Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Tischlerarbeiten
- Status
- Geplant
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Göttingen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 465324-2026
- CPV-Codes
44233000 · Treppen; 45421000 · Bautischlerarbeiten; 45422000 · Zimmer- und Tischlerarbeiten; 45422100 · HolzarbeitenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Göttingen schreibt die Tischlerarbeiten für den Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von 78 Innentüren, einer Holztreppe sowie Fensterbänken, Teeküchen und Garderobeneinbauten. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Tischlerarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau - VE 316 Tischlerarbeiten
Lieferung/Montage von 78 St. Innentüren, 2-läufige Holztreppe, ca. 80m Fensterbänke, ca. 17,5m Teeküchen, ca. 12m Garderoben
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag / Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
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Anforderungen
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag / Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
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| 27.08.2026 | Verlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive Sockelleisten | Offen | - | - |
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| 18.08.2026 | Elektroarbeiten zur Sanierung einer Schwimmhalle in Adelebsen | Offen | - | - |
| 18.08.2026 | Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung der Beschäftigten des Landkreises Göttingen | Offen | - | - |
| 04.08.2026 | Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines Gymnasiums | Offen | - | - |
| 30.07.2026 | Malerarbeiten für den Erweiterungsneubau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt | Offen | - | - |
| 27.07.2026 | Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums Duderstadt | Vergeben | RPRuben Peter Ausbau GmbH | 870 Tsd. € |
| 07.07.2026 | Metallbauarbeiten Innentüren für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 07.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Tischlerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen: Rüttelklinkerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Estricharbeiten | Geplant | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenHolzbau- und Tischlerarbeiten für den Erweiterungsbau eines Gymnasiums
Göttingen · Offen · Frist 07.10.2026
Der Landkreis Göttingen vergibt Holzbau- und Tischlerarbeiten für den Neubau eines Erweiterungsbaus am Eichsfeld-Gymnasium in Duderstadt. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 120 Innentüren aus Holz, rund 37 Feuchtraumtüren aus Stahlblech, Türbeschläge und Obentürschließer, Passplatten und Wärmedämmung zwischen Deckenrippen, Laibungsverkleidungen sowie weitere Tischlereinbauten. Die Ausschreibung betrifft die Region Göttingen; Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
72 % ähnlichTrockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Trockenbauarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Es handelt sich um ca. 1.900 m² Trennwände und ca. 2.400 m² Unterdecken. Das Angebot muss bis zum 24.09.2026 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preisprinzip.
67 % ähnlichSchreinerarbeiten Innentüren und Fensterbänke für Erweiterungsgebäude
Hofheim am Taunus · Offen · Frist 01.10.2026
Der Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis vergibt Schreinerarbeiten für das Erweiterungsgebäude der Lorsbacher Grundschule in Hofheim am Taunus. Die Leistungen umfassen die Lieferung und Herstellung von 38 Innentüren, 2 Innenrollläden, etwa 80 Laufmetern Innenfensterbänken sowie 6 WC-Trennwandanlagen. Die Bewertung erfolgt nach dem Kriterium des niedrigsten Preises, Bewerbungsschluss ist der 1. Oktober 2026.
65 % ähnlichTischlerarbeiten für Holzinnentüren, Teeküchen und Ausstattung eines Laborneubaus
Offen · Frist 14.10.2026
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung beschafft in Vertretung für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Tischlerarbeiten für den Neubau eines Laborgebäudes in Bonn. Der Umfang umfasst 61 Holzinnentüren, darunter feuer- und rauchschutzgeeignete Türen mit Panikfunktionen, außerdem drei Teeküchen, 26 Metallspinde sowie einen Schweißvorhang mit Deckenschiene. Die Ausführung einschließlich Werk- und Montageplanung ist von November 2026 bis Juni 2027 vorgesehen; die Frist endet am 14. Oktober 2026 um 08:30 Uhr.
64 % ähnlichTischler Türen für Franziskanerkloster Zeitz – Innentüren und Holztüren
Zeitz · Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Zeitz schreibt die Lieferung und Montage von Tischler-Türen für den Umbau der Klausur des Franziskanerklosters in Zeitz aus. Das Los umfasst fünf Innentüren mit HPL-Platte, eine Holztür in Klimaklasse III und eine Holztür mit Brandschutz- und Rauchschutzfunktion. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Bewertung nach dem Kriterium Preis, Abgabefrist ist der 1. Oktober 2026.
63 % ähnlichTischlerarbeiten am Rathaus Langewiesen mit Türen, Fenstern und Brandschutzverglasung
Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Ilmenau vergibt Tischlerarbeiten am Rathaus Langewiesen. Der Auftrag umfasst unter anderem zwei T30-RS-Türen aus Holzwerkstoffen, also feuerhemmende und rauchdichte Türen, zwei feuerhemmende T30-Stahltüren, eine dicht- und selbstschließende Objekttür, zwei Elemente feuerhemmender Brandschutzverglasung, zwei Außentüren aus Holz, ein Holzfenster sowie verschiedene Anpassungsarbeiten. Angebote müssen bis zum 22. September 2026 um 12:00 Uhr eingereicht werden; die Arbeiten betreffen Langewiesen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Ilmenau.
