Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Hybrid-Gelenkbussen für den Linienverkehr
- Status
- Angebotsfrist abgelaufen
- Angebotsfrist
- 11.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- regiobus Hannover GmbH
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 06.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 613074-2026
- Verfahrensnummer
- 628437f1-31dd-40dc-b734-335dee3f9163
- CPV-Codes
34000000 · Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke; 34121000 · Busse; 34121200 · Gelenkbusse; 34121400 · NiederflurbusseMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Ausschreibung umfasst eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung serienreifer Niederflur-Gelenkbusse mit Hybridantrieb einschließlich Service-, Wartungs-, Garantie- und Verfügbarkeitsleistungen. Die Beschaffung ist der regiobus Hannover GmbH zugeordnet; in der Beschreibung plant die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft den Einsatz der Busse im inner- und außerstädtischen Liniennetz der Region Hannover. Die Vereinbarung soll zunächst ab 2027 bis zum 31. Dezember 2029 mit einem Anbieter laufen; eine konkrete Stückzahl oder ein Auftragswert ist nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 11. September 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Mit ihren Stadtbussen und Stadtbahnen gehört die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, nachfolgend ÜSTRA genannt, zur Spitzengruppe der deutschen Nahverkehrsunternehmen. Mit knapp 172 Millionen Fahrgästen im Jahr ist sie das leistungsstärkste Dienstleistungsunternehmen für Nahverkehr in Niedersachsen. Mit über 41 Millionen Wagenkilometern pro Jahr (Bahn und Bus) und rund 2.000 Beschäftigten befördert die ÜSTRA ihre Fahrgäste in Hannovers Innenstadt tagsüber im 10-Minuten-Takt. Sie kooperiert im Großraum-Verkehr Hannover (GVH) mit den Verkehrsunternehmen regiobus Hannover GmbH, DB Regio AG, metronom Eisenbahngesellschaft mbH, Regionalverkehre Start Deutschland GmbH start Niedersachsen Mitte, WestfalenBahn GmbH und erixx GmbH sowie Transdev Hannover GmbH. Die Region Hannover als Aufgabenträger des Nahverkehrs koordiniert im GVH ein abgestimmtes Verkehrsnetz und ein einheitliches Tarifsystem. ÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Zur Förderung des Wettbewerbs sowie zur Berücksichtigung unterschiedlicher Markt- und Herstellerstrukturen wird die Beschaffung in zwei vergabeseitig getrennte Lose aufgeteilt: Los 1 - Solobusse Los 1 umfasst die Lieferung von Solobussen einschließlich der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vorgesehenen Neben-, Service-, Wartungs-, Garantie-, Verfügbarkeits- und sonstigen vertragsgegenständlichen Leistungen. Los 2 - Gelenkbusse Los 2 umfasst die Lieferung von Gelenkbussen einschließlich der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen vorgesehenen Neben-, Service-, Wartungs-, Garantie-, Verfügbarkeits- und sonstigen vertragsgegenständlichen Leistungen. Beide Lose dienen der Umsetzung eines einheitlichen Beschaffungsvorhabens zur Erneuerung und Erweiterung der Fahrzeugflotte. Aufgrund organisatorischer Anforderungen und zur getrennten Durchführung der Vergabeverfahren werden die Lose in eigenständigen Vergabeverfahren mit jeweils separatem Projektraum durchgeführt. Die fachlichen, technischen und vertraglichen Anforderungen der Lose sind dabei jeweils losbezogen ausgestaltet. Bewerber können sich für ein oder beide Lose bewerben. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich das Los 2.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hybrid-Omnibussen 2027 - Los 2: Gelenkbusse
ÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben kann, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Arten der Vergabe besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird in diesem Vergabeverfahren mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben. Rahmenvereinbarungen sind mithin Vereinbarungen, mit denen eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung erst eröffnet werden soll. Sie legen typischerweise nur die wesentlichen Parameter für die Erteilung von Einzelaufträgen fest, die den eigentlichen Beschaffungsvorgang ausmachen. Konkrete Leistungspflichten werden zumeist nicht durch die Rahmenvereinbarung, sondern erst durch den jeweiligen Einzelauftrag begründet. Eine Rahmenvereinbarung ist mithin nur die Vorstufe des öffentlichen Auftrags und ein Instrument zur Bündelung von Einzelaufträgen. Es wird derzeit vom Auftraggeber - vorbehaltlich der Gremienzustimmung und der Gewährung von Fördermitteln - beabsichtigt, Einzelverträge über die Lieferung folgender Fahrzeuge zu schließen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeuge in den einzelnen Vertragsjahren zu verändern.
