Malerarbeiten für den Erweiterungsneubau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.09.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Landkreis Göttingen
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 30.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 614625-2026
- Verfahrensnummer
- fccf6a31-de64-40c3-aa6b-57f2f0bde333
- CPV-Codes
- 45442110 · Anstricharbeiten in Gebäuden
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Kurzbeschreibung
Der Landkreis Göttingen beschafft Malerarbeiten für den Neubau eines Erweiterungsgebäudes des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt. Der Leistungsumfang umfasst etwa 11.000 m² Grundierung und Beschichtung von Wandflächen sowie jeweils rund 1.530 m Grundierung und Beschichtung von Leibungen in der Region Göttingen; die Frist endet am 30. September 2026 um 07:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Malerarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Eichsfeld Gymnasium Duderstadt, Neubau Erweiterungsbau - Malerarbeiten VE 345
- ca. 11.000,000 m2 Grundierung Wandflächen - Ca 11.000,000 m2 Beschichtung Wandfläche - ca. 1.530,000 m Grundierung Leibung - ca. 1.530,000 m Beschichtung Leibung
Frist: 30.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Eichsfeld Gymnasium Duderstadt, Neubau Erweiterungsbau - Malerarbeiten VE 345
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
27 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 92 KB | |
| Formular | 37 KB | |
| Formular | 19 KB | |
| Vertragsbedingungen | 20 KB | |
| Sonstiges | 284 KB | |
| Sonstiges | 423 KB | |
| Sonstiges | 9 MB | |
| Sonstiges | 106 KB | |
| Sonstiges | 21 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 546 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 195 KB | |
| Sonstiges | 122 KB | |
| Sonstiges | 124 KB | |
| Formular | 60 KB | |
| Anschreiben | 21 KB | |
| Anschreiben | 80 KB | |
| Anschreiben | 15 KB | |
| Vertragsbedingungen | 112 KB | |
| Sonstiges | 58 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Sonstiges | 71 KB | |
| Formular | 54 KB | |
| Sonstiges | 54 KB | |
| Formular | 57 KB | |
| Sonstiges | 18 MB | |
| Sonstiges | 519 KB | |
| Sonstiges | 18 KB |
Anforderungen
Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§ 123 und 124 des GWB. (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. (§ 124 Abs. 1 Nr. 4, 8 und 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken..., 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder... 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Ausgeschlossen hiervon sind Unterlagen nach § 16a Abs. 2 VOB/A bzw. § 16a Abs. 2 EU (VOB).
Änderungen und Bieterfragen
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Landkreis Göttingen
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nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 10.09.2026 | Estricharbeiten für den Neubau einer feuerwehrtechnischen Zentrale in Ebergötzen | Offen | - | - |
| 09.09.2026 | Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung für den Schulneubau in Duderstadt | Offen | - | - |
| 04.09.2026 | Holzbau- und Tischlerarbeiten für den Erweiterungsbau eines Gymnasiums | Offen | - | - |
| 30.08.2026 | Transport und Verwertung von Altholz in vier Losen | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Errichtung einer Photovoltaikanlage mit ca. 200 kWp auf einem Schulneubau | Offen | - | - |
| 27.08.2026 | Verlegung von ca. 2.200 m² Rüttelklinkerplatten inklusive Sockelleisten | Offen | - | - |
| 20.08.2026 | Trockenbauarbeiten (Trennwände und Unterdecken) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen | Offen | - | - |
| 18.08.2026 | Elektroarbeiten zur Sanierung einer Schwimmhalle in Adelebsen | Offen | - | - |
| 18.08.2026 | Sicherheitstechnische Betreuung und Beratung der Beschäftigten des Landkreises Göttingen | Offen | - | - |
| 04.08.2026 | Landschaftsbau- und Pflasterarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 03.08.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines Gymnasiums | Offen | - | - |
| 30.07.2026 | Malerarbeiten für den Erweiterungsneubau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt | Offen | - | - |
| 27.07.2026 | Trockenbauarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld Gymnasiums Duderstadt | Vergeben | RPRuben Peter Ausbau GmbH | 870 Tsd. € |
| 07.07.2026 | Metallbauarbeiten Innentüren für die Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 07.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Tischlerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen: Rüttelklinkerarbeiten | Geplant | - | - |
| 06.07.2026 | Neubau der feuerwehrtechnischen Zentrale Ebergötzen: Estricharbeiten | Geplant | - | - |
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenFliesen- und Plattenarbeiten für Neubau, Erweiterung und Umbau eines Gymnasiums
Göttingen · Offen · Frist 30.09.2026
Der Landkreis Göttingen schreibt Fliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau, die Erweiterung und den Umbau des Eichsfeld-Gymnasiums in Duderstadt aus. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem jeweils etwa 1.000 Quadratmeter Voranstrich und mineralische Schlämme an Innenwänden, etwa 1.000 Quadratmeter Wandbekleidung mit Mosaik-Matten sowie rund 1.100 Meter Fugenabdichtung. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 9:30 Uhr; die Ausführung erfolgt in Duderstadt im Landkreis Göttingen.
