Planungsleistungen für das Funktionsgebäude Stadion Kupfermühle

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
06.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
11.06.2026
Bekanntmachungsnummer
400445-2026
Verfahrensnummer
7add91d5-b451-4966-8e7a-0f0d4605683e
CPV-Codes
71328000 · Dienstleistungen für die Prüfung der Tragwerksplanung

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Kurzbeschreibung

Die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund schreibt die Gebäudeplanung für ein neues Funktionsgebäude im Stadion Kupfermühle aus. Das Projekt umfasst die Planung eines eingeschossigen Gebäudes in serieller Bauweise als dritten Bauabschnitt der Stadionmodernisierung. Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2028 geplant, wobei die Planungsgespräche unmittelbar nach Zuschlagserteilung im Sommer 2026 beginnen sollen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Hansestadt Stralsund besitzt in der Tribseer Vorstadt ein Stadion aus dem Jahr 1937, dem „Stadion an der Kupfermühle“, ein historisches Baudenkmal der Stralsun-der Sportkultur, entstanden durch das Engagement des damaligen Vereins „Reichs-bahn-Turn- und Sportverein Germania von 1925“. Strategisches Ziel der Hansestadt Stralsund ist die Erhaltung, der Ausbau und vor al-lem die multifunktionale Nutzung des Stadions. Das Stadion ist in großen Teilen nicht mehr nutzbar, es entspricht in keiner Weise den Anforderungen an eine zukunftsorien-tierte, barrierefreie, normgerechte und multifunktionale Sportanlage, die für den Schul- und Breitensport benötigt wird. Das vorhandene Funktionsgebäude entspricht nicht mehr den erforderlichen funktionalen, sportlichen und energetischen Anforderungen und ist nicht mehr nutzbar. Angrenzend an das Sportplatzgebäude befinden sich nicht überdachte Tribünen mit Stehplätzen. Von den verfügbaren Sportstätten in Stralsund eignet sich ausschließlich das Stadion Kupfermühle für den Bau eines normgerechten Leichtathletikstadions. Aufgrund der guten Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr werden auch die Schulen ohne eigene Sportfreianlagen ihren Sportunterricht dort durchführen können. Innerhalb der Hansestadt Stralsund gibt es darüber hinaus keine weitere öffentliche Sportanlage, die diese Voraussetzungen erfüllt. Es ist vorgesehen, die Sport- und Trai-ningsanlage an der Kupfermühle zu sanieren und zu einer multifunktionalen und zu-kunftsorientierten Sportanlage mit einer wettkampfgerechten Leichtathletikanlage, ei-nem Fußballgroßspielfeld, einem multifunktionalen Kleinspielfeld, einem Laufpfad, ei-nem Funktionsgebäude sowie einer Tribünenanlage mit ca. 350 Plätzen zu entwickeln. Für das Gesamtensemble „Stadion an der Kupfermühle“ liegt die Entwurfsplanung mit hoher baukultureller Qualität vor. Zwei Einzelprojekte, 1. BA Stadionbereich und 2. BA Mehrzwecksportfeld, werden bzw. wurden bis zum September 2025 fertiggestellt. Im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Stadionanlage an der Kupfermühle in Stralsund ist der Bau eines neuen Funktionsgebäudes (Ersatzneubau des Stadion-gebäudes Kupfermühle – 3. Bauabschnitt) sowie einer Tribünenanlage geplant. Ge-genstand dieser Ausschreibung ist jedoch ausschließlich die Planung des Funktions-gebäudes; die Tribünenanlage ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Das eingeschossige Bauwerk soll Technik-, Versorgungs-, Sanitär- und Umkleidebe-reiche und weitere versorgende Einrichtungen unterbringen. Dem Funktionsgebäude in Richtung Stadion vorgelagert, wird eine Tribünenanlage angeordnet, welche ca. 350 Plätze, davon 240 Sitz- und 100 Stehplätze sowie 5 barri-erefreie Zuschauerplätze, bereitstellen soll. Für den 3. Bauabschnitt des Stadion Kupfermühle – Ersatzneubau Funktionsgebäude – wurden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrich-tungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bewilligt. Es ist geplant, den Antrag auf baufachliche Prüfung unter Verwendung der erstellten Entwurfsplanung- bzw. Vorplanung einzureichen. Aufgrund der eingesetzten Fördermittel ist bereits für die 30. Kalenderwoche 2026, ein erstes Planungsgespräch vorgesehen, d.h. unmittelbar nach der geplanten Zu-schlagserteilung. Bitte beachten Sie bei Ihrem Angebot den zeitlichen Terminrahmen für die Planung und die Umsetzung des Projektes. Zudem ist geplant den Neubau Funktions- und Sozialgebäudes schnellstmöglich aus-zuschreiben, so dass eine Inbetriebnahme Mitte 2028 erfolgen kann. Die Vorgabe durch den Bauherrn (Hansestadt Stralsund) ist: 1. Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes auf der vorgegebenen Fläche 2. Serielle Bauweise mit einem Generalunternehmer Weitere Projektdetails können Sie den anliegenden Planzeichnungen entnehmen. Die Ausschreibung der Gebäudeplanung wird am 19.06.2026 submittieret

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Hansestadt Stralsund Stadion Kupfermühle Ersatzneubau Funktionsgebäude (3.BA)