62 % ähnlichTischlerarbeiten für Innentüren und Innenfenster bei der Eicheschule
Darmstadt · Offen · Frist 19.10.2026
Der Eigenbetrieb Da-Di-Werk, Gebäudemanagement, beschafft für die grundhafte energetische Sanierung und den Umbau der Eicheschule in Ober-Ramstadt Tischlerarbeiten. Vorgesehen sind 8 Innentüren aus Holz mit Stahlzarge, 22 schallschutzgeeignete Innentüren, 4 brandschutzgeeignete Innentüren sowie 3 Innenfenster mit Aluminiumzarge und Schallschutzanforderungen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 115.790 Euro; die Ausführungsdauer ist mit 383 Tagen angegeben, und Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
60 % ähnlichInnentüren für den Neubau der Feuerwache Sonneberg Ost
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadtverwaltung Sonneberg beschafft Innentüren für den Neubau einer Feuerwache in 96515 Sonneberg. Das Gebäude umfasst eine Fahrzeughalle mit Stellplätzen für vier Einsatzfahrzeuge sowie einen zweigeschossigen Sozialtrakt mit Umkleide-, Sanitär- und Schulungsräumen, Jugendfeuerwehr und Lagerflächen; die Vergabe erfolgt ohne Losaufteilung. Die Ausführung ist vom 12. Oktober bis zum 27. November 2026 vorgesehen, Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
59 % ähnlichTischler- und Metallbauarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Gielde
Offen · Frist 22.09.2026
Ausgeschrieben sind Tischlerarbeiten und Metallbauarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Gielde. Auftraggeber ist der Landkreis Wolfenbüttel für die Gemeinde Schladen-Werla. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 07:00 Uhr.
58 % ähnlichTischlerarbeiten für den Neubau des Feuerwehrhauses in Bad Homburg-Ober-Erlenbach
Bad Homburg v. d. Höhe · Offen · Frist 07.10.2026
Ausgeschrieben sind Tischlerarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrhauses in der Vilbeler Straße 38 im Stadtteil Ober-Erlenbach von Bad Homburg vor der Höhe. Auftraggeber ist die Stadt Bad Homburg v. d. Höhe, vertreten durch den Magistrat und die Vergabestelle im Fachbereich Recht. Das Gebäude umfasst einen zweigeschossigen Gebäuderiegel, einen eingeschossigen Verbindungsbau sowie eine Fahrzeughalle mit zweigeschossigem Technikbereich; Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
58 % ähnlichTischlerarbeiten für Innentüren in der Grund- und Förderschule
Isny im Allgäu · Offen · Frist 21.10.2026
Die Stadt Isny im Allgäu vergibt Tischlerarbeiten für die Sanierung und den Umbau der Gebäudeteile E und F der ehemaligen Realschule zur Grund- und Förderschule. Der Leistungsumfang umfasst etwa 69 Innentürelemente mit Stahlzarge und Holztürblatt, etwa 8 zusätzliche Holztürblätter sowie die Überarbeitung von etwa 21 bestehenden Türblättern. Die Arbeiten finden in Isny im Allgäu (Region DE148) statt; die Angebotsfrist endet am 21. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
57 % ähnlichSanierung des Rathaus Schloss Geyerswörth – Bautischlerarbeiten
Bamberg · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Bamberg beauftragt die Sanierung des Rathaus Schloss Geyerswörth. Dabei sollen sämtliche Bautischlerarbeiten, wie Fenster- und Türentausch, Innenausbau und Holzarbeiten, durchgeführt werden. Das Verfahren ist offen und umfasst ein Los. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
57 % ähnlichSchreinerarbeiten und Brand- und Rauchschutztüren für die Sanierung einer Schule
Wetzlar · Offen · Frist 13.10.2026
Der Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises beschafft für die Sanierung des Trakts B der Carl-Kellner-Schule in Braunfels Schreinerarbeiten sowie Brand- und Rauchschutztüren für den zweiten und dritten Bauabschnitt. Vorgesehen sind unter anderem 37 einflügelige Türen, fünf Aluminium-Brand- und Rauchschutzelemente, 292 m² Wandverkleidung für Flure und 170 m Fensterbänke. Die Leistung wird in der Region DE722 (Lahn-Dill-Kreis) ausgeschrieben; die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 06:30 Uhr UTC.
