Lieferung und Montage einer mobilen Trennwandanlage für einen Mehrzweckraum
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 29.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Sandersdorf-Brehna
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 16.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 638970-2026
- Verfahrensnummer
- cbcff4ad-bd44-480e-b438-5db5abe75308
- CPV-Codes
44112310 · Trennwände; 45214100 · Bauarbeiten für Kindergärten; 45421141 · Einbau von Trennwänden; 45421152 · Installation von TrennwändenMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Sandersdorf-Brehna beschafft für den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Roitzsch die Lieferung und Montage einer mobilen Trennwandanlage für den Mehrzweckraum. Die Anlage ist etwa 6,48 Meter lang und 2,87 Meter hoch und besteht aus fünf Elementen, darunter eine Schlupftür und ein Teleskopelement; einschließlich der Tür ist ein bewertetes Schalldämm-Maß von mindestens 51 Dezibel gefordert. Die Angebotsfrist endet am 29. Oktober 2026 um 9:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Los 19a Mobile Trennwand
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Neubau Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch - Los 19a mobile Trennwand
Lieferung und Montage einer mobilen Trennwandanlage für den Mehrzweckraum des Neubaus der Kindertagesstätte in Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch. Mobile Trennwandanlage, Länge ca. 6.480 mm, Höhe ca. 2.870 mm, bestehend aus 5 Elementen (3 Normalelemente, 1 Element mit Schlupftür und 1 Teleskopelement) sowie Wandanpressleiste und Wandanschlussleiste. Die Trennwandanlage muss einschließlich der Schlupftür ein bewertetes Schalldämm-Maß von Rw ≥ 51 dB erreichen. Der Schallschutz ist durch ein entsprechendes Prüfzeugnis für die angebotene Anlage einschließlich Schlupftür nachzuweisen. Zum Leistungsumfang gehören insbesondere Werkplanung, Aufmaß, Fertigung, Lieferung und Montage sowie die jährliche Wartung über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die weiteren technischen und funktionalen Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Frist: 29.10.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Die Nachforderung von Unterlagen, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren, richtet sich nach § 16a EU VOB/A. Leistungsbezogene Unterlagen können nach Maßgabe des § 16a EU VOB/A nachgereicht oder vervollständigt, jedoch nicht korrigiert werden. Für fehlende Preisangaben gilt § 16a EU Abs. 2 VOB/A.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Neubau Kindertagesstätte im Stadtgebiet Sandersdorf-Brehna, OT Roitzsch - Los 19a mobile Trennwand
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Die Wertung erfolgt anhand der Wertungssumme des Angebots. Diese ergibt sich aus der nachgerechneten Angebotssumme einschließlich der ausgeschriebenen Wartungsleistungen unter Berücksichtigung etwaiger wertungsrelevanter Nachlässe.
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat" vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" Die Nachforderung von Unterlagen, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren, richtet sich nach § 16a EU VOB/A. Leistungsbezogene Unterlagen können nach Maßgabe des § 16a EU VOB/A nachgereicht oder vervollständigt, jedoch nicht korrigiert werden. Für fehlende Preisangaben gilt § 16a EU Abs. 2 VOB/A.
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| LSLandkreis Schwandorf | Schwandorf | 1 | 07.08.2026 |
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Stadt Sandersdorf-Brehna
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Eichstätt · Offen · Frist 30.09.2026
Das Landratsamt Eichstätt beschafft für den Neubau der Integrierten Leitstelle Ingolstadt in Wettstetten ein mobiles Trennwandsystem. Die Bauherrschaft ist der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Region Ingolstadt. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 09:00 Uhr UTC; einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
54 % ähnlichMobile Trennwandanlage für den Neubau einer Vierfeldhalle
Lathen · Offen · Frist 09.10.2026
Die Samtgemeinde Lathen beauftragt die Lieferung und gegebenenfalls Montage einer mobilen Trennwandanlage für den Neubau einer Vierfeldhalle in Lathen. Ausgeschrieben ist eine Anlage; Angebote müssen bis zum 9. Oktober 2026 um 9:30 Uhr eingereicht werden, und der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
54 % ähnlichVorhanganlagen und Schallabsorber für den Neubau eines Schulzentrums
Nürnberg · Offen · Frist 19.10.2026
Die Stadt Nürnberg, vertreten durch das Hochbauamt, beschafft für den Neubau des Schulzentrums Südwest Vorhangschienen, Vorhänge sowie akustisch wirksame Decken- und Wandabsorber. Der Umfang umfasst etwa 770 Meter Aluminium-Vorhangschienen, rund 2.650 Quadratmeter Vorhänge beziehungsweise etwa 4.050 Quadratmeter einschließlich Zuschlägen für die Wellenfalten-Konfektion, etwa 150 freihängende Deckensegel und etwa 15 Wandabsorber. Der Leistungsort liegt in Nürnberg (Region DE254); Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026, 7:00 Uhr, eingereicht werden.
