Planung und Neubau der Kindertagesstätte „Max und Moritz“ mit Außenanlagen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 25.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Haldensleben
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 26.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 593288-2026
- Verfahrensnummer
- 6f64d8b5-c843-4d0c-be2e-2670b3c83d39
- CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71200000 · Dienstleistungen von Architekturbüros; 71220000 · Architekturentwurf; 71221000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Haldensleben schreibt einen nichtoffenen, einphasigen Planungswettbewerb für den Neubau der Kindertagesstätte „Max und Moritz“ einschließlich Krippe, Außenanlagen und anschließendem Rückbau des Bestandsgebäudes aus. Geplant ist eine Einrichtung für 160 Kinder und 27 Mitarbeitende in Haldensleben; die maximal angenommenen Baukosten betragen 6,8 Millionen Euro brutto. Das Vorhaben ist für die Jahre 2029 bis 2031 vorgesehen und soll durch das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ finanziert werden; die Frist ist der 25. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Haldensleben führt einen Realisierungswettbewerb zur Planung des Neubaus der Kindertagesstätte "Max und Moritz" einschließlich Neugestaltung der Außenanlagen durch. Bestandteil der Aufgabe ist auch der Rückbau des bestehenden Gebäudes. Anlass für den Wettbewerb ist der sanierungsbedürftige Zustand des Bestandsgebäudes. Zur Umsetzung ist das Vorhaben im städtischen Haushalt für die Jahre 2029 - 2031 vorgesehen und soll durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" finanziert werden. Das dreistöckige Bestandsgebäude wurde 1985 in Großtafelbauweise ("Plattenbau") als Wohngebäude des Typs WBS70 errichtet und ist vollständig unterkellert. Das hochgelagerte Erdgeschoss ist nur über Außentreppen zu erreichen, was die Barrierefreiheit erheblich einschränkt. Die baulich bedingte Verteilung der Kindertagesstätte (Kita) auf drei Etagen, beeinträchtigt den Alltagsbetrieb. Ein temporärer Umzug der Kita während der Bauphase ist aufgrund fehlender Kapazitäten nicht umsetzbar. Deshalb soll der Abriss des Bestandsgebäudes erst nach Fertigstellung des Neubaus erfolgen. Für die Bauphase ist eine Interimslösung in den Planungen vorzusehen, um einen geordneten Umzug ohne Einschränkungen für den Kita-Betrieb zu ermöglichen. Eine Nachnutzung des Bestandsgebäudes ist nicht vorgesehen. Im Rahmen des Wettbewerbs ist der Neubau eines Kitagebäudes inklusive Krippe für 160 Kinder und 27 Mitarbeitende zu planen. Für das Vorhaben werden Baukosten (Kostengruppe 300 + 400 nach DIN 276) von maximal 6.800.000,- € Brutto angenommen. Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Kindertagesstätte. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 12 Teilnehmenden nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen. Der Realisierungswettbewerb richtet sich an Architekt/innen und Planungsbüros, die Architekt/innen beschäftigen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Planungswettbewerb KITA Max und Moritz Haldensleben
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Kindertagesstätte. Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einphasiger hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Alle im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs, des Planungswettbewerbs und des anschließenden Verhandlungsverfahrens bereitgestellten oder bekannt gegebenen Unterlagen, Angaben und Informationen sind in ihrer Gesamtheit als verbindliche Bestandteile der Vergabeunterlagen anzusehen. Sie sind Bestandteil der Vergabe und bei der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie bei der Erstellung und Bewertung der Angebote entsprechend zu berücksichtigen. Die Gesamtheit dieser Unterlagen, Angaben und Informationen bildet die verbindliche Grundlage für das Vergabeverfahren.