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hybrid-Omnibussen 2027 - Los 2: Gelenkbusse
- Der Anschaffungspreis ist der Angebotspreis zuzüglich der entsprechend gekennzeichneten Optionen (siehe Spalte "Option") ohne Mehr- und Minderpreise für Ausstattungs- Alternativen und entsprechend gekennzeichneten Optionen. Dem Anschaffungspreis werden ggf. notwendige einmalige Anpassungskosten für die Werkstattinfrastruktur (Mess- und Diagnosegeräte, Fülleinrichtungen für Betriebsstoffe, Hebevorrichtungen, Mitarbeiterqualifikation, etc.) hinzugerechnet, sofern nicht kostenlos vom Hersteller zur Verfügung gestellt. Der niedrigste Anschaffungspreis wird mit 100 Punkten bewertet. Anschaffungspreise, die den niedrigsten Anschaffungspreis um 40% oder mehr überschreiten, werden mit 0 Punkten bewertet. Anschaffungspreise zwischen dem niedrigsten Anschaffungspreis und dem Anschaffungspreis, der den niedrigsten Anschaffungspreis um 40% überschreitet, werden linear zwischen 100 und 0 Punkten interpoliert.
- 25 %
- Der LCC-Preis sind die in Anlage 2 vom Bieter genannten LCC-Kosten (ohne Energieverbrauch) bei einer jährlichen Fahrleistung von 65.000 km für 10 Betriebsjahre (bei 36 Monaten Gewährleistung) sowie die Betriebskosten Unfallinstandhaltung (Anlage 4) sowie die Kosten für den Zugriff auf die Dokumentation (Kapitel 2.2.1.) für 10 Jahre. Der niedrigste LCC-Preis wird mit 100 Punkten bewertet. Preise, die den niedrigsten Angebotspreis um 40% oder mehr überschreiten, werden mit 0 Punkten bewertet. Preise zwischen dem niedrigsten Preis und dem Preis, der den niedrigsten Preis um 40% überschreitet, werden linear zwischen 100 und 0 Punkten interpoliert.
- 25 %
- Gemäß Richtlinie 2009/33/EG wird der Krafstoffverbrauch in die Bewertung der Angebote mit einbezogen. Der Kraftstoffverbrauch wird auf Basis des im Angebot angegebenen Kraftstoffverbrauches im SORT2-Zyklus (Anlage 3, Kraftstoffverbrauch) bewertet. Der so für jedes Angebot ermittelte Kraftstoffverbrauch wird wie folgt bewertet: Der niedrigste Kraftstoffverbrauch wird mit 100 Punkten bewertet. Der Kraftstoffverbrauch, der den niedrigsten Kraftstoffverbrauch um 20% und mehr überschreitet, wird mit 0 Punkten bewertet. Ein Kraftstoffverbrauch zwischen dem niedrigsten Kraftstoffverbrauch und dem Kraftstoffverbrauch, der den niedrigsten Kraftstoffverbrauch um 20% überschreitet, wird linear zwischen 100 und 0 Punkten interpoliert.
- 20 %
- Die Qualität wird als Konformität mit dem Lastenheft wird wie folgt bewertet: Für Kriterien im Lastenheft, die nicht als "Muss-Kriterium" ("m" in der Spalte "Gewichtung") definiert sind, werden Punkte vergeben (die Punktzahl für das jeweilige Kriterium ist in der Spalte "Gewichtung" genannt). Wenn ein Kriterium nicht erfüllt ist, werden für dieses Kriterium 0 Punkte vergeben. Wenn ein Kriterium vollständig erfüllt ist (Kreuz in der Spalte "erfüllt" ist gesetzt) oder das Kriterium nicht zutreffend ist ("NZ" ist in der Spalte "erfüllt" eingetragen), wird die jeweils für das Kriterium maximal erreichbare Punktzahl vergeben. Ein Angebot, das vollständig alle Anforderungen des Lastenheftes erfüllt, wird mit 100 Bewertungspunkten bewertet. Ein Angebot, für dass nur 65% oder weniger der maximal erreichbaren Punkte vergeben werden, wird mit 0 Bewertungspunkten bewertet. Angebote, die zwischen 65% der maximal erreichbaren Punkte und der maximalen Punktzahl liegen, werden linear mit Bewertungspunkten zwischen 0 und 100 bewertet.
