Metallbauarbeiten Innentüren für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen
- Status
- Geplant
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Göttingen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 07.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 466647-2026
- CPV-Codes
45262670 · Metallbauarbeiten; 45343100 · Brandschutzarbeiten; 45421130 · Einbau von Türen und Fenstern; 45421131 · Einbau von Türen; 45421140 · Bautischlerei-Einbauarbeiten mit Metall, außer Türen und FensternMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Göttingen schreibt die Lieferung und Montage von 38 Stahltüren und Rohrrahmentüren für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Das Gewerk umfasst teilweise Türen mit Brandschutzanforderungen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Metallbauarbeiten Innentüren
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Neubau - VE 317 Metallbauarbeiten Innentüren
Lieferung/Montage von 38 St. Stahltüren mit Stahlzargen o. Rohrrahmentüren tlw. mit BS-Anforderungen
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag / Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
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Anforderungen
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat,, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben, (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Fehlende Unterlagen, deren Vorlagen mit Teilnahmeantrag / Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
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| 04.08.2026 | Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines Gymnasiums | Offen | - | - |
| 30.07.2026 | Malerarbeiten für den Erweiterungsneubau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt | Offen | - | - |
| 27.07.2026 | Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums Duderstadt | Vergeben | RPRuben Peter Ausbau GmbH | 870 Tsd. € |
| 07.07.2026 | Metallbauarbeiten Innentüren für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 07.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Tischlerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen: Rüttelklinkerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Estricharbeiten | Geplant | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenLeichtmetall-Innentüren und Stahlblechtür mit Brandschutz
Baunach · Offen · Frist 15.10.2026
Die Verwaltungsgemeinschaft Baunach schreibt die Lieferung und den Einbau von Innentüren aus. Benötigt werden 6 zweiflügelige Leichtmetall-Innentüren mit Drehflügel, Verbundsicherheitsglas, Brandschutzklasse F30 und automatischer Offenhaltung (teilweise mit Ober- oder Seitenlicht in verschiedenen Größen) sowie 1 einflügelige Stahlblechtür mit Brandschutzklasse F30 (ca. 1,40 × 1,01 m). Die Ausschreibung erfolgt als offenes Verfahren in der Region Oberfranken (NUTS-Code DE245) mit Bewerbungsfrist bis 15. Oktober 2026.
70 % ähnlichInnentüren für den Neubau der Feuerwache Sonneberg Ost
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadtverwaltung Sonneberg beschafft Innentüren für den Neubau einer Feuerwache in 96515 Sonneberg. Das Gebäude umfasst eine Fahrzeughalle mit Stellplätzen für vier Einsatzfahrzeuge sowie einen zweigeschossigen Sozialtrakt mit Umkleide-, Sanitär- und Schulungsräumen, Jugendfeuerwehr und Lagerflächen; die Vergabe erfolgt ohne Losaufteilung. Die Ausführung ist vom 12. Oktober bis zum 27. November 2026 vorgesehen, Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
65 % ähnlichTrockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen
Göttingen · Offen · Frist 24.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Trockenbauarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen aus. Es handelt sich um ca. 1.900 m² Trennwände und ca. 2.400 m² Unterdecken. Das Angebot muss bis zum 24.09.2026 eingereicht werden. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preisprinzip.
65 % ähnlichMetallbauarbeiten: Gitterroste und Stahltüren für Umweltbundesamt Berlin
Berlin · Offen · Frist 25.09.2026
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung schreibt Metallbauarbeiten am Umweltbundesamt in Berlin-Charlottenburg aus. Die Leistungen umfassen die Herstellung, Lieferung und Montage von etwa 188 Stahltüren (151 einflügelig, 37 zweiflügelig), Gitterrosten sowie äußere Schutzmaßnahmen nach DIN-Normen. Die Ausführungsdauer beträgt 270 Tage, Zuschlagskriterium ist allein der Preis.