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9: das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträgenachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweitsich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 5 ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 6 eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 7 das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Es werden Unterlagen zur Eignung nachgefordert. Es gelten folgende bindende Vorgaben: • Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß der Richtlinie für Kitas im Landkreis Börde • Erschließung ist über die Straße "Waldring" (südliche Grundstücksgrenze) herzustellen Die Missachtung der bindenden Vorgaben führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnete Passagen die als Vorgaben verstanden werden könnten, aber nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, gelten als wesentliche Zielvorgaben und führen nicht zum Ausschluss vom Wettbewerb. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums.
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LOT-0000 · Planungswettbewerb KITA Max und Moritz Haldensleben
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Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 6 - 9: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), ), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach § 123 Abs. 1 Nr. 1: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9: das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 1: das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträgenachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 2: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, und § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 3, 4, 5:. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweitsich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 GWB sowie speziell nach Abs. 1 Nr. 10: §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 2: das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 3: das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 4 der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 5 ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 6 eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Es gelten die Ausschlussgründe § 124 GWB und speziell § 124 Abs. 1 Nr. 7 das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, Bei Nichterfüllung der Anforderungen des Art. 5k der VO (EU) Nr. 833/2014, die in der Erklärung RUS Sanktionen aufgeführt sind, greift das Zuschlagsverbot für das betroffene Unternehmen. Es werden Unterlagen zur Eignung nachgefordert. Es gelten folgende bindende Vorgaben: • Einhaltung der Mindestanforderungen gemäß der Richtlinie für Kitas im Landkreis Börde • Erschließung ist über die Straße "Waldring" (südliche Grundstücksgrenze) herzustellen Die Missachtung der bindenden Vorgaben führt zum Ausschluss vom Wettbewerb. Nicht ausdrücklich als bindend gekennzeichnete Passagen die als Vorgaben verstanden werden könnten, aber nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, gelten als wesentliche Zielvorgaben und führen nicht zum Ausschluss vom Wettbewerb. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums.
Änderungen und Bieterfragen
3 Einträge- 31.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 7030540
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Stadt Haldensleben
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Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 14.09.2026 | Planungswettbewerb für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Krippe in Haldensleben | Offen | - | - |
| 26.08.2026 | Planung und Neubau der Kindertagesstätte „Max und Moritz“ mit Außenanlagen | Offen | - | - |
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50 % ähnlichPlanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte in Mönchzell (Unterbrühl) – Technische Ausrüstung und Tragwerksplanung
Meckesheim · Offen · Frist 25.09.2026
Die Gemeinde Meckesheim beauftragt die Planung des Neubaus einer Kindertagesstätte in Mönchzell (Unterbrühl) für drei altersgemischte Gruppen mit insgesamt 50 Kindern. Die Leistungen umfassen die technische Ausrüstung (HLS, Elektro) sowie die Tragwerksplanung und werden in drei Lose aufgeteilt. Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2026. Der Auftraggeber trägt die Kosten selbst.
50 % ähnlichObjektplanungsleistungen Freianlagen für Neubau Kindertagesstätte
Edenkoben · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Edenkoben vergibt Objektplanungsleistungen für die Freianlagen (Außenanlagen) einer neuen viergruppigen Kindertagesstätte auf einem 2.711 m² großen Grundstück an der Rhodter Straße in Edenkoben, Rheinland-Pfalz. Die Planung umfasst die Gestaltung der Außenflächen unter Berücksichtigung der Erschließung für Personal, Eltern und Warenlieferung sowie der Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz für Kindertagesstätten. Die geschätzten anrechenbaren Kosten für diese Leistungen betragen 259.584,11 Euro netto, mit Bewerbungsfrist bis 25. September 2026.
48 % ähnlichGeneralplanungsleistungen für Umbau und energetische Sanierung einer Kindertagesstätte
Schwarmstedt · Offen · Frist 02.10.2026
Die Gemeinde Schwarmstedt vergibt Generalplanungsleistungen für den Umbau und die energetische Sanierung der Kindertagesstätte „Am Loh“ in Schwarmstedt, Niedersachsen. Beauftragt werden unter anderem Objektplanung für Gebäude und Freianlagen, Tragwerksplanung sowie Planung der technischen Ausrüstung nach den Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Einrichtung soll für die Betreuung von fünf Gruppen weiterentwickelt, barrierefrei erschlossen und funktional verbessert werden; die Umbau- und Sanierungskosten werden auf rund 2,9 Millionen Euro brutto geschätzt, die Fertigstellung ist bis Ende 2028 vorgesehen.