- 30 %
Vergabeunterlagen
32 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 348 KB | |
| Sonstiges | 115 KB | |
| Sonstiges | 91 KB | |
| Sonstiges | 73 KB | |
| Sonstiges | 414 KB | |
| Sonstiges | 270 KB | |
| Sonstiges | 431 KB | |
| Sonstiges | 3,1 MB | |
| Sonstiges | 5 MB | |
| Sonstiges | 151 KB | |
| Sonstiges | 1,9 MB | |
| Sonstiges | 1,4 MB | |
| Sonstiges | 2,8 MB | |
| Sonstiges | 4,3 MB | |
| Sonstiges | 1,1 MB | |
| Vertragsbedingungen | 293 KB | |
| Vertragsbedingungen | 270 KB | |
| Sonstiges | 196 KB | |
| Sonstiges | 161 KB | |
| Formular | 37 KB | |
| Formular | 52 KB | |
| Formular | 48 KB | |
| Formular | 54 KB | |
| Formular | 48 KB | |
| Formular | 42 KB | |
| Sonstiges | 37 KB | |
| Vertragsbedingungen | 53 KB | |
| Sonstiges | 47 KB | |
| Anschreiben | 78 KB | |
| Sonstiges | 454 KB | |
| Vertragsbedingungen | 412 KB | |
| Sonstiges | 514 KB |
Anforderungen
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 07.09.2026Berichtigung 1Im Hinblick auf die noch ausstehende Beantwortung der bislang zu Los 1 eingegangenen Bieterfragen und den sachlichen Zusammenhang beider Lose verlängert der Auftraggeber die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auch für Los 2. Neuer Ablauf der Abgabefrist ist 11.09.2026; Eingang: 11:00 Uhr Die Dokumente "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" und "Anlage A - Teilnahmeantrag" werden korrigiert und der aktualisierten Form zur Verfügung gestellt. Die Bekanntmachung wird im EU-Amtsblatt korrigiert. Im Übrigen gilt für die erneute Anpassung der Unterlagen Folgendes: Da ausschließlich die Abgabefristen in den Dokumenten - "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" sowie - "Anlage A - Teilnahmeantrag" angepasst wurden und keine darüberhinausgehenden inhaltlichen Änderungen erfolgt sind, ist eine erneute Einreichung des bereits fristgerecht eingereichten Teilnahmeantrags nicht erforderlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen auch in diesem Fall im Lichte dieser Verfahrensinformation zu lesen sind. Mit der Aufrechterhaltung des bereits eingereichten Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er diese Verfahrensinformation bei seinem Teilnahmeantrag berücksichtigt.
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
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Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Rahmenvertrag für Elektro-Pkw und ElektrotransporterKnubel GmbH & Co. KG +1 weitereVergabe und Beschaffungszentrum DortmundDortmund, DeutschlandNeuausschreibung erwartet ca. Q2 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet16.12.2024noch 3 Monate16.12.2026
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Letzte Verfahren
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Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenBeschaffung von bis zu einem Niederflur-Elektro-Gelenkbus und bis zu sechs Niederflur-Elektro-Solobussen
Hagen · Offen · Frist 13.11.2026
Die Hausemann & Mager GmbH & Co. KG beauftragt die Lieferung eines Niederflur-Elektro-Gelenkbusses sowie bis zu sechs Niederflur-Elektro-Solobussen. Die Rahmenvereinbarung ist in zwei Fachlose aufgeteilt, wobei das erste Los den Gelenkbus und das zweite Los die Solobusse umfasst. Die Lieferfrist erstreckt sich über maximal 1410 Tage ab Auftragsvergabe. Ziel ist die Modernisierung der Linienbusflotte und die Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge im innerstädtischen Personennahverkehr.