78 % ähnlichHolzbau- und Tischlerarbeiten für den Erweiterungsbau des Eichsfeld-Gymnasiums Duderstadt
34346 Hann. Münden · Offen · Frist 07.10.2026
Der Landkreis Göttingen beschafft Holzbau- und Tischlerarbeiten für den Neubau eines Erweiterungsbaus am Eichsfeld-Gymnasium in Duderstadt. Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 7:00 Uhr eingereicht werden; eine Größenordnung oder ein Auftragswert ist nicht angegeben.
69 % ähnlichMaler- und Tapezierarbeiten für die Erweiterung der Clemens-Schule in Hornburg
Offen · Frist 21.09.2026
Der Landkreis Wolfenbüttel beschafft für die Gemeinde Schladen-Werla Maler- und Tapezierarbeiten im Rahmen der Erweiterung der Clemens-Schule in Hornburg. Die Frist endet am 21. September 2026 um 07:00 Uhr.
68 % ähnlichMaler- und Lackierarbeiten für die Modernisierung eines Schulgebäudes in Dömitz
Offen · Frist 06.10.2026
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim beauftragt Maler- und Lackierarbeiten im Rahmen des zweiten Bauabschnitts zur Modernisierung von Haus 3 des Gymnasialen Schulzentrums „Fritz Reuter“ in Dömitz. Angaben zum genauen Umfang oder zur Größenordnung liegen nicht vor; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:30 Uhr UTC.
66 % ähnlichMalerarbeiten an Schulen
18273 Güstrow · Offen · Frist 30.09.2026
Die Barlachstadt Güstrow schreibt Malerarbeiten an Schulen aus. Der genaue Leistungsumfang und die Größenordnung sind nicht näher angegeben. Die Ausschreibung betrifft die Region DE8; die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
66 % ähnlichMalerarbeiten Neubau Schulzentrum Emmerthal
Hameln · Offen · Frist 22.09.2026
Der Landkreis Hameln-Pyrmont vergibt Malerarbeiten für den Neubau eines Schulzentrums in Emmerthal. Die Arbeiten umfassen Spachtel- und Beschichtungsarbeiten auf Kalkzementputz (ca. 5.900 m²), Gipskartonwänden (ca. 7.530 m²), Deckenbeschichtungen (ca. 735 m²) sowie Lackierarbeiten an Treppen für ein dreigeschossiges Schulgebäude mit Mensa. Das Verfahren ist offen, die Frist endet am 22. September 2026.
64 % ähnlichMalerarbeiten mit Wand- und Deckenanstrichen sowie Fassaden- und Deckendämmung
Wunsiedel · Offen · Frist 29.09.2026
Der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge beschafft Maler- und Dämmarbeiten im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Der Auftrag umfasst etwa 2.000 m² Wandanstrich, 200 m² Deckenanstrich, 200 m² Wärmedämmverbundsystem mit Fassadendämmung aus Steinwolle der Baustoffklasse A1 sowie 750 m² Deckendämmarbeiten in einer Tiefgarage und Nebenräumen. Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Angebotspreis.
64 % ähnlichMalerarbeiten für den Neubau einer Rettungswache in Heilbad Heiligenstadt
37308 Heilbad Heiligenstadt · Offen · Frist 01.10.2026
Der Landkreis Eichsfeld, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle, beschafft Malerarbeiten für den Neubau einer Rettungswache in 37308 Heilbad Heiligenstadt. Der Leistungsumfang umfasst 3.250 Quadratmeter Wandanstrich, 510 Quadratmeter Deckenanstrich, das Lackieren von 54 Stahlzargen und 16 Stahltüren sowie 350 Quadratmeter staubbindenden Bodenanstrich. Die Ausführung ist vom 4. November bis zum 16. Dezember 2026 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 11:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
61 % ähnlichMalerarbeiten bei der Sanierung der Grundschule Hohegeiß
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Braunlage beauftragt Malerarbeiten im Rahmen der Sanierung der Grundschule Hohegeiß. Die Ausschreibung betrifft ein Los in der Region DE9; weitere Angaben zum Umfang oder Auftragswert sind nicht enthalten. Die Frist endet am 1. Oktober 2026 um 8:30 Uhr.