64 % ähnlichMetallbau- und Verglasungsarbeiten für den Neubau eines zweigeschossigen Hortgebäudes
Wohnen am Weinberg Friedensstr. 4 06502 Weddersleben · Offen · Frist 01.10.2026
Der Landkreis Harz beschafft Metallbau- und Verglasungsarbeiten für den Neubau eines zweigeschossigen Hortgebäudes in Gernrode. Der Auftrag umfasst mehrere Außen- und Innentüren aus Aluminium sowie eine Stahltür, darunter automatische und zweiflügelige Außentüren sowie Türen mit T30-Brandschutz für eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 7:30 Uhr.
63 % ähnlichMetallbauarbeiten für Türen, Tore und Bodendichtungen einer neuen Feuerwache
Schweinfurt · Offen · Frist 07.10.2026
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt beschafft Metallbauarbeiten für den Neubau einer Feuerwache im Vorhaben WFL_Rhön-Kas. Der Umfang umfasst 8 Stahlrohrahmentüren, 30 Stahlblechtüren, 50 Meter Edelstahlschienen für absenkbare Bodendichtungen, 7 Sektionaltore mit einer Höhe von 4,425 beziehungsweise 4,385 Metern sowie ein objektspezifisches Verkabelungsschema für die Toranlagen. Angebote können bis zum 7. Oktober 2026, 9:06 Uhr mitteleuropäischer Zeit, eingereicht werden; den Zuschlag erhält ausschließlich das preislich günstigste Angebot.
63 % ähnlichMetallbauarbeiten im Innenbereich der Gesamtschule Busecker Tal
Gießen · Offen · Frist 02.11.2026
Der Landkreis Gießen saniert den naturwissenschaftlichen Trakt von Gebäude 1 der Gesamtschule Busecker Tal und beschafft dafür Metallbauarbeiten im Innenbereich. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 10 Brandschutztüren aus Aluminium und Glas, 3 weitere Türen aus Aluminium und Glas, 10 Freilaufschließer sowie 13 innenliegende Fenster aus Aluminium und Glas, jeweils einschließlich der erforderlichen Vorarbeiten. Die Arbeiten werden in der Region Gießen (NUTS-Code DE721) ausgeführt; die Angebotsfrist endet am 2. November 2026 um 9:00 Uhr.
60 % ähnlichLieferung und Montage von Stahltüren, Brandschutztüren und Toren für den LMU-Neubau
München · Offen · Frist 29.09.2026
Das Staatliche Bauamt München 2 schreibt Metallbauarbeiten für den Neubau der Geo- und Umweltwissenschaften der LMU München aus. Der Auftrag umfasst die Lieferung und Montage von insgesamt 370 Türen (Stahl-Glastüren und Stahlblechtüren, teilweise mit Brandschutz) sowie vier Toren. Die Vergabe erfolgt als ein Los im offenen Verfahren.
60 % ähnlichMetallbauarbeiten für Türen und Tore einer neu zu errichtenden Feuerwache
Schweinfurt · Offen · Frist 07.10.2026
Das Staatliche Bauamt Schweinfurt beschafft Metallbauarbeiten für den Neubau einer Feuerwache im Raum Schweinfurt. Vorgesehen sind 8 Stahlrohrahmentüren, 31 Stahlblechtüren, 50 Meter Edelstahlschienen für absenkbare Bodendichtungen, 7 Sektionaltore mit den angegebenen Abmessungen sowie ein objektspezifisches Verkabelungsschema für die Toranlagen. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026.
60 % ähnlichLieferung und Montage von Rohrrahmentüren und Stahltüren für das Wellenbad am Spreewaldplatz
Berlin · Offen · Frist 28.09.2026
Die Berliner Bäder-Betriebe schreiben die Lieferung und Montage von insgesamt ca. 34 Türen für das Wellenbad am Spreewaldplatz in Berlin aus. Der Auftrag umfasst verschiedene Türtypen, darunter Innentüren aus Edelstahl (V4A), Glastüren, Brandschutztüren sowie Rohrrahmentüren. Die Vergabe erfolgt als ein Los, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.
