Lieferung von 27 Sitzrondells und 3 Sitztraversen für Flughafen

Status
Geplant
Angebotsfrist
28.09.2026, 23:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Fraport AG
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
24.08.2026
Bekanntmachungsnummer
583940-2026
Verfahrensnummer
119a4421-dd4b-4803-953e-6974d86006d6
CPV-Codes
39000000 · Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel

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Kurzbeschreibung

Die Fraport AG, Betreiberin des Flughafens Frankfurt am Main, beschafft 27 Sitzrondells (teilweise elektrifiziert) sowie 3 einzelne Sitztraversen für die Ausstattung des Terminal 3. Die Lieferung erfolgt im Rahmen von Umbaumaßnahmen im Pier G des Terminals und soll innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen sein. Bewerbungsfrist ist der 28. September 2026.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von 27 Sitzrondells (elektrifiziert und nicht elektrifiziert) sowie 3 einzelnen Sitztraversen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · VE0124.28 - Loungeartige Bestuhlung

    Die Auftraggeberin hat zur Erweiterung der Kapazitäten der Passagierabfertigung am Flughafen Frankfurt Main in Ergänzung zu den bestehenden Gebäuden im Norden, Terminal 1 und 2, im Süden des Frankfurter Flughafens auf dem Gelände der ehemaligen US- Airbase (heute CargoCity Süd) den Neubau des Terminal 3 realisiert und in Betrieb genommen. Im Zuge des Umzuges der Condor Fluglinie ins Terminal 3, werden bauliche Anpassungen innerhalb des Pier G notwendig. In diesem Zuge sollen die in der Ebene 1 verorteten Gates entsprechend aufgewertet und mit neuer Möblierung ausgestattet werden. Gegenstand dieser Ausschreibung und dieses Loses sind Leistungen zu VE0124.28 - Loungeartige Bestuhlung mit unter anderem nachfolgenden Leistungsbereichen: Herstellung, Lieferung und Montage von • 24 Sitzrondells (loungeartige Bestuhlung) auf einer Fläche von jeweils max. 4,50 m Länge auf max. 1,50 m Breite. Es sind mindestes je Sitzmöbel 12 Sitzplätze anzuordnen. Das Möbel ist mit Elektroanschlüssen pro Rondell mit jeweils zwei Steckdosen sowie pro Sitz mit einem USB-C Port auszustatten. Ebenso ist das Möbel mit Ablagemöglichkeiten zu versehen. • 1 Sitzrondell wie vor, jedoch ohne Elektrifizierung und USB-Anschluss, gleiche Serie wie Sitzrondells • 1 einer Sitzbank mit 6 Sitzen, jedoch ohne Elektrifizierung und USB-Anschluss, gleiche Serie wie Sitzrondells • 1 einer Sitzbank mit 9 Sitzen, jedoch ohne Elektrifizierung und USB-Anschluss, gleiche Serie wie Sitzrondells • 3 einzelne Sitztraversen mit 9 Sitzen inkl. Elektrifizierung und USB-Anschlüssen und Abstellmöglichkeiten, gleiche Serie wie Sitzrondells Lieferzeitpunkt/-termin: Q1/2027

Anforderungen an deinen Betrieb

1. Nachfordern von Unterlagen: Die Vergabestelle behält sich vor, von ihrem Nachforderungsrecht gemäß § 51 SektVO bei Unterlagen, die bereits mit dem Teilnahmeantrag/ der Interessensbestätigung vorzulegen sind, Gebrauch zu machen. Macht die Vergabestelle von ihrem Nachforderungsrecht Gebrauch und werden die betreffenden Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, werden betroffene Bewerber/ Bieter und Bewerber-/ Bietergemeinschaften von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ein nochmaliges Nachfordern erfolgt nicht. Vollständig eingereichte Unterlagen werden nicht nachgefordert, auch dann nicht, wenn sie inhaltlich fehlerhaft sind. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese die inhaltlichen Mindestanforderungen nicht einhalten. Bei über Eigenerklärungen hinausgehenden Unterlagen, die den Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB betreffen und die noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/ der Interessensbestätigung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls auf separates Verlangen der Vergabestelle, vorzulegen sind, behält sich die Vergabestelle vor, von ihrem Nachforderungsrecht i.S. § 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 51 SektVO Gebrauch zu machen. Bei sonstigen Unterlagen, die erst auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind, erfolgt keine Nachforderung. _______ 2. Doppelbeteiligung/ Verstoß gegen den Geheimwettbewerb: Sollte die Auswahl der Bewerber in der Angebotsphase zu einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern führen, wird die Auftraggeberin einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss der beteiligten Angebote wegen Verstöße gegen den Geheimwettbewerb geboten ist. Dabei sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Eine mehrfache Beteiligung als Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist in der Angebotsphase grundsätzlich unzulässig. Die mehrfache Beteiligung von Unternehmen als Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Nachunternehmen ist dagegen grundsätzlich möglich. Eine Mehrfachbeteiligung ist erst dann unzulässig und führt zum Ausschluss aller beteiligten Angebote, wenn von einer Kenntnis des Angebots oder zumindest der Angebotsunterlagen des Mitbewerbers auszugehen ist. Ein solcher Verstoß gegen den Geheimwettbewerb wird immer dann angenommen, wenn den beteiligten Bietern keine nennenswerten Gestaltungsfreiräume bei der Kalkulation des jeweils eigenen Angebots verbleiben. Maßgebend dafür sind Art, Umfang und Begleitumstände der jeweils relevanten Nachunternehmertätigkeit. Hinsichtlich des Umfangs der Nachunternehmertätigkeit wird ein Anteil von weniger als 50 % in der Regel für vertretbar gehalten, soweit nicht weitere Umstände hinzutreten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · VE0124.28 - Loungeartige Bestuhlung

Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

1. Nachfordern von Unterlagen: Die Vergabestelle behält sich vor, von ihrem Nachforderungsrecht gemäß § 51 SektVO bei Unterlagen, die bereits mit dem Teilnahmeantrag/ der Interessensbestätigung vorzulegen sind, Gebrauch zu machen. Macht die Vergabestelle von ihrem Nachforderungsrecht Gebrauch und werden die betreffenden Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, werden betroffene Bewerber/ Bieter und Bewerber-/ Bietergemeinschaften von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Ein nochmaliges Nachfordern erfolgt nicht. Vollständig eingereichte Unterlagen werden nicht nachgefordert, auch dann nicht, wenn sie inhaltlich fehlerhaft sind. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn diese die inhaltlichen Mindestanforderungen nicht einhalten. Bei über Eigenerklärungen hinausgehenden Unterlagen, die den Nachweis der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB betreffen und die noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/ der Interessensbestätigung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, gegebenenfalls auf separates Verlangen der Vergabestelle, vorzulegen sind, behält sich die Vergabestelle vor, von ihrem Nachforderungsrecht i.S. § 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 51 SektVO Gebrauch zu machen. Bei sonstigen Unterlagen, die erst auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind, erfolgt keine Nachforderung. _______ 2. Doppelbeteiligung/ Verstoß gegen den Geheimwettbewerb: Sollte die Auswahl der Bewerber in der Angebotsphase zu einer Mehrfachbeteiligung von Bietern als Einzelbieter oder Mitglied einer/ mehrerer Bietergemeinschaft/en sowie von Unterauftragnehmern führen, wird die Auftraggeberin einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss der beteiligten Angebote wegen Verstöße gegen den Geheimwettbewerb geboten ist. Dabei sind folgende Grundsätze zu berücksichtigen: Eine mehrfache Beteiligung als Bieter und Mitglied einer Bietergemeinschaft ist in der Angebotsphase grundsätzlich unzulässig. Die mehrfache Beteiligung von Unternehmen als Bieter bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft und zugleich als Nachunternehmen ist dagegen grundsätzlich möglich. Eine Mehrfachbeteiligung ist erst dann unzulässig und führt zum Ausschluss aller beteiligten Angebote, wenn von einer Kenntnis des Angebots oder zumindest der Angebotsunterlagen des Mitbewerbers auszugehen ist. Ein solcher Verstoß gegen den Geheimwettbewerb wird immer dann angenommen, wenn den beteiligten Bietern keine nennenswerten Gestaltungsfreiräume bei der Kalkulation des jeweils eigenen Angebots verbleiben. Maßgebend dafür sind Art, Umfang und Begleitumstände der jeweils relevanten Nachunternehmertätigkeit. Hinsichtlich des Umfangs der Nachunternehmertätigkeit wird ein Anteil von weniger als 50 % in der Regel für vertretbar gehalten, soweit nicht weitere Umstände hinzutreten.

Änderungen und Bieterfragen

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VMVetterkind Metallbau GmbHWolfenbüttel1023.06.20261 €steigend
GGGBP Gesellschaft für Bauüberwachung und Planung mbHWernigerode1002.06.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Hessen (6) · Nordrhein-Westfalen (3) · Berlin (2) · Thüringen (1) · Hamburg (1) · Sachsen (1)
SFStadt Frankfurt am Main, GrünflächenamtFrankfurt am Main109.09.2026
UBUniversität Bremen - 103.09.2026
DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL SüdwestVergabestelle: Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest118.08.2026
FHFlughafen Hamburg GmbHHamburg110.08.2026
BBBw Bekleidungsmanagement GmbHKöln106.08.2026
DIDB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16)Frankfurt Main128.07.2026
FAFraport AGFrankfurt am Main124.07.2026
DBDeutsche Bahn AG Konzernleitung (Bukr 10)Berlin124.07.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Stapelstühle für Tagungen und Seminare mit passenden TransportkarrenBrunner GmbHGeneralzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der BundesfinanzverwaltungFreiburg, Deutschland
    -1 €
    28.07.2026noch 22 Monate28.07.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Fraport AG

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