Neubau von vier offenen Abstellhallen für Elektrobusse

Status
Offen
Angebotsfrist
12.10.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
PaderSprinter GmbH
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
11.09.2026
Bekanntmachungsnummer
628261-2026
Verfahrensnummer
d1f62253-ea07-4082-9255-8232aae24013
CPV-Codes
45000000 · Bauarbeiten; 45200000 · Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten; 45213000 · Bauarbeiten für kommerzielle Gebäude, Lagerhallen und Industriegebäude, Bauten in Verbindung mit dem TransportwesenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die PaderSprinter GmbH beschafft den Neubau einer Abstellanlage mit vier offenen Hallen für Elektrobusse auf ihrem Betriebshof in der Barkhauser Straße 6 in Paderborn. Die Ausschreibung umfasst Tief- und Rohbauarbeiten sowie Dach- und Fassadenbauarbeiten; die Hallen werden durch Brandwände getrennt und mit Flachdächern sowie permanent offenen Rauchabzugshauben ausgestattet. Angebote können bis zum 12. Oktober 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Auftraggeber stellt derzeit seine Busflotte auf umweltfreundliche Elektrobusse um. Für den Betrieb der Elektrobusse müssen die notwendigen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung einer Abstellanlage für Elektrobusse auf dem Betriebshof des Auftraggebers. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis des jeweiligen Loses. Der Betriebshofstandort befindet sich in der Barkhauser Straße 6, 33106 Paderborn.

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Tief- und Rohbauarbeiten

    Die Firma PaderSprinter GmbH plant in Paderborn den Neubau von vier offenen Abstellhallen für Elektrobusse. Die einzelnen Hallen werden durch Brandwände getrennt und verfügen über ein Flachdach mit permanent offenen Rauchabzugshauben. Die Konstruktion ist aus Stahlbetonfertigteilen und Stahlbauteilen geplant. Gegenstand von Los 1 sind Tief- und Rohbauarbeiten. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 12.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Dach- und Fassadenbauarbeiten

    Die Firma PaderSprinter GmbH plant in Paderborn den Neubau von vier offenen Abstellhallen für Elektrobusse. Die einzelnen Hallen werden durch Brandwände getrennt und verfügen über ein Flachdach mit permanent offenen Rauchabzugshauben. Die Konstruktion ist aus Stahlbetonfertigteilen und Stahlbauteilen geplant. Die Bauteile werden als Sichtbeton erstellt und der Dachrand mit einem Trapezblech eingefasst. Das Flachdach wird auf einer Trapezblechschalung ausgeführt. Gegenstand von Los 3 sind Dach- und Fassadenbauarbeiten. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

    Frist: 12.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach §123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Tief- und Rohbauarbeiten

Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los. Die Bieter haben die ausfüllbaren Leistungsverzeichnisse mit Ihren Angebotspreisen zu beziffern und dieses einzureichen. Soweit dort die Angabe von Einheitspreisen (EP) und Gesamtpreisen (GP) gefordert wird, handelt es sich hierbei um Rechengrößen und nicht um verbindliche Abnahmemengen. Die Bieter können keinen Anspruch auf Beauftragung sämtlicher angebotenen Mengen erheben. Der Auftraggeber behält sich die Erweiterung oder Reduzierung vor.

LOT-0002 · Dach- und Fassadenbauarbeiten

Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der festgelegten Wertungs- und Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für den Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 52 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis je Los. Die Bieter haben die ausfüllbaren Leistungsverzeichnisse mit Ihren Angebotspreisen zu beziffern und dieses einzureichen. Soweit dort die Angabe von Einheitspreisen (EP) und Gesamtpreisen (GP) gefordert wird, handelt es sich hierbei um Rechengrößen und nicht um verbindliche Abnahmemengen. Die Bieter können keinen Anspruch auf Beauftragung sämtlicher angebotenen Mengen erheben. Der Auftraggeber behält sich die Erweiterung oder Reduzierung vor.

Vergabeunterlagen

Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach §123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen richtet sich nach § 51 SektVO.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren22vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag8 verschiedene Auftragnehmer
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Zuschlag zu SchätzwertMedian, 1 Vergaben

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