59 % ähnlichMetallbauarbeiten Innentüren für Neubau Martin-Niemöller-Gesamtschule
Bielefeld · Offen · Frist 28.09.2026
Die Stadt Bielefeld vergibt Metallbauarbeiten für den Neubau der Martin-Niemöller-Gesamtschule. Die Leistung umfasst Bemessung, Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von Innentüren, Revisionsklappen, Revisionsöffnungsverschlüssen, Feuerschutzschiebetoren und weiteren Metallbaukomponenten mit Brand- und Schallschutzanforderungen. Das Projekt erstreckt sich auf zwei Grundstücke in Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) mit einer Gesamtbruttofläche von etwa 24.055 m². Die Angebotsfrist endet am 28. September 2026.
58 % ähnlichAluminiumtüren, insbesondere Brandschutzinnentüren, für ein Brand- und Hilfeleistungszentrum
Anröchte · Offen · Frist 20.10.2026
Die Gemeinde Anröchte beauftragt die Ausführung von Aluminiumtüren für den Neubau eines Brand- und Hilfeleistungszentrums in Anröchte, insbesondere von Brandschutzinnentüren. Der geschätzte Auftragswert beträgt 90.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
58 % ähnlichMetallbauarbeiten für feuer- und rauchschutzgeeignete Stahlrahmentüren
München · Offen · Frist 12.10.2026
Das Staatliche Bauamt München 2 beauftragt Metallbauarbeiten für den Neubau eines Forschungsgebäudes des Zentrums für Digitale Medizin und Gesundheit auf dem Gelände des Klinikums Rechts der Isar der Technischen Universität München in München. Vorgesehen sind 13 zweiflügelige Stahlrahmen-Innentüren mit 30-minütigem Feuerwiderstand sowie 8 ein- oder zweiflügelige Türen mit 90-minütigem Feuerwiderstand; teilweise ist zusätzlich Rauchschutz vorgesehen. Das Gebäude umfasst rund 6.950 m² Geschossfläche auf vier Geschossen, einem Terrassengeschoss und einem Untergeschoss. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 11:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
58 % ähnlichInnentüren sowie Brand-, Rauch- und Schallschutztürelemente
Wunsiedel · Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge beschafft 11 Vollspantürblätter ohne Zarge sowie 18 Brand-, Rauch- und Schallschutztürelemente mit Stahl- oder Holzstockzargen. Davon sind 12 Elemente der Feuerwiderstandsklasse T30 (30 Minuten) und 3 der Klasse T90 (90 Minuten); zusätzlich werden 3 weitere T30-Elemente benötigt. Die Leistung ist der Region Wunsiedel i. Fichtelgebirge zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr (UTC).
57 % ähnlichMetallbauarbeiten für Anbau Außenaufzug an Grundschule Bültenweg
Braunschweig · Offen · Frist 22.09.2026
Die Stadt Braunschweig beauftragt Metallbauarbeiten für den Anbau eines Außenaufzugs an der Grundschule Bültenweg. Im Leistungsumfang enthalten sind die Herstellung, Lieferung und Montage von ca. drei Stahl‑Glas‑Brandschutztür‑Elementen (T30‑1/RS) sowie die Lieferung und Installation von drei Drehtür‑Automatik‑Systemen für einflügelige Brand‑ und Rauchschutztüren, inklusive Inbetriebnahme und Abnahme. Die Vergabe erfolgt in einem Los im offenen Verfahren, wobei das Preisangebot das alleinige Zuschlagskriterium ist. Angebotsfrist ist der 22. September 2026.
57 % ähnlichLieferung und Montage von Aluminiuminnentüren für einen Schulneubau
Wolfenbüttel · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Wolfenbüttel beschafft für den Entlastungsbau II des Gymnasiums im Schloss die Lieferung und Montage von insgesamt 11 Innentürelementen aus Aluminium. Davon verfügen 10 über ein verglastes Oberlicht, vier davon mit Brandschutzanforderung; ein weiteres Türelement ohne Oberlicht muss ebenfalls den Brandschutzanforderungen entsprechen. Zusätzlich sind fünf Stahlblechtüren für den Technikbereich herzustellen und einzubauen. Die Leistung wird in Wolfenbüttel (Region Braunschweig) ausgeführt; Angebote müssen bis zum 21. September 2026 eingereicht werden.