53 % ähnlichLieferung und Einbau mobiler Trennwände
Offen · Frist 30.09.2026
Das Landratsamt Eichstätt beschafft mobile Trennwände einschließlich entsprechender Ausbau- und Montagearbeiten. Der Auftrag ist der Region Bayern zugeordnet; Angaben zum genauen Umfang und zur Laufzeit sind nicht enthalten, die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 09:00 Uhr.
51 % ähnlichLieferung und Montage mobiler Trennwände
Offen · Frist 23.09.2026
Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld beschafft mobile Trennwände. Die Ausschreibung betrifft ein Los für die Region Ostwestfalen-Lippe (NUTS-Code DEA); ein Auftragswert oder ein genauer Leistungszeitraum ist nicht angegeben. Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026.
51 % ähnlichTrennvorhanganlagen für eine dreifache Sporthalle
Hassfurt · Offen · Frist 20.10.2026
Der Zweckverband Schulzentrum in Haßfurt beschafft zwei neue Trennvorhanganlagen für eine dreifache Sporthalle gemäß DIN 18032-4, einer einschlägigen deutschen Norm für Sporthallen. Die Einzelanlagen sind bis etwa 35 Meter lang und 8,5 Meter hoch; im Tribünenbereich werden sie abgetreppt ausgeführt. Zusätzlich werden zwei bestehende Unterkonstruktionen und Aufzugsmechaniken demontiert und entsorgt. Angebote können bis zum 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
50 % ähnlichMobile Trennwände / Akustische Trennung für Büro und Gastronomie im Kurparkterrassen Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Neuenahr-Ahrweiler · Offen · Frist 18.09.2026
Die Ahrtal Marketing GmbH beauftragt die Lieferung und Installation mobiler Trennwände mit akustischer Abschottung für das Büro- und Veranstaltungsgebäude Kurparkterrassen. Die Trennwände sollen sowohl Bürobereiche als auch gastronomische Flächen schalltechnisch voneinander abtrennen. Die Ausschreibung ist offen und läuft bis zum 18. September 2026. Der Auftrag umfasst ausschließlich die Bereitstellung der Trennwände gemäß Leistungsverzeichnis.
50 % ähnlichMobile Trennwände für die Sanierung einer Mehrzweckhalle
Offen · Frist 07.10.2026
Die Stadt Bendorf beschafft mobile Wände für die Sanierung einer Mehrzweckhalle. Der Leistungsort liegt in der Region Rheinland-Pfalz; die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 12:30 Uhr.
49 % ähnlichSanierung einer Kindertageseinrichtung mit Türen, Maler- und Trockenbauarbeiten
08064 Zwickau · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadtverwaltung Zwickau, Liegenschafts- und Hochbauamt, beschafft Sanierungsarbeiten für die Kindertageseinrichtung Schatzinsel in Zwickau. Der Umfang umfasst unter anderem die Demontage und den Einbau von Innentüren einschließlich Rauch- und Brandschutztüren, Malerarbeiten auf rund 3.540 m² Wandfläche sowie Trockenbauarbeiten mit Akustikdecken aus Steinwolle- und Holzwolle-Leichtbauplatten auf jeweils 350 m². Die Ausführung soll ab dem 1. Dezember 2026 erfolgen und je nach Arbeitsbereich bis zum 30. September, 8. November beziehungsweise 30. November 2027 abgeschlossen sein; Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026 um 10:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
49 % ähnlichTrennwandanlagen für Toiletten- und Waschbereiche einer Grundschule
Sindelfingen · Offen · Frist 09.10.2026
Die Stadt Sindelfingen, Amt für Gebäudewirtschaft, beschafft im Rahmen der Erweiterung und Sanierung der Grundschule JWS-GMS Maichingen Trennwandanlagen für Toiletten- und Waschbereiche. Vorgesehen sind etwa vier Einzelkabinen, eine Anlage mit zwei Kabinen, eine Anlage mit vier Kabinen, zwei Trennwände zwischen Wasch- und Toilettenbereich sowie drei Sichtschutzwände für Urinale. Die Ausschreibung betrifft Maichingen in Sindelfingen; Angebote müssen bis zum 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
49 % ähnlichLieferung und Montage von Wandabsorbern und Pinnwänden
Karlsruhe · Offen · Frist 22.09.2026
Das Landratsamt Karlsruhe, Amt für Gebäudemanagement, beschafft für den Ersatzneubau der Albert-Einstein-Schule in Ettlingen Wandabsorber und Pinnwände mit einer Größe von 1.200 × 600 Millimetern einschließlich Montage. Die Ausführung ist vom 6. bis 13. Februar 2027 in der Region Karlsruhe vorgesehen.