60 % ähnlichMaler- und Lackierarbeiten für die Modernisierung eines Schulgebäudes in Dömitz
Parchim · Offen · Frist 06.10.2026
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim vergibt Maler- und Lackierarbeiten für die Modernisierung des Hauses 3 im Gymnasialen Schulzentrum „Fritz Reuter“ in Dömitz. Die Arbeiten betreffen ein zweistöckiges Schulgebäude aus den 1950er Jahren und werden ausschließlich im Realschulteil ausgeführt, während angrenzende Gebäudeteile weiter betrieben werden. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 07:30 Uhr (Koordinierte Weltzeit, UTC) eingereicht werden.
60 % ähnlichMalerarbeiten für den Erweiterungsneubau der Grundschule Bungerhof
Delmenhorst · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Delmenhorst beauftragt Malerarbeiten für den Erweiterungsneubau der Grundschule Bungerhof in Delmenhorst. Der Umfang umfasst unter anderem Spachtel- und Beschichtungsarbeiten an Innenwänden, Decken, Treppen, Stahlbauteilen, Türen und Rohrleitungen sowie Schutzfolien, elastische Fugen und erforderliche Gerüste; vorgesehen sind beispielsweise rund 4.200 m² Erstbeschichtung an Innenwänden und 1.900 m² Vliesarmierung auf Gipsplatten. Die Ausführungsdauer beträgt 39 Tage, die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
60 % ähnlichMaler- und Tapezierarbeiten für die Erweiterung der Clemens-Schule in Hornburg
Offen · Frist 21.09.2026
Der Landkreis Wolfenbüttel schreibt für die Gemeinde Schladen-Werla Maler- und Tapezierarbeiten im Rahmen der Erweiterung der Clemens-Schule und des Neubaus eines Anbaus in Hornburg, Niedersachsen, aus. Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
59 % ähnlichMalerarbeiten zur Sanierung der Grundschule Hohegeiß
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Braunlage beauftragt Malerarbeiten im Rahmen der Sanierung der Grundschule Hohegeiß. Der Leistungsort liegt in der Region DE9; eine genauere Ortsangabe sowie der Auftragsumfang oder ein geschätzter Wert sind nicht genannt. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 8:30 Uhr.
58 % ähnlichMalerarbeiten zur Sanierung der Grundschule Hohegeiß
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Braunlage beschafft Malerarbeiten für die Sanierung der Grundschule Hohegeiß. Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden; weitere Angaben zum Umfang oder zur Größenordnung liegen nicht vor.
57 % ähnlichMaler- und Innenputzarbeiten für den Erweiterungsbau der Selzerbachschule in Karben
Friedberg · Offen · Frist 13.10.2026
Der Wetteraukreis, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle in Friedberg, vergibt Maler- und Innenputzarbeiten für die Erweiterung des Ganztagsangebots an der Selzerbachschule in Karben. Der zweigeschossige, nicht unterkellerte Erweiterungsbau umfasst unter anderem einen Mensabereich, eine Kochküche sowie zugehörige Lagerflächen. Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026; der Beginn der Ausführung hängt vom Ablauf des Vergabeverfahrens und der Zustimmung der politischen Gremien ab.
57 % ähnlichMalerarbeiten an Wänden, Decken und Böden
Kassel · Offen · Frist 13.10.2026
Der Landkreis Kassel – Der Kreisausschuss beauftragt Malerarbeiten in verschiedenen Ausführungen an Wänden, Decken und Böden. Die Leistung wird in der Region Kassel (NUTS-Code DE734) ausgeschrieben; Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden. Der Zuschlag wird ausschließlich nach dem Preis erteilt.
57 % ähnlichFassadenarbeiten für die Erweiterung der Berufsbildenden Schule Haste
Offen · Frist 18.09.2026
Der Landkreis Osnabrück beschafft Fassadenarbeiten für die Erweiterung beziehungsweise Aufstockung des Gebäudeteils A der Berufsbildenden Schule Haste um drei allgemeine Unterrichtsräume. Die Leistung ist im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen vorgesehen; die Frist endet am 18. September 2026 um 08:00 Uhr.