56 % ähnlichMetallbau- und Schlosserarbeiten für den Neubau einer integrierten Leitstelle
Eichstätt · Offen · Frist 30.09.2026
Das Landratsamt Eichstätt beschafft Metallbau- und Schlosserarbeiten für den Neubau der Integrierten Leitstelle Ingolstadt in Wettstetten. Der Umfang umfasst unter anderem etwa 130 Meter Edelstahlhandläufe, Treppenwangen und Flachstahlgeländer, Gitterrostabdeckungen und -treppen, Stahlunterkonstruktionen, eine Schachtabdeckung, eine Schachtleiter sowie acht Feuerlöscher-Einstellschränke. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 11:00 Uhr (UTC).
56 % ähnlichHolzbau- und Tischlerarbeiten für den Erweiterungsbau eines Gymnasiums
Göttingen · Offen · Frist 07.10.2026
Der Landkreis Göttingen vergibt Holzbau- und Tischlerarbeiten für den Neubau eines Erweiterungsbaus am Eichsfeld-Gymnasium in Duderstadt. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 120 Innentüren aus Holz, rund 37 Feuchtraumtüren aus Stahlblech, Türbeschläge und Obentürschließer, Passplatten und Wärmedämmung zwischen Deckenrippen, Laibungsverkleidungen sowie weitere Tischlereinbauten. Die Ausschreibung betrifft die Region Göttingen; Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
56 % ähnlichErneuerung von Brandschutztüren und Metallbauarbeiten
Offen · Frist 23.09.2026
Die Stadt Norden schreibt die Erneuerung von Brandschutztüren sowie damit verbundene Metallbauarbeiten aus. Die Leistung umfasst den Austausch und die Installation neuer feuerbeständiger Türen in öffentlichen Gebäuden. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026. Weitere Details zu Umfang und technischen Vorgaben sind in den Ausschreibungsunterlagen zu finden.
55 % ähnlichMetallbauarbeiten für ca. 110 Hochsicherheitstüren inkl. Glasausschnitt und Hochsicherheitsschlösser
Bayreuth · Offen · Frist 29.09.2026
Der Staatliche Bauamt Bayreuth beauftragt die Herstellung und Montage von etwa 110 Außentüren mit Hochsicherheitsanforderungen in thermisch getrennter Stahlkonstruktion. Etwa die Hälfte der Türen beinhaltet einen Glasausschnitt aus Sicherheitsglas P6B, zehn Türen sind zweiflügelig und es werden rund 85 elektromechanische Hochsicherheitsschlösser geliefert. Die Vergabe erfolgt in einem Los nach dem offenen Verfahren, Angebotsfrist ist der 29. September 2026.
55 % ähnlich
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
20 vergleichbare Verfahren, davon 8 mit erfasstem Zuschlag · 5 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 802.972,27 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Ruben Peter Ausbau GmbH · Floh-Seligenthal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Metallbau Günter Priese GmbH · Diepholz
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ohning + Co. GmbH · Dresden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Obtüra GmbH & Co. KG · Leipzig
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
H. Hüther GmbH · Hedemünden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Wartung, Prüfung und Instandsetzung im allgemeinen Brandschutz
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2029
Auftragnehmer: Facility Care AG
Vertragsschluss: 17.02.2026
Zuschlagswert: 560.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Göttingen
37083 · Göttingen
vergabe@landkreisgoettingen.de+49 551525231218 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Niedersachsen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131-15-3308
Zentrale Vergabestelle
Vergabe@landkreisgoettingen.de+49 5515252128
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:20 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 07.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 07:17 (Europe/Berlin)
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