Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerk für B1 Oderbrücke Küstrin

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
28.04.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
20.04.2026
Bekanntmachungsnummer
267272-2026
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

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Kurzbeschreibung

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg vergibt die Objektplanung für Verkehrsanlagen (Lph. 1-6), die Objektplanung für ein Ingenieurbauwerk Stützwand (Lph. 1-6) sowie die Tragwerksplanung (Lph. 1-3 und 6) im Rahmen des Ersatzneubaus der B1 Oderbrücke Küstrin. Das Projekt ist ein deutsch-polnisches Gemeinschaftsprojekt zur Erneuerung der Oderbrücke zwischen Küstrin-Kietz und dem polnischen Küstrin. Die Planungshoheit liegt bei der Republik Polen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1825 Tage (ca. 5 Jahre).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph.1-6, Objektplanung Ingenieurbauwerk Stützwand, Lph. 1-6, Tragwerksplanung, Lph. 1-3 und 6

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · B1 Oderbrücke Küstrin - Objektplanung Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerk

    Die Republik Polen plant gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland die Oderbrücke Küstrin zu erneuern. Der Ersatzneubau soll in Verlängerung der Achse der B 1, OU Küstrin-Kietz, zwischen der alten Brücke und unmittelbar neben der Brücke der Deutschen Bahn erfolgen. Die Planungshoheit für die Errichtung der neuen Brücke einschließlich des Widerlagers West liegt gemäß einem Abkommen zwischen beiden Staaten vom 27.09.2019 bei der Republik Polen. Das gilt auch für den Rückbau der bestehenden Brücke im Zuge der B 1. Die Planungshoheit der Verkehrsanlage zum Anschluss der Brücke an die bestehende B 1 im Abschnitt 25 obliegt der deutschen Seite. Der Planungsauftrag umfasst die Planung der Verkehrsanlagen, Lph. 1 bis 6 nach § 47 Abs. 1 HOAI, zwischen der neuen Brücke über die Oder und der bestehenden B 1, im Bereich des Knotenpunkts B 1/Detlefsenstraße im Abschnitt 25 der B 1 und den Rückbau der bestehenden Anlagen bis zur Bestandsbrücke. Der Planungsauftrag umfasst ebenfalls die Planung eines Ingenieurbauwerkes (Stützwand), Lph. 1 bis 4 und 6 nach § 43 Abs. 1 HOAI, und die Tragwerksplanung (Stützwand), Lph. 2 bis 3 und 6 nach § 52 Abs. 1 HOAI zwischen den Verkehrsanlagen der Deutschen Bahn AG und der Straßenbauverwaltung. Für die Erlangung des Baurechtes (Planfeststellungsbeschluss/ ggf. Plangenehmigung) für den Bereich der Brückenbauwerke (alt und neu) ab der Grenzlinie einschließlich der westlichen Widerlager, den Anschluss der B 1 durch die Rampe West und sämtliche Baustelleneinrichtungsflächen auf deutscher Seite, ist ein Baurechtsverfahren auf der Grundlage des Bundesfernstraßengesetzes zu führen. Diese Leistungen obliegen der deutschen Straßenbauverwaltung und die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen ist Teil der Planungsaufgabe. Die Planungsinhalte der polnischen Maßnahme sind mindestens auf deutschem Hoheitsgebiet nachrichtlich darzustellen und in der deutschen Planung zu berücksichtigen. Wegen des örtlichen Zusammenhangs beider benachbarter Vorhaben ist zwingend eine koordinierte Planung zu genehmigungsrechtlichen, technologischen und verkehrsorganisatorischen Abhängigkeiten erforderlich. Hierzu sind Sprachkenntnisse beider Länder seitens der Fachplaner von Wichtigkeit. Ergänzend sind Dolmetscherleistungen als besondere Leistung zu berücksichtigen. Träger des Vorhabens ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, Dienststätte Frankfurt (Oder), Dezernat Planung Ost. Der Planungsabschnitt befindet sich im Land Brandenburg, im Landkreis Märkisch-Oderland und berührt Belange der Gemeinde Küstriner Vorland im Amt Golzow. Die Anlage eines gemeinsamen Geh-/ Radweges im Zweirichtungsverkehr ist als Bestandteil der Verkehrsanlage mit Anschluss an das bestehende Netz ebenfalls zu planen. Die Planung der Verkehrsanlagen bildet das Objekt 1. Auch die Planung des Rückbaus der bestehenden Fahrbahn der B 1 zur Bestandsbrücke über die Oder unter Berücksichtigung der Anpassungen der Wegeverbindungen zur Erschließung der benachbarten Flächen ist Planungsaufgabe. Die Planung einer Stützwand bildet das Objekt 2 Weitere Erläuterungen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 & 124 GWB, §§ 42 & 57 VgV. Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der folgenden Zuschlagskriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme (in EUR netto). Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto, inkl. Nebenkosten) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto, inkl. Nebenkosten) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
