Mitwirkung an internationalen Normen für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen

Status
Offen
Angebotsfrist
14.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
02.09.2026
Bekanntmachungsnummer
82753c37-1bd8-4661-837d-4ca5ca7ad934
Verfahrensnummer
dbd3e2c3-973d-4266-9774-dd6c7cbf620f
CPV-Codes
71356000 · Dienstleistungen im technischen Bereich

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Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung beauftragt die weitere fachliche Mitwirkung an nationalen und internationalen Gremien zur Entwicklung bautechnischer Normen für kerntechnische Anlagen. Dazu gehören der Ausschuss des Deutschen Instituts für Normung (DIN), das Europäische Komitee für Normung (CEN) und die Internationale Organisation für Normung (ISO); behandelt werden unter anderem Schutzmaßnahmen gegen äußere Einwirkungen wie Erdbeben und Hochwasser sowie die Weiterentwicklung des Standards ISO 4917 zur Auslegung von Kernkraftwerken gegen seismische Ereignisse. Die Leistung ist der Region Bonn zugeordnet; die Frist endet am 14. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Zielstellung des Vorhabens ist die weitere Mitwirkung an der Gremienarbeit in den für die kerntechnische Sicherheit relevanten Ausschüssen des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN NA 062-07-43 AA), des Europäischen Komitees für Normung (CEN TC 430) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO TC 85 SC 6 mit WG 3) zur Ent- und Weiterentwicklung von bautechnischen Normen. Die Mitarbeit auf internationaler Ebene ist erforderlich, um den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik zu verfolgen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung internationaler Standards und Leitlinien zu leisten. Mit dem Vorhaben sollen die deutsche Mitwirkung in der Regel- und Normenarbeit für die o. g. Fachgebieten fortgeführt und damit die deutsche Beteiligung an den dazugehörigen nationalen und internationalen Gremien sichergestellt werden. Das AtG schreibt vor, dass Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb von kerntechnischen Anlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu treffen ist. Ausgewählte Anforderungen aus dem deutschen kerntechnischen Regelwerk (Sicherheitsanforderungen an KKW (SiAnf), KTA-Regeln) und ausgewählte DIN-Normen sind in die internationale Normungsarbeit einzubringen, um weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Ausgewählte Anforderungen internationaler Regeln sollen wiederum in das deutsche Regelwerk übernommen werden, um vom internationalen Erfahrungsrückfluss zu profitieren. Vor Übernahme ausgewählter Anforderungen internationaler Standards und Normen in das deutsche Regelwerk sind diese auf Kompatibilität mit dem existierenden nationalen Regelwerk insbesondere mit den einschlägigen KTA-Regeln und den übergeordneten Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke zu überprüfen. Dies bezieht sich zukünftig nicht alleine auf Kernkraftwerke, sondern auf alle weiteren kerntechnischen Anlagen (z. B. Forschungsreaktoren, Zwischenlager, Endlager). Mit dem Vorhaben sollen die Themenfelder Auslegung gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) in die einschlägigen o.g. internationalen Organisationen und Gremien eingebracht werden, um Lücken im internationalen Regelwerk zu füllen. Insbesondere ist die KTA 2201.2 als noch fehlendes neues Projekt ISO 4917 Design of nuclear power plants against seismic events Part 2 Subground in für internationale Belange angepasster Form in TC 85 SC 6 WG 3 einzubringen und erfolgreich bis zur Publikation als ISO Standard zum Abschluss zu bringen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · 4726I01340 - Mitwirkung bei der Erstellung von ISO Standards für Kernkraftwerke

