Projektträgerschaft für Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
04.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
07.07.2026
Bekanntmachungsnummer
465080-2026
Verfahrensnummer
77d15d8b-deb5-433c-8367-972326f9eec8
CPV-Codes
73200000 · Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung

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Kurzbeschreibung

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt beauftragt eine Projektträgerschaft, die das Fachreferat bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von Förderaufgaben im Bereich Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit unterstützt. Die Leistungen umfassen fachliche und administrative Unterstützung in allen Projektphasen, Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen, Mitwirkung an der Programmentwicklung für Nachfolgeprogramme sowie innovationsunterstützende Maßnahmen zur Fachkommunikation und Netzwerkbildung. Die Ausschreibung ist offen und soll bis zum 4. August 2026 eingereicht werden. Der Vertrag wird voraussichtlich bis mindestens 2027 laufen, um die ersten Nachfolgeprogramme zu begleiten.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung einer Projektträgerschaft, die das zuständige Fachreferat des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt. Sie soll dabei helfen, Förderaufgaben in den Bereichen Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Die Unterstützung umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • fachliche und administrative Unterstützung des Fachreferates in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung entsprechend dem Handbuch der Projektförderung), • Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen (von der Analyse von Forschung und Entwicklung im Bereich Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit sowie der Bewertung forschungspolitischer und wissenschaftlicher Erkenntnisstände bis hin zur Erstellung fachlicher Würdigungen und konzeptioneller Zuarbeiten für Förderbekanntmachungen), • Mitwirkung bei der Programmentwicklung der beiden Nachfolgepro-gramme, die in der ersten Jahreshälfte 2027 veröffentlich werden und • Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen zur Fachkommunikation, zur Nachwuchsgewinnung sowie zum Auf- und Ausbau von Netzwerken mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik und zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Projektträgerschaft für das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Bereich Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit

    Ziel der Ausschreibung ist die Beauftragung einer Projektträgerschaft, die das zuständige Fachreferat des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt. Sie soll dabei helfen, Förderaufgaben in den Bereichen Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren. Die Unterstützung umfasst insbesondere folgende Aufgaben: • fachliche und administrative Unterstützung des Fachreferates in allen Phasen der Projektförderung (von der Beratung der Interessenten und Antragsteller über die Prüfung der Anträge einschließlich der Begutachtung durch Gutachtergremien, Betreuung während der Laufzeit bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung entsprechend dem Handbuch der Projektförderung), • Weiterentwicklung der Fördermaßnahmen (von der Analyse von Forschung und Entwicklung im Bereich Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit sowie der Bewertung forschungspolitischer und wissenschaftlicher Erkenntnisstände bis hin zur Erstellung fachlicher Würdigungen und konzeptioneller Zuarbeiten für Förderbekanntmachungen), • Mitwirkung bei der Programmentwicklung der beiden Nachfolgepro-gramme, die in der ersten Jahreshälfte 2027 veröffentlich werden und • Durchführung innovationsunterstützender Maßnahmen zur Fachkommunikation, zur Nachwuchsgewinnung sowie zum Auf- und Ausbau von Netzwerken mit Partnern aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik und zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen auf nationaler und europäischer Ebene.

    Frist: 04.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Änderungen und Bieterfragen

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