56 % ähnlichTischlerarbeiten und Innentüren für die Erweiterung eines Gymnasiums
Gronau · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Gronau (Westf.) beauftragt Tischlerarbeiten und den Einbau von Innentüren für den Erweiterungsbau des Werner-von-Siemens-Gymnasiums in Gronau. Der Auftrag umfasst unter anderem die Lieferung und Montage von 66 Türen, darunter 18 Brandschutztüren mit Stahlzargen, Türbeschlägen, Fensterbänken und Revisionsöffnungen sowie zwei Brandschutzvorhängen. Die vorgesehene Ausführungsdauer beträgt 85 Tage; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
56 % ähnlichLieferung und Einbau von Wohnungs- und Innentüren aus Holz
Leipzig · Offen · Frist 20.10.2026
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beschafft im Rahmen der Revitalisierung eines Gebäudes in Leipzig Wohnungs- und Innentüren. Der Auftrag umfasst 85 Wohnungseingangstüren, 9 weitere Holztüren, 216 Innentüren, 4 Innenschiebetüren sowie 41 Ausführungen mit Lichtausschnitt, jeweils überwiegend in Weißlack; teilweise gelten Anforderungen an T30 RS, also Feuer- und Rauchschutz. Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026, 06:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
56 % ähnlichInnentüren in Tischlerbauweise für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Ruhlsdorf
Offen · Frist 01.10.2026
Das Amt Biesenthal-Barnim beschafft Innentüren einschließlich der zugehörigen Tischlerarbeiten für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Ruhlsdorf. Der Leistungsort liegt in Brandenburg; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
55 % ähnlichSchreinerarbeiten für 64 Innentüren mit Stahlzargen und Holztürblättern
Tübingen · Offen · Frist 28.09.2026
Das Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Tübingen, beauftragt Schreinerarbeiten für den Neubau eines Polizeireviers in Pfullingen. Vorgesehen sind 64 Innentüren mit Stahlzargen und Holztürblättern sowie ergänzende Instandhaltungsleistungen; der geschätzte Auftragswert beträgt 227.348 Euro. Für die Ausführung darf nur zuvor zuverlässig überprüftes Personal eingesetzt werden. Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026.
55 % ähnlichTischlerarbeiten – Lieferung und Einbau von Innentüren
Bayreuth · Offen · Frist 22.09.2026
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern beauftragt Tischlerarbeiten für die Lieferung und den Einbau von Innentüren im Haupthaus eines Klinikkomplexes. Die Arbeiten umfassen die Modernisierung des zweiten und dritten Obergeschosses, wobei neue patienten‑ und pflegegerechte Zimmer sowie Arzt‑ und Verwaltungsräume entstehen sollen. Der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis, die Angebotsfrist endet am 22. September 2026.
55 % ähnlichTischlerarbeiten für 48 Innentüren im Rahmen der 2. und 3. BaSanierung der Marksburgschule
St. Goarshausen · Offen · Frist 21.09.2026
Die Ausschreibung umfasst Tischlerarbeiten inklusive Baustelleneinrichtung sowie die Lieferung und den Einbau von 48 Innentüren im Zuge der 2. und 3. BaSanierung der Marksburgschule. Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 170.059 EUR. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit Angebotsfrist bis zum 21.09.2026. Der Auftraggeber ist die Verbandsgemeindeverwaltung Loreley.
55 % ähnlichSchreinerarbeiten für Einbaumöbel, Wandbekleidungen und Fensterbänke
Hofheim am Taunus · Offen · Frist 13.10.2026
Der Kreisausschuss des Main-Taunus-Kreises, Hochbau- und Liegenschaftsamt, beschafft Schreinerarbeiten für die Erweiterung der Heinrich-Böll-Schule in Hofheim am Taunus. Der Auftrag umfasst etwa 22 Einbauschränke mit insgesamt 120 laufenden Metern, 30 laufende Meter Sitzbänke, 100 laufende Meter Trittschutzelemente, 65 Quadratmeter Akustikwandpaneele, 200 laufende Meter Holzfensterbänke, eine Teeküche aus Edelstahl und zwei Pocket-Einschiebetürsysteme. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
55 % ähnlich
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27 vergleichbare Verfahren, davon 11 mit erfasstem Zuschlag · 8 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
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Zuschlag zu Schätzwert: Median 115 % aus 1 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Ruben Peter Ausbau GmbH · Floh-Seligenthal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Metallbau Günter Priese GmbH · Diepholz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ohning + Co. GmbH · Dresden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Obtüra GmbH & Co. KG · Leipzig
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VAUDE GmbH · Kelkheim/Ts.
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Horn + Horn Ingenieure Part mbB · Neumünster
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Ullrich & Schön GmbH · Fellbach-Schmiden
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H. Hüther GmbH · Hedemünden
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Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
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Landkreis Göttingen
37083 · Göttingen
vergabe@landkreisgoettingen.de+49 551525231218 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Niedersachsen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131-15-3308
Zentrale Vergabestelle
Vergabe@landkreisgoettingen.de+49 5515252128
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 02:24 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
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