    Zielstellung des Vorhabens ist die weitere Mitwirkung an der Gremienarbeit in den für die kerntechnische Sicherheit relevanten Ausschüssen des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN NA 062-07-43 AA), des Europäischen Komitees für Normung (CEN TC 430) und der Internationalen Organisation für Normung (ISO TC 85 SC 6 mit WG 3) zur Ent- und Weiterentwicklung von bautechnischen Normen. Die Mitarbeit auf internationaler Ebene ist erforderlich, um den internationalen Stand von Wissenschaft und Technik zu verfolgen und einen Beitrag zur Weiterentwicklung internationaler Standards und Leitlinien zu leisten. Mit dem Vorhaben sollen die deutsche Mitwirkung in der Regel- und Normenarbeit für die o. g. Fachgebieten fortgeführt und damit die deutsche Beteiligung an den dazugehörigen nationalen und internationalen Gremien sichergestellt werden. Das AtG schreibt vor, dass Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb von kerntechnischen Anlagen nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu treffen ist. Ausgewählte Anforderungen aus dem deutschen kerntechnischen Regelwerk (Sicherheitsanforderungen an KKW (SiAnf), KTA-Regeln) und ausgewählte DIN-Normen sind in die internationale Normungsarbeit einzubringen, um weiterhin ein hohes Maß an Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Ausgewählte Anforderungen internationaler Regeln sollen wiederum in das deutsche Regelwerk übernommen werden, um vom internationalen Erfahrungsrückfluss zu profitieren. Vor Übernahme ausgewählter Anforderungen internationaler Standards und Normen in das deutsche Regelwerk sind diese auf Kompatibilität mit dem existierenden nationalen Regelwerk insbesondere mit den einschlägigen KTA-Regeln und den übergeordneten Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke zu überprüfen. Dies bezieht sich zukünftig nicht alleine auf Kernkraftwerke, sondern auf alle weiteren kerntechnischen Anlagen (z. B. Forschungsreaktoren, Zwischenlager, Endlager). Mit dem Vorhaben sollen die Themenfelder Auslegung gegen Einwirkungen von außen (Seismik, Hochwasser, etc.) in die einschlägigen o.g. internationalen Organisationen und Gremien eingebracht werden, um Lücken im internationalen Regelwerk zu füllen. Insbesondere ist die KTA 2201.2 als noch fehlendes neues Projekt ISO 4917 Design of nuclear power plants against seismic events Part 2 Subground in für internationale Belange angepasster Form in TC 85 SC 6 WG 3 einzubringen und erfolgreich bis zur Publikation als ISO Standard zum Abschluss zu bringen.

    Frist: 14.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

17 Dateien laut Portal · Stand 07.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
01 Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben636 KB
02 Bewertungsmatrix.pdfSonstiges53 KB
03 Leistungsbeschreibung.pdfLVLeistungsverzeichnis322 KB
04 Anlage zur Leistungsbeschreibung - Abschlussbericht vom Vorläufervorhaben 4723I01510.pdfLVLeistungsverzeichnis648 KB
05 Vertragstext.pdfVertragsbedingungen342 KB
06 Anlage zum Vertrag - ABFE-BMUV.pdfVertragsbedingungen253 KB
07 Anlage zum Vertrag - Zeit- und Tätigkeitsnachweis.xlsxVertragsbedingungen13 KB
08 Anlage zum Vertrag - Elektronische Rechnungen.pdfVertragsbedingungen270 KB
09 Anlage zum Vertrag - Mustervorlage Mitteilung an Auftragnehmer nach § 4 Abs. 3 BTTG.pdfVertragsbedingungen24 KB
10 Anlage zum Vertrag - Mustervorlage Tariftreueversprechen Unterauftragnehmende und Verleiher.pdfVertragsbedingungen25 KB
11 Formblatt Erklärung Ausschlussgründe UVgO.docxFormular145 KB
12 Formblatt Erklärung nach Verordnung (EU) Nr. 833-2014.docxFormular92 KB
13 Formblatt Erklärung zur Eignung -Leistungsfähigkeit des Unternehmens-.docxFormular89 KB
14 Formblatt Bietergemeinschaftserklärung.docxFormular85 KB
15 Formblatt Eignungsleihe.docxFormular87 KB
16 Formblatt Unterauftragnehmende.docxFormular66 KB

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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Mit erfasstem Zuschlag0 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Titel
Kein ähnliches Verfahren in den letzten 12 Monaten abgelaufen.

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Trend
Keine namentlich bekannten Zuschlagsempfänger im Vergleichsfeld.

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Keine Auftraggeber im Vergleichsfeld.

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung

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Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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