70 % ähnlichBeschaffung von Elektro-Niederflurbussen (Solobusse und Gelenkbus)
Bergkamen · Offen · Frist 30.09.2026
Die Vehling Reisen GmbH schreibt die Lieferung von bis zu sechs Elektro-Solobussen und einem Elektro-Gelenkbus im Rahmen einer Rahmenvereinbarung aus. Die Fahrzeuge sind für den Einsatz im öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen. Die Abnahmeverpflichtung umfasst mindestens zwei Solobusse, während die weiteren Fahrzeuge optional abgerufen werden können.
64 % ähnlichBeschaffung von bis zu 5 Niederflursolobussen mit Elektroantrieb
Staufenberg · Offen · Frist 30.09.2026
Die Gustav Erletz KG schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu fünf elektrisch betriebenen Niederflurbussen aus. Es besteht keine feste Abnahmeverpflichtung, da die endgültige Bedarfsplanung noch aussteht. Die Fahrzeuge sollen im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden.
64 % ähnlichAnschaffung eines Elektro-Hochdach-Transporters
Offen · Frist 23.09.2026
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft einen Elektro-Hochdach-Transporter als Ersatzfahrzeug. Der Auftrag ist der Region Niedersachsen zugeordnet; die Frist endet am 23. September 2026.
56 % ähnlichBeschaffung von bis zu 2 Niederflursolobussen mit Elektroantrieb
Vechta · Offen · Frist 16.10.2026
Die Verkehrsbetriebe Oldenburg Land (VOL) GmbH & Co. KG schreiben die Lieferung von bis zu zwei Elektro-Niederflurbussen für den öffentlichen Personennahverkehr aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung, bei der die Fahrzeuge zwischen Dezember 2027 und Oktober 2028 geliefert werden sollen. Die Beschaffung dient der schrittweisen Elektrifizierung der bestehenden Busflotte.
56 % ähnlichBeschaffung von bis zu 2 Niederflur-Elektrobussen
Vechta · Offen · Frist 16.10.2026
Die Verkehrsbetriebe Diepholz Nord (VDN) GmbH & Co. KG schreiben die Lieferung von bis zu zwei Niederflur-Elektrobussen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung aus. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Fahrzeuge, deren Lieferung im Zeitraum zwischen Dezember 2027 und Oktober 2028 erfolgen soll. Die Beschaffung dient der Elektrifizierung der bestehenden Busflotte für den öffentlichen Personennahverkehr.
55 % ähnlichKauf eines neuen Elektro-Hochdach-Transporters mit Umbau vorhandener Sonderausstattung
Offen · Frist 25.09.2026
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft einen neuen Elektro-Transporter für Botendienste sowie den Transport interner Post und kleiner Pakete zu betriebsinternen Betriebshöfen. Das Fahrzeug soll vorhandene Sonder-Einbauten übernehmen, werktags zwischen 6:00 und 18:00 Uhr eingesetzt werden und täglich etwa 50 bis 60 Kilometer im Stadtgebiet und in der Region Hannover zurücklegen. Angebote sind bis zum 25. September 2026 einzureichen; neben dem Preis wird insbesondere der Kohlendioxid-Ausstoß bewertet.
55 % ähnlichRahmenvereinbarung für bis zu 22 Niederflur-Stadtlinienbusse mit komprimiertem Erdgas
Dachau · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtwerke Dachau beschaffen eine Rahmenvereinbarung über bis zu 22 Niederflur-Stadtlinienbusse für den städtischen öffentlichen Personennahverkehr in Dachau. Vorgesehen sind Solo- und Gelenkbusse mit komprimiertem Erdgas (CNG) als Antrieb; die Mindestabrufmenge beträgt vier Gelenk- und drei Solobusse. Die Vereinbarung läuft fünf Jahre und kann um drei Jahre verlängert werden; Teilnahmeanträge sind bis zum 29. September 2026 um 11:00 Uhr einzureichen.