57 % ähnlichHolzbau- und Tischlerarbeiten für den Erweiterungsbau eines Gymnasiums
Göttingen · Offen · Frist 07.10.2026
Der Landkreis Göttingen vergibt Holzbau- und Tischlerarbeiten für den Neubau eines Erweiterungsbaus am Eichsfeld-Gymnasium in Duderstadt. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem etwa 120 Innentüren aus Holz, rund 37 Feuchtraumtüren aus Stahlblech, Türbeschläge und Obentürschließer, Passplatten und Wärmedämmung zwischen Deckenrippen, Laibungsverkleidungen sowie weitere Tischlereinbauten. Die Ausschreibung betrifft die Region Göttingen; Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
57 % ähnlichMalerarbeiten für den Anbau an ein Sportlerheim
Offen · Frist 29.09.2026
Die Gemeinde Südeichsfeld beschafft Malerarbeiten für den Anbau an ein Sportlerheim in Lengenfeld unter Stein, 99988 Südeichsfeld in Thüringen. Der Umfang umfasst etwa 300 m² Malervlies mit Anstrich, etwa 160 m² Mineralanstrich auf Putz oder Beton sowie die Beschichtung von sieben Türstahlzargen. Die Ausführung ist vom 26. April bis zum 28. Mai 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 29. September 2026 um 10:30 Uhr eingereicht werden.
56 % ähnlichMaler- und Bodenlegerarbeiten für den Umbau von Küche und Mehrzweckraum
Offen · Frist 21.09.2026
Die Gemeinde Gohrisch beschafft Maler- und Bodenlegerarbeiten für den Umbau der Küche und des Mehrzweckraums in der Grundschule Papstdorf in Sachsen. Die Frist ist mit dem 21. September 2026 um 06:55 Uhr angegeben.
56 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
27 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 06:59 (Europe/Berlin)
Export LV_VE345_01_Neubau ESD Malerarbeiten.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 546 KB · Stand 30.07.2026
Export LV_VE345_01_Neubau ESD Malerarbeiten.X83
X83 · Leistungsverzeichnis · 195 KB · Stand 30.07.2026
01_Architektenpläne.zip
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260713_ESD_Malerarbeiten_Terminplan_LP8.pdf
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260714_02-1_Verbindliche Einzelfristen_VE345_Malerarbeiten.docx
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Baustellenordnung.pdf
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CSX 59 - Eigenerklaerung Informationen zum Bieter.docx
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Eigenerklaerung EU-Sanktionen VO 2022_576 - 2022-11.docx
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Erklaerung Tariftreue Paragraph 4 NTVergG.docx
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ESD_16-07-26_Planverzeichnis.xlsx
XLSX · Sonstiges · 106 KB · Stand 30.07.2026
ESD_5_AR_GS_BE_X Baustelleneinrichtung.pdf
PDF · Sonstiges · 9 MB · Stand 30.07.2026
ESD_ Farbkonzept Clusterzuga_nge.pdf
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ESD QLP.Lageplan.pdf
PDF · Sonstiges · 284 KB · Stand 30.07.2026
ESD Übersicht.pdf
PDF · Sonstiges · 423 KB · Stand 30.07.2026
Hinweise zur Entsorgung von Abfällen.pdf
PDF · Sonstiges · 122 KB · Stand 30.07.2026
Regelungen zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Paragr. 13 bis 15 NTVergG (Bau).pdf
PDF · Sonstiges · 124 KB · Stand 30.07.2026
VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung 07-2019 - Fassung 2022.docx
DOCX · Formular · 60 KB · Stand 03.09.2026
VVB 211 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 21 KB · Stand 03.09.2026
VVB 212EU - Teilnahmebedingungen 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 80 KB · Stand 30.07.2026
VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019.pdf
PDF · Anschreiben · 15 KB · Stand 03.09.2026
VVB 214 - Besondere Vertragsbedingungen 07-2019.pdf
PDF · Vertragsbedingungen · 112 KB · Stand 30.07.2026
VVB 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 58 KB · Stand 03.09.2026
VVB 222 - Preisermittlung bei Kalkulation ueber die Endsumme 12-2017.docx
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VVB 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen 12-2017.docx
DOCX · Sonstiges · 71 KB · Stand 03.09.2026
VVB 234 - Erklaerung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017.docx
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VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017.docx
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VVB 236 - Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen 12-2017.docx
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
14 vergleichbare Verfahren, davon 6 mit erfasstem Zuschlag · 6 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 407.463,4 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Ruben Peter Ausbau GmbH · Floh-Seligenthal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Tiemerding GmbH · Dinklage
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
EHB Beckum GmbH & Co. KG · Beckum
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ARI Yildiz GmbH · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
VAUDE GmbH · Kelkheim/Ts.
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Malerbetrieb Bosold GmbH & Co. KG · Küllstedt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Landkreis Göttingen
37083 · Göttingen
vergabe@landkreisgoettingen.de+49 551525231218 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenZentrale Vergabestelle
vergabe@landkreisgoettingen.de+49 5515252312
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-1334
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:20 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 30.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 06:59 (Europe/Berlin)
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