48 % ähnlichPlanungsleistung Freianlagen für Umbau und Neubau Kindertagesstätten Worms
Worms · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadtverwaltung Worms sucht einen Planer für die Freianlagengestaltung beim Umbau der Kita Liebenauer Feld und dem Neubau einer Ausweichkita auf dem Staudinger Gelände. Die Leistungen umfassen alle Planungsphasen 1 bis 9 nach HOAI 2021 für die Außenanlagen und erstrecken sich über etwa drei Jahre. Die Bewertung erfolgt zu 40 Prozent nach Planungsqualität, 25 Prozent nach Kosten und 35 Prozent nach Qualifikation des Planungsteams sowie örtlicher Präsenz.
48 % ähnlichFachplanungsleistungen Technische Ausrüstung HLS für Neubau Kindertagesstätte
Edenkoben · Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadt Edenkoben vergibt Fachplanungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) beim Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Edenkoben, Rheinland-Pfalz. Das Projekt umfasst die Planung einer modernen, zukunftsfähigen Gebäudeausstattung inklusive einer Frischkochküche für etwa 200 Essen täglich. Die anrechenbaren Kosten für die technischen Anlagen werden auf etwa 805.000 Euro netto geschätzt, mit Bewerbungsfrist bis September 2026.
48 % ähnlichUmbau und Sanierung der Kindertagesstätte Kunterbunt in Neubrandenburg
Offen · Frist 05.10.2026
Die BIG Städtebau GmbH beschafft Bauleistungen für den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte Kunterbunt in der Max-Adrion-Straße 41–43 in 17034 Neubrandenburg. Die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
46 % ähnlichTragwerksplanung für den Neubau einer viergruppigen Kindertagesstätte in Ulmet
Kusel · Offen · Frist 06.10.2026
Die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan beschafft Tragwerksplanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte am Rand der Ortslage Ulmet in der Austraße. Geplant ist auf einem rund 4.000 m² großen Grundstück eine viergruppige Einrichtung für 65 Kinder mit etwa 850 m² Bruttogrundfläche, darunter Krippen- und Regelgruppen sowie weitere Funktionsräume. Der geschätzte Auftragswert beträgt 70.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
46 % ähnlichUmbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ in Neubrandenburg
Offen · Frist 05.10.2026
Ausgeschrieben sind Bauarbeiten für den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte „Kunterbunt“ in der Max-Adrion-Straße 41–43 in 17034 Neubrandenburg. Auftraggeber ist die BIG Städtebau GmbH; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 7:30 Uhr eingereicht werden.
46 % ähnlichTragwerksplanung für den Neubau einer siebengruppigen Kindertagesstätte
Bad Kreuznach · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadtverwaltung Bad Kreuznach beschafft Tragwerksplanungsleistungen nach § 51 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 für den Neubau einer siebengruppigen Kindertagesstätte einschließlich der zugehörigen Freianlagen. Das Vorhaben entsteht auf einem etwa 3.086 Quadratmeter großen Grundstück im südlichen Stadtgebiet von Bad Kreuznach östlich der Alzeyer Straße. Die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 6 soll aus fördertechnischen Gründen stufenweise und auf Abruf erfolgen; Teilnahmeanträge sind bis zum 29. September 2026, 10:00 Uhr, einzureichen.