50 %
Weitere Erläuterung: - europäischer Referenzrahmen für deutsche und polnische Sprache mindestens C1 oder Muttersprachler Bei diesem Kriterium werden die Punkte wie folgt vergeben: - 5 Punkte erhält der Bieter, wenn er nachweisen kann, dass ein im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzter Fachplaner das Kompetenzniveau C1 besitzt oder Muttersprachler in deutscher und polnischer Sprache ist. - 0 Punkte erhält der Bieter, wenn diese Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen werden können.
10 %
Weitere Erläuterung: Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot (max. 5 DIN-A 4-Seiten) Hierbei werden Aussagen zu folgenden Punkten erwartet: - Angaben zu projektspezifischen Besonderheiten/besondere Herausforderungen - Angaben zur Herangehensweise an die zu erbringende Aufgabe - Angaben zu den Arbeitsschwerpunkten im Zusammenhang mit dem Projekt - Angaben zur Organisation des Projektteams (kombinierter Personaleinsatz- und Terminplan; Organigramm, in dem die vorgesehenen Mitarbeiter/Fachplaner incl. Stellvertreter und deren Position im Projektteam erkennbar sind) - Angaben zur Verfügbarkeit der vorgesehenen Projektbearbeiter (z.B. Verfügbarkeit vor Ort, Stellvertreterregelung) Bei diesem Kriterium werden nur volle Punktwerte nach folgender Systematik vergeben: - 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten lässt. - 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. - 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegendem Umfang erwarten lässt. - 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt. - 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt. - 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt.
20 %
Weitere Erläuterung: Mündlicher Vortrag im Präsentationsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams Erwartet werden Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung durch die maßgeblichen Mitglieder des Projektteams (insbesondere projektspezifische Besonderheiten und Herausforderungen, Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte). Der Einsatz einer Präsentation (z.B. PowerPoint) ist zulässig. Gewertet werden neben dem Inhalt des Vortrages insbesondere die Verständlichkeit, Schwerpunktsetzung, die Struktur des Vortrages sowie die inhaltliche Beantwortung von etwaigen Rückfragen des Auftraggebers. Das Kriterium 4 wird mit einer vollen Punktzahl von 0 bis 5 Punkten nach dem folgenden Punktesystem bewertet: - 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in vollem Umfang erwarten lässt. - 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. - 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in überwiegendem Umfang erwarten lässt. - 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in nicht überwiegendem Umfang erwarten lässt. - 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nur sehr geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellung in nur sehr geringem Umfang erwarten lässt. - 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellung nicht erwarten lässt. Mit Abgabe des Erstangebotes hat der Bieter die vorstehend aufgeführten Angaben zu den Kriterien 2 und 3 vorzulegen. Des Weiteren muss, falls Sie beabsichtigen Ihre Präsentation mit einem Präsentationsprogramm zu unterstützen, die Präsentation 1 Woche vor dem Termin über die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht werden. Die Gespräche finden voraussichtlich am....und/oder...statt. Sie werden gebeten, sich diese Termine vorzumerken. Eine Einladung mit den genauen zeitlichen und räumlichen Angaben so-wie Informationen zum Ablauf erhalten Sie separat rechtzeitig vor dem Gespräch.
20 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

Es gelten die Ausschlussgründe nach §§ 123 & 124 GWB, §§ 42 & 57 VgV. Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren57vergeben oder Frist abgelaufen
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ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 4 Vergaben

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bundesweit
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Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, DS Frankfurt (Oder)

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Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
IPIngenieurbüro proVIA124.06.2026666 Tsd. €

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Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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