55 % ähnlichBeschaffung von bis zu 2 Niederflursolobussen mit Elektroantrieb
Vechta · Offen · Frist 16.10.2026
Die Verkehrsbetriebe Diepholz Süd (VDS) GmbH & Co. KG schreiben die Lieferung von bis zu zwei Elektro-Niederflurbussen aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung, die im Zeitraum zwischen Dezember 2027 und Oktober 2028 abgewickelt werden soll. Die Beschaffung dient der schrittweisen Elektrifizierung der bestehenden Busflotte.
54 % ähnlichBeschaffung von bis zu 3 Elektro-Niederflursolobussen
Vechta · Offen · Frist 16.10.2026
Die Gerhard Wilmering GmbH & Co. KG schreibt die Lieferung von bis zu drei Elektro-Niederflursolobussen für den öffentlichen Personennahverkehr aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung, die im Zeitraum zwischen Dezember 2027 und Oktober 2028 abgewickelt werden soll. Die Beschaffung dient der Elektrifizierung der bestehenden Busflotte.
54 % ähnlichLieferung von Elektro- und Diesel-Omnibussen
Nordhausen · Offen · Frist 07.10.2026
Die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH schreibt die Beschaffung von insgesamt 12 Omnibussen aus, unterteilt in fünf Lose. Der Auftrag umfasst sieben Elektrobusse (Batteriebusse mit Gelegenheitsladung und Gelenkbusse) sowie fünf Diesel-Omnibusse (Low Entry und Gelenkbusse). Die Vergabe erfolgt in Losen, wobei eine Zusammenfassung der Elektro- bzw. Dieselbusse angestrebt wird.
53 % ähnlichBeschaffung von zwei elektrisch betriebenen Niederflurbussen
Meppen · Offen · Frist 30.09.2026
Die Hermann Levelink Omnibusverkehr GmbH & Co. KG schreibt die Beschaffung von zwei batterieelektrischen Niederflurbussen aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung der Fahrzeuge inklusive technischer Konzepte für Service und Energieeffizienz. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 30. September 2026.
52 % ähnlichLieferung von zwei Niederflur-Gelenkbussen und optional einem Niederflur-Linienbus
Bremerhaven · Offen · Frist 15.10.2026
Die Verkehrsgesellschaft Bremerhaven AG beschafft in Bremerhaven zwei baugleiche Niederflur-Gelenkbusse mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro VI und Automatikgetriebe. Optional kann zusätzlich ein Niederflur-Linienbus bestellt werden; die Fahrzeuge müssen mit Dieselkraftstoff sowie HVO/HVO100 betrieben werden können. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,1 Millionen Euro, die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 7:00 Uhr.
51 % ähnlichLieferung von HVO 100 fähigen Niederflur-Überland-Gelenkbussen
Aachen · Offen · Frist 22.09.2026
Die ASEAG (Aachener Straßenbahn- und Energieversorgungs AG) beschafft HVO 100 fähige Niederflur-Überland-Gelenkbusse für den Aachener Verkehrsverbund. In der ersten Stufe werden sechs Busse geliefert, mit einer optionalen zweiten Stufe von acht weiteren Bussen bis Ende Q1 2027. Die Bewertung erfolgt primär nach Kosten (90 Prozent) und Lieferzeit (10 Prozent), Bewerbungsfrist ist der 22. September 2026.
49 % ähnlichBeschaffung von Elektro-Solobussen und Elektro-Gelenkbussen
Höchstadt · Offen · Frist 13.11.2026
Der Omnibusbetrieb Werner Vogel schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von bis zu acht Elektro-Solobussen und bis zu zwei Elektro-Gelenkbussen aus. Die Fahrzeuge sollen im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden, wobei eine Abnahmeverpflichtung lediglich für einen Solobus besteht. Die Lieferung der Fahrzeuge ist für den Zeitraum zwischen Juni und Juli 2028 geplant.