    Die Hansestadt Stralsund besitzt in der Tribseer Vorstadt ein Stadion aus dem Jahr 1937, dem „Stadion an der Kupfermühle“, ein historisches Baudenkmal der Stralsun-der Sportkultur, entstanden durch das Engagement des damaligen Vereins „Reichs-bahn-Turn- und Sportverein Germania von 1925“. Strategisches Ziel der Hansestadt Stralsund ist die Erhaltung, der Ausbau und vor al-lem die multifunktionale Nutzung des Stadions. Das Stadion ist in großen Teilen nicht mehr nutzbar, es entspricht in keiner Weise den Anforderungen an eine zukunftsorien-tierte, barrierefreie, normgerechte und multifunktionale Sportanlage, die für den Schul- und Breitensport benötigt wird. Das vorhandene Funktionsgebäude entspricht nicht mehr den erforderlichen funktionalen, sportlichen und energetischen Anforderungen und ist nicht mehr nutzbar. Angrenzend an das Sportplatzgebäude befinden sich nicht überdachte Tribünen mit Stehplätzen. Von den verfügbaren Sportstätten in Stralsund eignet sich ausschließlich das Stadion Kupfermühle für den Bau eines normgerechten Leichtathletikstadions. Aufgrund der guten Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Nahverkehr werden auch die Schulen ohne eigene Sportfreianlagen ihren Sportunterricht dort durchführen können. Innerhalb der Hansestadt Stralsund gibt es darüber hinaus keine weitere öffentliche Sportanlage, die diese Voraussetzungen erfüllt. Es ist vorgesehen, die Sport- und Trai-ningsanlage an der Kupfermühle zu sanieren und zu einer multifunktionalen und zu-kunftsorientierten Sportanlage mit einer wettkampfgerechten Leichtathletikanlage, ei-nem Fußballgroßspielfeld, einem multifunktionalen Kleinspielfeld, einem Laufpfad, ei-nem Funktionsgebäude sowie einer Tribünenanlage mit ca. 350 Plätzen zu entwickeln. Für das Gesamtensemble „Stadion an der Kupfermühle“ liegt die Entwurfsplanung mit hoher baukultureller Qualität vor. Zwei Einzelprojekte, 1. BA Stadionbereich und 2. BA Mehrzwecksportfeld, werden bzw. wurden bis zum September 2025 fertiggestellt. Im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Stadionanlage an der Kupfermühle in Stralsund ist der Bau eines neuen Funktionsgebäudes (Ersatzneubau des Stadion-gebäudes Kupfermühle – 3. Bauabschnitt) sowie einer Tribünenanlage geplant. Ge-genstand dieser Ausschreibung ist jedoch ausschließlich die Planung des Funktions-gebäudes; die Tribünenanlage ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Das eingeschossige Bauwerk soll Technik-, Versorgungs-, Sanitär- und Umkleidebe-reiche und weitere versorgende Einrichtungen unterbringen. Dem Funktionsgebäude in Richtung Stadion vorgelagert, wird eine Tribünenanlage angeordnet, welche ca. 350 Plätze, davon 240 Sitz- und 100 Stehplätze sowie 5 barri-erefreie Zuschauerplätze, bereitstellen soll. Für den 3. Bauabschnitt des Stadion Kupfermühle – Ersatzneubau Funktionsgebäude – wurden Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrich-tungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bewilligt. Es ist geplant, den Antrag auf baufachliche Prüfung unter Verwendung der erstellten Entwurfsplanung- bzw. Vorplanung einzureichen. Aufgrund der eingesetzten Fördermittel ist bereits für die 30. Kalenderwoche 2026, ein erstes Planungsgespräch vorgesehen, d.h. unmittelbar nach der geplanten Zu-schlagserteilung. Bitte beachten Sie bei Ihrem Angebot den zeitlichen Terminrahmen für die Planung und die Umsetzung des Projektes. Zudem ist geplant den Neubau Funktions- und Sozialgebäudes schnellstmöglich aus-zuschreiben, so dass eine Inbetriebnahme Mitte 2028 erfolgen kann. Die Vorgabe durch den Bauherrn (Hansestadt Stralsund) ist: 1. Errichtung eines eingeschossigen Gebäudes auf der vorgegebenen Fläche 2. Serielle Bauweise mit einem Generalunternehmer Weitere Projektdetails können Sie den anliegenden Planzeichnungen entnehmen. Die Ausschreibung der Gebäudeplanung wird am 19.06.2026 submittieret

    Frist: 06.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende Ausschlussgrunde sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ] Unterlagen können nachgefordert werden

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Anforderungen

Zwingende Ausschlussgrunde sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB aufgeführt. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Paragr. 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragr.97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptet Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfauftrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragr. 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragr. 125 Absatz 1Nummer 2. Paragr. 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. ] Unterlagen können nachgefordert werden

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren55vergeben oder Frist abgelaufen
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ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 4 Vergaben

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DPDiederichs Projektmanagement AG & Co. KGBerlin1017.08.20261 €steigend
CEChaix et Morel GmbHBerlin1007.08.2026687 Tsd. €steigend
BPBauconzept Planungsgesellschaft mbHLichtenstein1004.08.2026934 Tsd. €steigend
AAAREP ArchitectesParis1031.07.20263 Mio. €steigend
IDIngérop Deutschland GmbHEssen1031.07.20263 Mio. €steigend
ARAREPParis1031.07.20263 Mio. €steigend
GWGoldbeck WEST GmbHMonheim am Rhein1029.07.2026 - steigend
BHBG: H2M Architekten + Stadtplaner GmbH, H2M Architekten + Ingenieure GmbHKulmbach1020.07.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Baden-Württemberg (11) · Nordrhein-Westfalen (9) · Bayern (9) · Berlin (4) · Sachsen (4) · Hessen (4)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 24 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

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11.06.2026Planungsleistungen für das Funktionsgebäude Stadion KupfermühleOffen - -

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