Objektplanung für die Gesamtsanierung des BG Klinikums Duisburg

Status
Angebotsfrist abgelaufen
Angebotsfrist
31.07.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
BG Klinikum Duisburg gGmbH
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
29.06.2026
Bekanntmachungsnummer
519702-2026
Verfahrensnummer
dcc4095c-796a-454c-9a50-033be5538971
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71200000 · Dienstleistungen von Architekturbüros; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene LeistungenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Das BG Klinikum Duisburg gGmbH beauftragt Planungsleistungen für die Gesamtsanierung einschließlich Brandschutz-, Strang- und Schadstoffsanierung des Klinikgebäudes an der Großenbaumer Allee in Duisburg. Gesucht wird die Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 2 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich der Kernsanierung der Stationen und der Umsetzung in vier parallel gegliederten Baumaßnahmen. Der prognostizierte Baukostenrahmen beträgt rund 42,7 Millionen Euro brutto; die Fertigstellung ist bis 2034 vorgesehen, Angebote sind bis zum 31. Juli 2026, 10:00 Uhr, einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das BG Klinikum Duisburg plant die Umsetzung der Gesamtsanierung inkl. Brandschutzsanierung des gesamten Klinikgebäudes am Standort Großenbaumer Allee 250, 47249 Duisburg. Die brandschutztechnische Umsetzung soll auf Basis der bereits erfolgten und genehmigten Entwurfsplanung aus den Jahren 2020/21 erfolgen, unter Berücksichtigung der derzeit bestehenden Baugesetzgebung, des genehmigten Brandschutzkonzepts sowie zur Sicherstellung und Gewährleistung der Schutzziele nach BauO NRW 2018. Es ist die Zielsetzung, die bereits laufende Brandschutzsanierung mit weiteren erforderlichen technischen, funktionalen und baulichen Maßnahmen zu einer ganzheitlichen Gesamtsanierungsmaßnahme zusammenzuführen. Die geplante Gesamtsanierung mit einer Kernsanierung der Stationen soll folglich mit der Brandschutz-, Strang- und Schadstoffsanierung gebündelt werden und in die derzeit laufenden Maßnahmen übergeordnet eingebunden werden. Die Realisierung soll in 4 Einzelmaßnahmen, parallel zur laufenden Brandschutzsanierung, mit in sich gegliederten Bauabschnitten erfolgen. Die Fertigstellung aller Maßnahmen ist geplant für 2034. Der Kostenrahmen für die Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 und 400, DIN 276) wird seitens des Klinikums mit ca. 42,7 Mio. Euro brutto prognostiziert. Inhalt dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen (LPH 2-8, HOAI) für die Realisierung des Bauvorhabens. Detaillierte Hinweise sind der nachfolgenden Beschreibung zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Gesamtsanierung BG Klinikum Duisburg - Objektplanung Gebäude

    Gegenstand dieser Beschaffung ist die Planungsleistung der Objektplanung Gebäude (§ 34, Leistungsphasen 2-8 gem. Anlage 10 HOAI) für die bauliche Umsetzung der Gesamtsanierung inkl. Brandschutzsanierung am BG Klinikum Duisburg, nach der Maßgabe des mit den Verfahrensunterlagen übermittelten Vertragsentwurfs und Leistungsbildes. Es handelt sich um einen Stufenvertrag. Stufe 1- Beauftragung der Leistungsphasen 2 + 3, Stufe 2- Beauftragung der Leistungsphase 4, Stufe 3- Beauftragung der Leistungsphasen 5 - 7, Stufe 4- Beauftragung der Leistungsphase 8, die Beauftragung der Leistungsphasen 5-8 HOAI in Teilen oder im Ganzen nach § 34 HOAI behält sich der Auftraggeber vor. Die Leistungsphasen 2 bis 4 nach HOAI wurden bereits für die brandschutztechnische Gesamtsanierung (alle Geschosse und Bauteile) im Vorfeld erarbeitet. Derzeit befindet sich die brandschutztechnische Sanierung bereits teilweise in der Ausführung. Aufgrund des großen und mit den Jahren gewachsenen Klinikgebäudes ist eine ganzheitliche Ertüchtigung und Sanierung des Gebäudes in einem Zuge aus betrieblicher und organisatorischer Sicht nicht möglich und würde zu massiven betrieblichen Einschränkungen der Patientenversorgung führen. Demnach wurde die erforderliche Maßnahme unter Berücksichtigung der Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebes in 4 Einzelmaßnahmen und Bauabschnitte aufgeteilt. An dieser Gliederung der Bauabläufe soll sich die Gesamtsanierung orientieren. Neben der Brandschutzsanierung werden derzeit weitere Investitionsprojekte wie die Trennung der Allgemeinen und Sicherheitsstromversorgung sowie die Erneuerung der Gebäudeleittechnik umgesetzt. Außerdem wurden im Rahmen bereits laufender brandschutztechnischer Untersuchungen und Sanierungsmaßnahmen erhebliche weitere Defizite im Bestand festgestellt. Die Gesamtsanierungsmaßnahmen betreffen somit die technische Gebäudeausrüstung, hygienische Anforderungen, brandschutztechnische Mängel, baukonstruktive Defizite, Schadstoffbelastungen sowie funktionale und organisatorische Einschränkungen innerhalb der Stations- und Funktionsbereiche. Hervorzuheben ist die Kernsanierung der Stationsbereiche einschließlich zugehöriger Nebenfunktionen, zur Sicherstellung eines zukunftsfähigen Klinikbetriebs. 3D BIM soll für alle Infrastrukturprojekte am Standort Duisburg zum Standard werden. Der öffentliche Auftraggeber hat eine 3D BIM Pflicht seit 2021 ausgerufen. Zwischen 2023 und 2027 sollen alle bundesweiten Projekte über 3D BIM abgewickelt werden. Zudem wird das BG Klinikum Duisburg 3D BIM zur Implementierung von CAFM nutzen, für die Terminplanung, das Energiemanagement und die Detailplanung über das Model abwickeln.

