Planungsleistungen für den Neubau eines Biomasse-Heizwerks

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
07.07.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
5
Auftraggeber
Mindener Wärme GmbH
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
05.06.2026
Bekanntmachungsnummer
388065-2026
Verfahrensnummer
b3be8554-fdbd-4005-aa56-d3580f1a15e7
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen; 71250000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste; 71300000 · Dienstleistungen von IngenieurbürosMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Mindener Wärme GmbH plant den Bau eines neuen Biomasse-Heizwerks zur Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung. Der Auftrag umfasst die vollständige Fachplanung in fünf Losen, darunter Objektplanung, Tragwerksplanung sowie technische Ausrüstung (HLS und ELT). Das Projekt wird durch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) unterstützt und soll bis Ende 2029 fertiggestellt sein.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

1. Ausgangssituation Das bestehende Wärmenetz versorgt Wohngebäude über Fernwärme sowie industrielle Kunden über eine Dampfversorgung. Die jährlichen Wärmemengen betragen rund 36 GWh Fernwärme und etwa 32 GWh Dampf. Die erforderlichen Spitzenleistungen liegen bei etwa 18 MW im Fernwärmebereich sowie rund 11 MW im Bereich der Dampfversorgung. Die Wärmeerzeugung erfolgt derzeit vollständig fossil. Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Anforderungen zur Dekarbonisierung ergibt sich hieraus ein unmittelbarer Transformationsbedarf zur Sicherstellung eines langfristig zulässigen und wirtschaftlich tragfähigen Netzbetriebs. 2. Regulatorischer Projektgrund Der Bau des Holzheizwerks ist im Wesentlichen regulatorisch getrieben. Grundlage bildet das Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 30 % bis zum Jahr 2030 vorgibt. Weitere Steigerungen sind bis 2040 (auf 80%) und 2045 (auf 100%) vorgesehen. 3. Projektziel Holzheizwerk Das geplante Holzheizwerk stellt die erste wesentliche erneuerbare Erzeugungseinheit im Transformationsprozess dar. Vorgesehen ist ein Biomassekessel mit einer Leistung von rund 6 MW und etwa 4.000 Betriebsstunden pro Jahr. Das Heizwerk ist primär zur Deckung der Grundlast vorgesehen. Durch die Integration der Biomasseanlage wird der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmenetz signifikant erhöht und ein wesentlicher Beitrag zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen bis 2030 geleistet. 4. Förderstruktur Die Umsetzung des Projekts erfolgt unter Nutzung der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), Modul 2 (systemische Förderung). Es wird eine Investitionsförderung von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten angestrebt. Weitere Informationen können der Projektbeschreibung als Anlage zu den Vergabeunterlagen entnommen werden. Der Auftraggeber geht derzeit von BImSchG-Verfahren aus und es ist eine entsprechende Zuarbeit von allen Planungsbeteiligten erforderlich. Die Gesamtkosten werden auf rund 10,5 Mio. EUR geschätzt und die Fertigstellung bis Ende 2029 geplant.

Leistungen nach Losen (5)

  • LOT-0001 · Objektplanung Gebäude und Innenräume

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), einschließlich der Objektplanung Freianlagen für die Außenanlagen ohne Verkehrsflächen und einschließlich der Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - Objektplanung Verkehrsanlagen (Los 2), einschließlich der Besonderen Leistung der Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 zur HOAI 2021 für Verkehrsanlagen - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 4), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 5). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - sowie die gesamte übergeordnete Projektkoordination und -dokumentation und übergeordnete Steuerung und Koordination des BImSchG-Verfahrens Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 zur HOAI 2021 für Verkehrsanlagen Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

  • LOT-0002 · Objektplanung Verkehrsanlagen

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), einschließlich der Objektplanung Freianlagen für die Außenanlagen ohne Verkehrsflächen und einschließlich der Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - Objektplanung Verkehrsanlagen (Los 2), einschließlich der Besonderen Leistung der Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 zur HOAI 2021 für Verkehrsanlagen - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 4), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 5). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - sowie die gesamte übergeordnete Projektkoordination und -dokumentation und übergeordnete Steuerung und Koordination des BImSchG-Verfahrens Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 zur HOAI 2021 für Verkehrsanlagen Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

  • LOT-0003 · Fachplanung Tragwerksplanung

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), einschließlich der Objektplanung Freianlagen für die Außenanlagen ohne Verkehrsflächen und einschließlich der Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - Objektplanung Verkehrsanlagen (Los 2), einschließlich der Besonderen Leistung der Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 zur HOAI 2021 für Verkehrsanlagen - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 4), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 5). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - sowie die gesamte übergeordnete Projektkoordination und -dokumentation und übergeordnete Steuerung und Koordination des BImSchG-Verfahrens Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 zur HOAI 2021 für Verkehrsanlagen Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

