Neubau und Betrieb einer Kindertagesstätte in Eystrup

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Auftragswert
5.178.443,84 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Samtgemeinde Grafschaft Hoya
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
21.08.2026
Bekanntmachungsnummer
580787-2026
Verfahrensnummer
c96cf218-9043-444e-accc-293780721a75
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

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Kurzbeschreibung

Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt den Neubau einer dreizügigen Kindertagesstätte für insgesamt 75 Kinder inklusive aller Planungs-, Ingenieur- und Ausführungsleistungen sowie Bauzwischenfinanzierung. Das Grundstück wird im Rahmen eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit von mindestens 26,5 Jahren überlassen, wobei der Auftragnehmer nach Fertigstellung den Betrieb für rund 25 Jahre übernimmt. Die Vertragsdauer beträgt 9.490 Tage. Der geschätzte Auftragswert liegt bei rund 5,18 Mio. EUR.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Eystrup. Der geplante Neubau soll drei Kindergartengruppen mit einer Gruppengröße von jeweils 25 Kindern (insgesamt 75 Kinder), dem Personal sowie allen erforderlichen Nebenräumen Platz bieten. Neben der baulichen und betriebsbereiten Errichtung der dreizügigen Kindertagesstätte obliegt dem Träger/Auftragnehmer im Anschluss an die Errichtung auch der Betrieb bzw. die Trägerschaft über die Kindertagesstätte. Ziel ist die Versorgung der Samtgemeinde Grafschaft Hoya mit ausreichend Betreuungsangeboten für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren bzw. bis zur Einschulung. Das Grundstück wird dem Auftragnehmer im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer übernimmt die Planungsleistungen und Ingenieurleistungen sowie alle Ausführungsleistungen und Bauzwischenfinanzierungsleistungen für das Bauvorhaben. Im Anschluss übernimmt der Auftragnehmer den Betrieb der Kindertagesstätte. Die Samtgemeinde Hoya sucht einen zuverlässigen und den qualitativen Anforderungen der Samtgemeinde entsprechenden freien Träger der Jugendhilfe als Betreiber bzw. Träger der Kindertagesstätte. Die Betriebsführung soll auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages erfolgen. Ein Architekturbüro hat vorab ein Musterbeispiel für einen dreizügigen Kindergarten erstellt. Dieser Entwurf liegt den Vergabeunterlagen bei. An diesem Entwurf müssen sich die Bewerber/Bieter jedoch nicht zwingend orientieren.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Samtgemeinde Grafschaft Hoya - Neubau und Betrieb einer Kindertagesstätte - Totalunternehmerleistungen

    Der Gegenstand des Auftrags umfasst sowohl den Neubau der Kindertagesstätte als auch den sich anschließenden Betrieb der Kindertagesstätte. Das Grundstück wird dem Auftragnehmer im Wege der Einräumung eines Erbbaurechts mit einer Laufzeit von mindestens 26,5 Jahren (Betriebszeit von 25 Jahren zzgl. einer Planungs- und Bauzeit von 1,5 Jahren) überlassen. Der von dem Auftragnehmer und späteren Träger zu entrichtende Erbbauzins wird in einem separaten Erbbaurechtsvertrag geregelt. Gegenstand des Auftrags bezüglich des Neubaus der Kindertagesstätte sind sämtliche Planungsleistungen und Ingenieurleistungen sowie alle Ausführungsleistungen und Bauzwischenfinanzierungsleistungen für das Bauvorhaben der Kindertagesstätte. Dem Auftragnehmer obliegt dabei die Beachtung der geltenden gesetzlichen sowie technischen Vorgaben sowie die von dem Auftraggeber vorgegebenen Rahmenbedingungen. Details zu den Rahmenbedingungen sind den Anlagen der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Betriebsführung der Kindertagesstätte soll auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages erfolgen, wobei der Träger die Einrichtung in eigener Verantwortung führt. Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya erkennt die Eigenständigkeit des Trägers bei der Führung der Einrichtung an. Die pädagogische Ausgestaltung des Betreuungsangebotes obliegt grundsätzlich dem Träger. Der Betriebsführungsvertrag hat eine Laufzeit von zunächst 15 Jahren. Es besteht eine dreimalige Verlängerungsoption um jeweils 5 Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 30 Jahre. Die Einrichtung soll bedarfsgerechte Öffnungszeiten in Abstimmung mit der Samtgemeinde anbieten. Der Lebensrhythmus der Kinder, die Arbeitszeiten der Sorgeberechtigten, die Bedürfnisse der Kinder und Sorgeberechtigten sowie die Schul- und Ferienzeiten sind zu berücksichtigen. Unabhängig von den Öffnungszeiten soll die Betreuungszeit der Kinder die Erfüllung des Erziehungs-, Bildungs-, und Betreuungsauftrages ermöglichen und ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand sowie ihren Bedürfnissen entsprechen. Die Organisation der Kindertagesstätte sowie die Gestaltung des Dienstplanes und des Tagesablaufes sollen Kontinuität und die Verlässlichkeit der Beziehung zwischen pädagogischen Kräften und Kindern gewährleisten. Der Einsatz des Personals hat nach den Mindestvorgaben des Nds. KiTaG und der dazu ergangenen Durchführungsverordnung zu erfolgen. Es ist vom Träger sicherzustellen, dass jederzeit ausreichend fachlich geeignetes Personal vorhanden ist. Der Träger hat durch Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass das Personal mit gesetzlichen und/oder pädagogischen Neuigkeiten vertraut ist (3 Fortbildungstage pro Kindergartenjahr). Die Samtgemeinde Grafschaft Hoya beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Eystrup. Der geplante Neubau soll drei Kindergartengruppen mit einer Gruppengröße von jeweils 25 Kindern (insgesamt 75 Kinder), dem Personal sowie allen erforderlichen Nebenräumen Platz bieten. Neben der baulichen und betriebsbereiten Errichtung der dreizügigen Kindertagesstätte obliegt dem Träger/Auftragnehmer im Anschluss an die Errichtung auch der Betrieb bzw. die Trägerschaft über die Kindertagesstätte. Ziel ist die Versorgung der Samtgemeinde Grafschaft Hoya mit ausreichend Betreuungsangeboten für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren bzw. bis zur Einschulung. Das Grundstück wird dem Auftragnehmer im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrags zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer übernimmt die Planungsleistungen und Ingenieurleistungen sowie alle Ausführungsleistungen und Bauzwischenfinanzierungsleistungen für das Bauvorhaben. Im Anschluss übernimmt der Auftragnehmer den Betrieb der Kindertagesstätte. Die Samtgemeinde Hoya sucht einen zuverlässigen und den qualitativen Anforderungen der Samtgemeinde entsprechenden freien Träger der Jugendhilfe als Betreiber bzw. Träger der Kindertagesstätte. Die Betriebsführung soll auf der Grundlage eines Betriebsführungsvertrages erfolgen. Ein Architekturbüro hat vorab ein Musterbeispiel für einen dreizügigen Kindergarten erstellt. Dieser Entwurf liegt den Vergabeunterlagen bei. An diesem Entwurf müssen sich die Bewerber/Bieter jedoch nicht zwingend orientieren.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Samtgemeinde Grafschaft Hoya - Neubau und Betrieb einer Kindertagesstätte - Totalunternehmerleistungen

1. Bauausführung Kita 2. Trägerschaft Kita
50 %
Honorarangebot
50 %

Vergabeunterlagen

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Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren13vergeben oder Frist abgelaufen
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ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 1 Vergaben

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Samtgemeinde Grafschaft Hoya

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