Anforderungen an deinen Betrieb

1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Die Bindefrist des Angebotes beträgt 1 Monat (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote). D.h. im Falle von Verhandlungsrunden bezieht sich die Bindefrist auf die Angebotsfrist des finalen Angebotes.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Es ist ein Honorarangebot auf die Leistungen abzugeben. Für die zusammenfassende Darstellung der Kosten ist ein Kostenblatt auszufüllen. Kalkulationsgrundlage ist die Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen. Die Wertung erfolgt nach folgenden Kriterien: - Die Höchstpunktzahl (Beispiel: 100 Punkte) erhält der Bieter, der das niedrigste Angebot insgesamt (netto) abgegeben hat. - Die Bieter, deren Gesamtpreis für die Leistungen (netto) höher als das des niedrigsten Bieters liegen, werden im Verhältnis ihres Abstandes zum niedrigsten Bieter geringer bewertet. Hier wird geradlinig interpoliert. - Beispiel: Ein Angebot das 20 % über dem niedrigsten Gesamtpreis (netto) liegt, erhält demnach 80 Punkte.
40 %
Die folgenden Punkte sind am Präsentationstag durch das Projektteam persönlich vorzutragen und ggf. bei Rückfragen näher zu erläutern. Zu diesem Zwecke ist eine geeignete Bildschirmpräsentation anzufertigen. Die Wertung erfolgt nach folgenden Kriterien: Jedes unten genannte Kriterium wird mit maximal 6 und minimal 0 Punkten bewertet, wenn eine im direkten Vergleich zu anderen Bietern unzureichende, unklare, oder nachweislich falsche Erläuterung des Kriteriums erfolgt. Bei der Bewertung innerhalb der Kriterien geht es stets um die Einordnung der Bewertung im Verhältnis aller Mitbietenden untereinander. Nach Bewertung aller Beiträge erhält die höchste Gesamtbewertung über einen Faktor 100 Punkte, äquivalent zur Preiswertung. Die niedriger bewerteten Beiträge werden im Verhältnis ihres Abstandes zum Bieter mit 100 Punkten entsprechend geringer bewertet. Hier wird geradlinig interpoliert. a) Qualifikation, Erfahrung, Kompetenz und Verantwortlichkeiten des eingesetzten Planungsteams sowie Regelung bei Vertretungen b) Darstellung der wesentlichen, übergeordneten Projektaufgaben, sowie daraus abgeleiteten Projektrisiken (Erkennen der Aufgabenstellung und generellen Projektanforderungen) c) Darstellung der Koordination und der Einbindung der Leistung anderer am Projekt Beteiligter mit den eigenen Leistungen d) Darstellung der Projektumsetzung im laufenden Krankenhausbetrieb in Bezug auf Umgang mit Patienten-, Personal- und Besucherströmen e) Erläutern der Herausforderungen bei der Bauüberwachung/ Bauphase f) Einschätzung des Zeitbedarfs für die Leistungsphasen 2-3 HOAI sowie die Phasen 5-8 HOAI für die Einzelmaßnahmen gem. Rahmenterminplan g) Einschätzung des vorgegebenen Kostenrahmens h) Vortrags- und Präsentationsstil, sowie Methodik, Didaktik und rhetorische Fähigkeiten
60 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

1. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen sowie Erklärung, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. 2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 oder wegen eines Verstoßes gemäß § 22 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB). Zwingender Ausschlussgrund (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Fakultativer Ausschlussgrund (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB) Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Die Bindefrist des Angebotes beträgt 1 Monat (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote). D.h. im Falle von Verhandlungsrunden bezieht sich die Bindefrist auf die Angebotsfrist des finalen Angebotes.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.07.2026Berichtigung 1Alt: 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Verfahrensbedingungen: ... Bedingungen für die Einreichung: ... Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 28/07/2026 12:00 +02:00 Neu: Alt: 5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe Verfahrensbedingungen: ... Bedingungen für die Einreichung: ... Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31/07/2026 12:00 +02:00
Vergleichbare Verfahren51vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag32 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 3 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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BG Klinikum Duisburg gGmbH

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