  • LOT-0004 · Fachplanung Technische Ausrüstung HLS

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), einschließlich der Objektplanung Freianlagen für die Außenanlagen ohne Verkehrsflächen und einschließlich der Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - Objektplanung Verkehrsanlagen (Los 2), einschließlich der Besonderen Leistung der Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 zur HOAI 2021 für Verkehrsanlagen - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 4), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 5). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - sowie die gesamte übergeordnete Projektkoordination und -dokumentation und übergeordnete Steuerung und Koordination des BImSchG-Verfahrens Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 zur HOAI 2021 für Verkehrsanlagen Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

  • LOT-0005 · Fachplanung Technische Ausrüstung ELT

    Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), einschließlich der Objektplanung Freianlagen für die Außenanlagen ohne Verkehrsflächen und einschließlich der Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - Objektplanung Verkehrsanlagen (Los 2), einschließlich der Besonderen Leistung der Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 zur HOAI 2021 für Verkehrsanlagen - Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 3), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) (Los 4), - Fachplanung der Technischen Ausrüstung - Elektrotechnik (ELT) (Los 5). Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 - Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 - Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 8 - sowie die gesamte übergeordnete Projektkoordination und -dokumentation und übergeordnete Steuerung und Koordination des BImSchG-Verfahrens Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung Örtliche Bauüberwachung gemäß Anlage 13.1 zur HOAI 2021 für Verkehrsanlagen Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) o Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) o Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) o Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für HLS) Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9, für: o Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) o Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) o Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) o Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation für ELT) Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen. Es gilt die Regelung des § 51 SektVO: (1) Die Angebote werden geprüft und gewertet, bevor der Zuschlag erteilt wird. (2) Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu dokumentieren.

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Vergleichbare Verfahren39vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag18 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 1 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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Trend
AGA.R.T. GmbHMagdeburg1004.09.2026 - steigend
IHIngenieurbüro Helmut WeißSchwerin1004.09.2026 - steigend
LALeifels Architekten BDAVielank OT Neu Jabel1004.09.2026 - steigend
ATArbeitssicherheit TheuerkornStruckum1028.08.202613 Tsd. €steigend
PAPfaffinger Anlagenbau & Energietechnik GmbHIggensbach1012.08.20261,4 Mio. €steigend
EGemutec GRID SYSTEMS GmbHNorderstedt1024.07.20262,5 Mio. €steigend
GEGammel Engineering GmbHAbensberg1020.07.2026 - steigend
INIngenieurgesellschaft Nord GmbHVarel1013.07.20261 €steigend
H+Horn + Horn Ingenieure Part mbBNeumünster1023.06.202665 Tsd. €steigend
FPFindig Projekt GmbHDresden1012.05.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (10) · Nordrhein-Westfalen (5) · Brandenburg (5) · Hessen (4) · Niedersachsen (4) · Baden-Württemberg (3)
SSSWM Services GmbHMünchen214.08.2026
SHStadtverwaltung Hohen Neuendorf16540 Hohen Neuendorf103.09.2026
LFLandesamt für Umwelt55116 Mainz126.08.2026
SMStadtwerke MemmingenMemmingen126.08.2026
IVInterkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Nidderau - 120.08.2026
HRHMW Rechtsanwälte Steuerberater04565 Regis-Breitingen117.08.2026
HHHansestadt HavelbergHavelberg117.08.2026
SWStadtwerke Waldkraiburg GmbH - 116.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Planungsleistungen für Freianlagen an BundeswehrliegenschaftenEnviro-Plan GmbHBundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch die NiederlassungsleitungKaiserslautern, Deutschland
    07.01.2025noch 4 Monate07.01.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Objektplanung zur baulichen Weiterentwicklung von SchulenUlpts Architekten GmbH +1 weitereStadt PapenburgPapenburg, Deutschland
    1,3 Mio. €
    28.01.2025noch 16 Monate28.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Technische, IT- und Projektmanagement-Unterstützung für Sicherheits- und ServiceleitstellenTÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG +5 weitereBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ MaterialwirtschaftBerlin, Deutschland
    09.02.2024noch 16 Monate31.01.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Planungsleistungen der ObjektplanungFBB Flügge-Bogdahn Bauingenieure GmbHGEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung KielKiel, Deutschland
    27.03.2024noch 20 Monate31.05.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvertrag für Projektsteuerungsleistungen in vier RegionenPTB- Ingenieurbüro f.Planung,Techno - und Bauüberwachung Magdeburg GmbH +93 weitereDeutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)Berlin, Deutschland
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  • Lotungen und Vermessungsaufmaße für Gewässer in Brandenburg, Ostsachsen und Mitteldeutschlandm-e-g GIS GmbH +2 weitereLausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbHLeipzig, Deutschland
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    02.06.2026noch 27 Monate31.12.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen der ProjektsteuerungKREBS+KIEFER Ingenieure GmbH +2 weitereBerliner WasserbetriebeBerlin, Deutschland
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    17.08.2026noch 46 Monate31.07.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Mindener Wärme GmbH

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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
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nach voraussichtlichem Vertragsende

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05.06.2026Planungsleistungen für den Neubau eines Biomasse-HeizwerksOffen - -

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