49 % ähnlichWasserstoffhybrid- und batterieelektrische Solobusse mit Wartung und Reparatur
Köln · Offen · Frist 15.10.2026
Die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) beschafft für den öffentlichen Personennahverkehr im Rheinland 8 verbindliche Wasserstoffhybrid-Solobusse und 49 verbindliche batterieelektrische Solobusse; optional können bis zu 29 beziehungsweise 19 weitere Fahrzeuge abgerufen werden, insgesamt höchstens 105 Busse. Die Beschaffung erfolgt in der Region Köln, Euskirchen, Rheinisch-Bergischen Kreis und Rhein-Sieg-Kreis sowie in weiteren bedienten Städten und ist für die Jahre 2027 bis 2029 vorgesehen. Für die Fahrzeuge sind Wartung und Instandhaltung über eine zwölfjährige Lebensdauer einschließlich eines geeigneten Werkstättennetzes vorgesehen; Teilnahmeanträge müssen bis zum 15. Oktober 2026 um 13:00 Uhr eingereicht werden, wobei die Vergabe von der Bewilligung ausreichender Fördermittel abhängt.
49 % ähnlichKauf eines elektrischen Verkehrssteuerungswagens auf Pkw-Basis
Offen · Frist 08.10.2026
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beschafft ein elektrisches Fahrzeug auf Pkw-Basis zur Verkehrssteuerung, für Unfallaufnahmen, Fahrerüberwachung, Streckenkontrollen und die Steuerung von Großveranstaltungsverkehren. Vorgesehen ist ein Neufahrzeug mit deutscher Zulassung; alternativ sind Vorführfahrzeuge mit höchstens 1.000 Kilometern Laufleistung oder mindestens Baujahr 2026 zulässig. Das Fahrzeug soll im Stadtgebiet und in der Region Hannover rund um die Uhr eingesetzt werden und durchschnittlich 350 bis 400 Kilometer pro Tag fahren. Angebote können bis zum 8. Oktober 2026 eingereicht werden.
48 % ähnlichBeschaffung von 10 Linienbussen verschiedener Bauarten
Oranienburg · Offen · Frist 28.09.2026
Die Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH aus Oranienburg beschafft insgesamt 10 Linienbusse für die Region Oberhavel in Brandenburg. Vorgesehen sind vier 12 Meter lange niederflurige Standardbusse, drei 13 Meter lange hochflurige Überlandbusse und drei 18 Meter lange niederflurige Gelenkbusse. Der geschätzte Gesamtauftragswert beträgt 3,5 Millionen Euro; die Lieferfrist beträgt je Los 240 Tage. Angebote können bis zum 28. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
48 % ähnlichRahmenvereinbarungen für den Kauf von Personenkraftwagen mit verschiedenen Antrieben
Hamburg · Offen · Frist 06.10.2026
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter der Behörde für Inneres und Sport, sucht Rahmenvertragspartner für den Kauf verschiedener Personenkraftwagen. Vorgesehen sind Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb, Plug-in-Hybrid-Antrieb sowie weiteren Antriebsarten wie Hybrid, Gas, Benzin oder Diesel für Hamburger Behörden, Ämter, Landesbetriebe, Hochschulen und weitere öffentliche Einrichtungen; der jährliche Bedarf liegt bei etwa 127 Fahrzeugen. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 17,7 Millionen Euro, die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
48 % ähnlichAbfallsammelfahrzeuge und Müllsammelaufbauten in vier Losen
Hannover · Offen · Frist 04.11.2026
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover beschafft im Rahmen einer Vereinbarung mindestens 80 und höchstens 90 Abfallsammelfahrzeuge in vier Losen. Vorgesehen sind Niederflur-Fahrgestelle für Lastkraftwagen sowie Pressplattenaufbauten für Rest-, Bio-, Papier-, Pappe- und Kartonabfälle, Sperrabfall und schweren Gewerbeabfall. Die Leistung ist für die Region Hannover vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 4. November 2026 um 10:00 Uhr UTC.
