Nachrüstung von Müllbehältern mit Behälteridentifikationssystem

Status
Offen
Angebotsfrist
23.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb team orange
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
Bekanntmachungsnummer
632460-2026
Verfahrensnummer
6d3e73c7-1ee5-4315-9654-e47a7ba5ace3
CPV-Codes
34928480 · Abfallcontainer und -körbe; 51230000 · Installation von Prüfgeräten

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Kurzbeschreibung

Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg, vertreten durch den Abfallwirtschaftsbetrieb team orange, beschafft ein Behälteridentifikationssystem zur Nachrüstung von Müllbehältern. Das System soll die Tourenoptimierung, die Bearbeitung von Reklamationen und die Erkennung von Behältern unterstützen sowie um ein System zur Erkennung von Störstoffen erweiterbar sein. Es wird im Landkreis Würzburg mit rund 162.216 Einwohnern eingesetzt und soll ab dem 1. Januar 2028 zur Verfügung stehen; die Angebotsfrist endet am 23. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Nachrüstung von Müllbehältern mit Behälteridentifikationssystem

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Das KU Würzburg - team orange - Ausschreibung Behälteridentifikationssystem

    Das zu beschaffende Identifikationssystem soll zur Tourenoptimierung, zur Verbesserung der Reklamationsbearbeitung sowie zum Erkennen von Behältern dienen. Das Identifikationssystem muss um ein Detektionssystem für Störstoffe in der Abfallsammlung erweiterbar sein. Das Behälteridentifikationssystem wird im Landkreis Würzburg eingesetzt werden. Das Landkreisgebiet umfasst ca. 162.216 Einwohner (Stand 2024). Ziel des Auftraggebers ist es, das Behälteridentifikationssystem ab 01. Januar 2028 einzusetzen. Das vom Auftragnehmer zu liefernde Identsystem muss daher als Ganzes bis zu diesem Zeitpunkt voll einsetzbar sein.

    Frist: 23.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. 3) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Das KU Würzburg - team orange - Ausschreibung Behälteridentifikationssystem

Für die Bewertung des Gesamtpreises ohne Optionen wird auf die im Preisblatt (Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung) angebotene Summe aller Gesamtpreise netto der Buchst. a) bis g) OHNE Gesamtpreise der Optionen der Buchst. f) abgestellt. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 90 Punkten festgelegt. Das Angebot mit der niedrigsten Gesamtsumme erhält 90 Punkte. Ein Angebot mit einer Gesamtsumme in Höhe des Doppelten der niedrigsten Gesamtsumme erhält 0 Punkte. Angebote mit einer darüber liegenden Gesamtsumme werden ebenfalls mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung der zwischen diesen Werten liegenden Angebote er folgt mittels linearer Interpolation. Die Punktzahl wird mit bis zu zwei Nachkommastellen berechnet.
90 %
Für die Bewertung der Optionen wird auf die im Preisblatt (Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung) als Gesamtpreise der Optionen der Buchst. f) und h) ausgewiesene Summe aller Gesamtpreise netto der Optionen der Buchst. f) und h) abgestellt. Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. Das Angebot mit der niedrigsten Summe der Optionspreise erhält 10 Punkte. Ein Angebot mit einer Summe der Optionspreise in Höhe des Doppelten der niedrigsten Summe der Optionspreise erhält 0 Punkte. Angebote mit einer darüber liegenden Summe werden eben falls mit 0 Punkten bewertet. Die Bewertung der zwischen diesen Werten liegenden Angebote erfolgt mittels linearer Interpolation. Die Punktzahl wird mit bis zu zwei Nachkommastellen berechnet.
10 %

Vergabeunterlagen

5 Dateien laut Portal · Stand 14.09.2026
260911_Anschreiben_Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben356 KB
260911_Formular_Eignungskriterien_Auschlussgruende.pdfFormular556 KB
260911_Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis505 KB
260911_Vertrag.pdfVertragsbedingungen231 KB
260911_Vertragsunterlagen.pdfVertragsbedingungen175 KB

Anforderungen

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Der Auftraggeber kann den Bieter auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. 3) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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