47 % ähnlichAufstellung einer zweigeschossigen mobilen Klassenraumanlage in Hannover
Hannover · Offen · Frist 16.10.2026
Die Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Gebäudemanagement, beschafft die Aufstellung einer zweigeschossigen mobilen Klassenraumanlage als Interimsgebäude für die Grundschule Loccumer Straße 27 in Hannover. Die Anlage umfasst etwa 1.840 Quadratmeter Bruttogrundfläche und soll während der Umbau- und Sanierungsarbeiten am historischen Schulgebäude rund zwei Jahre genutzt werden, voraussichtlich ab Sommer 2027 bis 2029. Angebote können bis zum 16. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
46 % ähnlichLieferung und Montage von Akustik- und Lichtdecken mit Wandbespannungen
Wetzlar · Offen · Frist 25.09.2026
Der Magistrat der Stadt Wetzlar beschafft die Lieferung und Montage einer insgesamt achtteiligen, gebrauchsfertigen Akustikdeckenfläche sowie mehrteiliger Wandbespannungen in verschiedenen Abmessungen. Die Lichtdecke soll aus bedruckter, transluzenter und akustisch wirksamer Folie mit mindestens 500.000 Mikroperforationen je Quadratmeter bestehen, einen Schallabsorptionsgrad von mindestens 0,55 erreichen und schwer entflammbar gemäß EN 14716, Klasse B-s1, d0, ausgeführt werden. Die Arbeiten umfassen verschiedene Befestigungsuntergründe bei einer Raumhöhe von etwa 2,60 Metern und sind in Wetzlar auszuführen; die Frist endet am 25. September 2026 um 07:00 Uhr.
46 % ähnlichAkustische Vorhang- und Blendschutzanlagen für Schulneubauten
Langenhagen · Offen · Frist 30.09.2026
Die Stadt Langenhagen beschafft für den Umbau und die Erweiterung der Brinker Schule in Langenhagen schallschutzwirksame Vorhanganlagen für das Forumgebäude mit Mensa und Veranstaltungsbereich sowie für die Sekundarstufe 1. Vorgesehen sind unter anderem etwa 270 m² Wellen- und Glattvorhänge als Blend- und Sichtschutz sowie etwa 475 m² als Blend- und Schallschutz, teilweise mit Amokschutzfunktion. Die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 11:00 Uhr (UTC).
45 % ähnlichAkustikrollos und Bühnentrennwand für den Konzertsaal der Kreismusikschule Bautzen
Bautzen · Offen · Frist 29.09.2026
Das Landratsamt Bautzen vergibt Trockenbauarbeiten für Akustikrollos und eine Bühnentrennwand im Konzertsaal der umgebauten und erweiterten Kreismusikschule Bautzen. Der ehemalige Verwaltungsbau in der Tzschirnerstraße 14a wird umstrukturiert und um einen Konzertsaal ergänzt; die Gesamtnutzfläche beträgt etwa 1.870 Quadratmeter. Die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
45 % ähnlich
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15 vergleichbare Verfahren, davon 9 mit erfasstem Zuschlag · 9 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 853.833,21 EUR.
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Ohning + Co. GmbH · Dresden
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Obtüra GmbH & Co. KG · Leipzig
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RYMA Systembau GmbH · Duderstadt
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Adapteo GmbH · Neu-Isenburg
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KB Container GmbH · Schlüsselfeld
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Laborbau Systeme Hemling GmbH · Ahaus
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Georg H. Knickmann e. K. · Hamburg
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Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Sandersdorf-Brehna
06792 · Sandersdorf-Brehna
ines.oguz@sandersdorf-brehna.de+49 3493-8011801 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenZentrale Vergabestelle
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TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
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Quellen und Datenstand
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Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 16.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 16.09.2026, 06:25 (Europe/Berlin)
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