48 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
32 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Letzter dokumentierter Abruf: 16.09.2026, 21:03 (Europe/Berlin)
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 06:41 (Europe/Berlin)
AAZ der ÜSTRA AG (AGB).pdf
PDF · Sonstiges · 348 KB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Anhang A Preisblatt und Lieferlose (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 115 KB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Anhang B LCC-Kosten 10 Jahre (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 91 KB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Anhang C Kraftstoffverbrauch (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 73 KB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Anhang D Betriebskosten Unfallinstandsetzung (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 414 KB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Anhang E Fahrerarbeitsplatz Schalteranordnung (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 270 KB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Anhang F Türsteuerung (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 431 KB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Anhang G ITCS Verkehrstechnik (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 3,1 MB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Anhang H Systempläne Anschlüsse Module (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 5 MB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Anhang I Halteplatte IVU.ticket.box (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 151 KB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Anhang J1 Antonics Kombi-Antenne Anschlüsse (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 1,9 MB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Anhang J2 Antonics Kombi-Antenne Montageanleitung (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 1,4 MB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Anhang K Funk-Antenne Kabelverbindung (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 2,8 MB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Anhang L Schilderverzeichnis Stadtbus (ENTWURF) 20220401.pdf
PDF · Sonstiges · 4,3 MB · Stand 06.08.2026
Anlage 1 - Lastenheft Hybridbusbeschaffung 2027 (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 1,1 MB · Stand 06.08.2026
Anlage 2 - Servicevertrag Hybridbus 2027ff (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 293 KB · Stand 06.08.2026
Anlage 3 - Werkstattvertrag Hybridbus 2027ff (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 270 KB · Stand 06.08.2026
Anlage 4 - Verrechnungssätze Hybridbus 2027ff (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 196 KB · Stand 06.08.2026
Anlage 5 - Datennutzungsvereinbarung (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 161 KB · Stand 06.08.2026
Anlage A1 - Bietergemeinschaftserklärung (Los 2) 20260804.docx
DOCX · Formular · 37 KB · Stand 06.08.2026
Anlage A2a - Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe (Los 2) 20260804.docx
DOCX · Formular · 52 KB · Stand 06.08.2026
Anlage A2b - Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (Los 2) 20260804.docx
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Anlage A3 - Erklärungen zu Par. 123, 124 GWB (Los 2) 20260804.docx
DOCX · Formular · 54 KB · Stand 06.08.2026
Anlage A4 - Erklärung zu Russland-Sanktionen (Los 2) 20260804.docx
DOCX · Formular · 48 KB · Stand 06.08.2026
Anlage A5 - Erklärungen zur Leistungsfähigkeit (Los 2) 20260804.docx
DOCX · Formular · 42 KB · Stand 06.08.2026
Anlage A6 - Referenzdatenblatt (Los 2) 20260804.docx
DOCX · Sonstiges · 37 KB · Stand 06.08.2026
Anlage A7 - Tariftreueerklärung NTVergG (Los 2) 20260804.docx
DOCX · Vertragsbedingungen · 53 KB · Stand 06.08.2026
Anlage A8 - Vorlage Bieterfragen und Änderungsvorschläge (Los 2) 20260804.docx
DOCX · Sonstiges · 47 KB · Stand 06.08.2026
Anlage A - Teilnahmeantrag (Los 2) 20260903.docx
DOCX · Anschreiben · 78 KB · Stand 03.09.2026
Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Los 2) 20260903.pdf
PDF · Sonstiges · 454 KB · Stand 03.09.2026
Musterregelungen Tariftreue NTVergG Dienstleistungsaufträge.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 412 KB · Stand 06.08.2026
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Hybridbussen 2027ff (ENTWURF) 20260804.pdf
PDF · Sonstiges · 514 KB · Stand 06.08.2026
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
23 vergleichbare Verfahren, davon 10 mit erfasstem Zuschlag · 19 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 3.032.250 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 101 % aus 2 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
RETOURS GmbH & Co. KG · Wunstorf
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Wunstorfer Fahrdienst GmbH & Co. KG
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Langreder Bus GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
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Ingérop Deutschland GmbH · Essen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AREP Architectes · Paris
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AREP · Paris
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Peter Krautscheid & Söhne GmbH · Hennef
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Stroh Bus-Verkehrs GmbH · Altenstadt
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Philippi Nahverkehr GmbH & Co. KG · Mücke
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvertrag für Elektro-Pkw und Elektrotransporter
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund · Dortmund
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 16.12.2026
Auftragnehmer: Knubel GmbH & Co. KG +1 weitere
Vertragsschluss: 16.12.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
regiobus Hannover GmbH
30159 · Hannover
info@regiobus.de+49 5113688802 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenVergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-1334
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@bbt-kanzlei.de+49 511 2200740
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 00:58 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 06.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 16.09.2026, 21:03 (Europe/Berlin)
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