Nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel nach Wirkstoffliste

Status
Offen
Angebotsfrist
20.10.2027, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
AOK Baden-Württemberg
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
16.10.2025
Bekanntmachungsnummer
680694-2025
Verfahrensnummer
f8222583-09b2-4dfc-a4ed-4d7bf193fa1b
CPV-Codes
33600000 · Arzneimittel

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Kurzbeschreibung

Die AOK Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen nicht exklusive Rabattverträge für Arzneimittel der in den Teilnahmeunterlagen genannten Wirkstoffe abzuschließen. Die Verträge werden im Open-House-Verfahren ohne Exklusivität und gegebenenfalls für einzelne Wirkstoffe geschlossen; eine Mengen- oder Wertangabe liegt nicht vor. Vertragsabschlüsse sind vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2027 möglich, wobei die Laufzeit höchstens 24 Monate beträgt; als Frist ist der 20. Oktober 2027 angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Ziffer 5.1 dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.1.2026 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2027. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2026 bis 31.12.2027 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen die Ziffer 5.1 dieser Bekanntmachung, Abschnitte A.I.4.1 und A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

    Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Verträge können dabei zu einzelnen Wirkstoffen geschlossen werden. Der Beschaffungsbedarf wurde nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen: Adalimumab; Lfd.-Nr. 2: Beclometason dipropionat + Formoterol hemifumarat-1-Wasser in den Darreichungsformen Inhalationspulver, mit den Wirkstärken 100/6 µg und 200/6 µg, sowie Dosieraerosol/Inhalat mit der Wirkstärke 200/6 µg; Lfd.-Nr. 3: Betamethason valerat + Fusidinsäure-0,5-Wasser; Lfd.-Nr. 4: Dimethyl fumarat; Lfd.-Nr. 5: Etanercept; Lfd.-Nr. 6: Filgrastim; Lfd.-Nr. 7: Follitropin alfa; Lfd.-Nr. 8: Infliximab; Lfd.-Nr. 9: Lanthan(III)-Ion; Lfd.-Nr. 10: Latanoprost + Timolol hydrogenmaleat; Lfd.-Nr. 11: Leuprorelin acetat; Lfd.-Nr. 12: Lipegfilgrastim; Lfd.-Nr. 13: Mesalazin in den Wirkstärken 500 mg, 1000 mg, 1200 mg, 1500 mg, 2000 mg, 3000 mg, 4000 mg; Lfd.-Nr. 14: Naproxen; Lfd.-Nr. 15: Natalizumab; Lfd.-Nr. 16: Octreotid (Depot); Lfd.-Nr. 17: Omalizumab; Lfd.-Nr. 18: Oxycodon hydrochlorid + Naloxon hydrochlorid-2-Wasser; Lfd.-Nr. 19: Pegfilgrastim; Lfd.-Nr. 20: Raltegravir; Lfd.-Nr. 21: Ranibizumab; Lfd.-Nr. 22: Rasagilin; Lfd.-Nr. 23: Rotigotin; Lfd.-Nr. 24: Ticagrelor; Lfd.-Nr. 25: Tocilizumab; Lfd.-Nr. 26: Ustekinumab. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens anzupassen, indem die Anlage 3 um weitere Wirkstoffe ergänzt oder um einzelne Wirkstoffe der Anlage 3 reduziert wird. Im Falle einer Erweiterung des Beschaffungsbedarfs würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens werden. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu ist jeweils ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Wenn die Auftraggeberin alle Rabattverträge zu einem Wirkstoff aus Anlage 3 kündigen möchte, kann sie diese zum selben Beendigungszeitpunkt gegenüber allen Rabattvertragspartnern zu diesem Wirkstoff erklären und das Open-House-Verfahren zu demselben Wirkstoff aufheben. In dem Fall macht die AOK unverzüglich die Aufhebung dieses Open-House-Verfahrens für denselben Wirkstoff im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt. Alternativ ist die Auftraggeberin berechtigt, zum selben Wirkstoff nach Folgebekanntmachung (dazu sogleich) mit geänderten Konditionen erneut Rabattverträge zu schließen. Entscheidet sich die AOK für eine Anpassung des Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren Auftragsbekanntmachung, die Bezug auf die in diesem Verfahren erfolgte Auftragsbekanntmachung (sog. Erstbekanntmachung) nimmt, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen (sog. Folgebekanntmachung). Nähere Informationen zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1). Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.1.2026 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2027. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.1.2026 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 20.11.2025 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.1.2026 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Das jeweilige Angebot muss spätestens am 20. des Vorvormonats zu dem beabsichtigten Vertragsbeginn über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform DTVP eingehen. Die vollständigen Angebotsfristen und die damit korrespondierenden Vertragsstarts sind in der Anlage 3 vermerkt. Im Falle einer Anpassung des Beschaffungsbedarfs wird die AOK allen interessierten pharmazeutischen Unternehmern eine aktualisierte Anlage 3 zur Verfügung stellen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2027. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.10.2027 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) bis (4) des Rabattvertrags verwiesen).

    Frist: 20.10.2027, 02:00 (Europe/Berlin)

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Sollten zwingend bereits mit dem Angebot einzureichende Unterlagen oder Angaben fehlen oder widersprüchlich oder missverständlich sein, gelten insoweit die allgemeinen Hinweise zur Nachforderung von Unterlagen und zum Ausschluss von Angeboten in den Teilnahmebedingungen.

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