46 % ähnlichUmbau und Sanierung der Kindertagesstätte Kunterbunt in Neubrandenburg
Offen · Frist 05.10.2026
Die BIG Städtebau GmbH schreibt den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte Kunterbunt in der Max-Adrion-Straße 41–43 in 17034 Neubrandenburg aus. Die Frist endet am 5. Oktober 2026 um 07:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC); Angaben zu Umfang, Auftragswert und Bauzeit liegen nicht vor.
46 % ähnlichObjektplanung für den Neubau einer Kindertagesstätte in Stralendorf
Stralendorf · Offen · Frist 08.10.2026
Die Gemeinde Stralendorf über das Amt Stralendorf beauftragt die Objektplanung für den Neubau der Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Stralendorf, Mecklenburg-Vorpommern. Geplant ist ein eingeschossiges Gebäude mit rund 328 Quadratmetern Nettogrundfläche für 40 Kinder, darunter 28 Kindergarten- und 12 Krippenkinder, mit einer Erweiterungsoption für acht weitere Kinder. Die Planungsleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021 umfassen die Leistungsphasen 3 bis 9; zunächst werden die Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt, die weiteren Leistungen stehen unter dem Vorbehalt einer Fördermittelbewilligung. Die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
45 % ähnlichUmbau und Sanierung der Kindertagesstätte „Spatzennest“
06406 Bernburg (Salzlandkreis) · Offen
Beschafft werden Planungs- oder sonstige Dienstleistungen für den Umbau und die Sanierung der Kindertagesstätte „Spatzennest“. Auftraggeber ist die Sachsen-Anhaltische Landesentwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Bernburg im Salzlandkreis; Angaben zu Umfang, Projektregion und Zeitrahmen liegen nicht vor.
45 % ähnlich
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
53 vergleichbare Verfahren, davon 26 mit erfasstem Zuschlag · 23 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 516.302,5 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 4 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
KLEUSBERG GmbH & Co. KG · Wissen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
KH Planwerk GmbH · Petersberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Johanniter-Unfall -Hilfe e.V. · Hannover
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Chaix et Morel GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Bauconzept Planungsgesellschaft mbH · Lichtenstein
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PEWA GmbH · Magdeburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
E & A Ideal Bau GmbH · Monheim am Rhein
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
BG: H2M Architekten + Stadtplaner GmbH, H2M Architekten + Ingenieure GmbH · Kulmbach
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Riedel Bau AG · Schweinfurt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
WLG Wollborn LandschaftsArchitekten PartGmbB · Nürnberg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Planungsleistungen für Freianlagen an Bundeswehrliegenschaften
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch d. Bundesministerium d. Verteidigung, vertreten durch d. Amt für Bundesbau (ABB), vertreten d. Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) NL Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung · Kaiserslautern
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 07.01.2027
Auftragnehmer: Enviro-Plan GmbH
Vertragsschluss: 07.01.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für Objektplanung zur baulichen Weiterentwicklung von Schulen
Stadt Papenburg · Papenburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.01.2028
Auftragnehmer: Ulpts Architekten GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 28.01.2025
Zuschlagswert: 1.300.000 EUR
- Technische, IT- und Projektmanagement-Unterstützung für Sicherheits- und Serviceleitstellen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2028
Auftragnehmer: TÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG +5 weitere
Vertragsschluss: 09.02.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag für Planungsleistungen der Objektplanung
GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel · Kiel
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2028
Auftragnehmer: FBB Flügge-Bogdahn Bauingenieure GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen der Projektsteuerung
Berliner Wasserbetriebe · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.07.2030
Auftragnehmer: KREBS+KIEFER Ingenieure GmbH +2 weitere
Vertragsschluss: 17.08.2026
Zuschlagswert: 600.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Haldensleben
39340 · Haldensleben
bauamt@haldensleben.de0390447923012 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
vergabe@saleg.de000
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle der Vergabekammern
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de+49 3455141529
Kontakt laut Bekanntmachung
bauamt@haldensleben.de039044792301
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:24 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 26.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 03:15 (Europe/Berlin)
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- Auftraggeber und Marktüberblick
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