Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 mit Gruppenkabine

Status
Vergeben
Angebotsfrist
26.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Schwelm
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
14.07.2026
Bekanntmachungsnummer
486188-2026
Verfahrensnummer
47797c7e-1fd5-4e92-a3ed-9438e92edc5d
CPV-Codes
34144210 · Feuerwehrfahrzeuge; 34144212 · Tanklöschfahrzeuge; 35000000 · Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und VerteidigungMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Schwelm beschafft ein Tanklöschfahrzeug (TLF) 4000 mit Gruppenkabine, bestehend aus Fahrgestell und Aufbau. Ausgeschrieben wird ausschließlich Los 1; die Fahrzeugbeladung in den Losen 2 und 3 soll später separat ausgeschrieben werden. Der Leistungsort liegt in Schwelm (Region DEA56), die vorgesehene Dauer beträgt 112 Tage, und die Angebotsfrist endet am 26. August 2026 um 08:00 Uhr (UTC).

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Angebot für die Lieferung eines TLF4000 mit Gruppenkabine aufgeteilt in Los 1 TLF4000 mit Gruppenkabine | Teil A - Fahrgestell Los 1 TLF4000 mit Gruppenkabine | Teil B - Aufbau Los 2 - Beladung TLF4000 Los 3 - Beladung TLF4000 Holmatro Hinweis: Die hier stehende Lose 2 und 3 werden hier nur veröffentlicht/genannt und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben. Vorliegend wird hier nur Los 1 ausgeschrieben.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Lieferung eines TLF4000 mit Gruppenkabine aufgeteilt in Los 1 TLF4000 mit Gruppenkabine | Teil A - Fahrgestell / Los 1 TLF4000 mit Gruppenkabine | Teil B - Aufbau

    Lieferung eines TLF4000 mit Gruppenkabine aufgeteilt in Los 1 TLF4000 mit Gruppenkabine | Teil A - Fahrgestell / Los 1 TLF4000 mit Gruppenkabine | Teil B - Aufbau

    Frist: 26.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen unter „Bewerbungsbedingungen“ Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Fakultative Ausschlussgründe können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nach §56 VGV nachgefordert werden dürfen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Preis 40 % Der beste Wert eines Wertungskriteriums erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger. Preis | Wertungspreis: 100% = 1000 Punkte Preis | Wertungspreis: 40% = 400 Punkte
Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der folgenden Unterkriterien) TMB 30% Gewichtsreserve Gesamtfahrzeug GR1 5% Lieferzeit (Woche Endabnahme Real.-zeitplan) LZ 1% Ersatzteilversorgung (Aufbau) ETV 3% Garantie / Vollgarantie (min. 24 Monate) WTY 5% Gewährleistung gegen Durchrostung (Aufbau) WTYR 5% Wartungsvertrag (Kosten gem. Beschreibung) WV 3% Standort der nächsten zugelassenen Service-Werkstatt (Aufbau) inkl. Entfernungsangabe zum Standort des AG WOA 4% Standort der nächsten zugelassenen Service-Werkstatt (Fahrgestell) inkl. Entfernungsangabe zum Standort des AG WOF 4% ----- Konzeptbewertung (Gesamtpunkte Tabellenblatt "Bewertungsbogen") 30% Eigenschaften, die während der Konzeptbewertung im Rahmen einer Vergleichsvorführung mittel HLF20 durch die Bestellerkommune bewertet werden (Qualität/Funktionalität): Einstieg MR Platzverhältnisse/ Ablagemöglichkeiten Fahrerhaus Platzverhältnisse / Ablagemöglichkeiten Mannschaftsraum Ergonomie und Bedienung Entnahmemöglichkeiten Bedienungen / Ausbau Heck / Pumpenbedienstand Verarbeitung / Qualität Einbau/Aufbau - Qualität des Innenausbaus und des Aufbaus allgemein Aufbau- Raumverhältnisse im Geräteraum Bitte entnehmen Sie alle Details zur Wertung aus unserem tabellenblatt Wertungskriterien unserer Vergabeunterlagen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.

Anforderungen

Details entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen unter „Bewerbungsbedingungen“ Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Fakultative Ausschlussgründe können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nach §56 VGV nachgefordert werden dürfen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 613213-2026
Vergleichbare Verfahren32vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag21 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Beschaffung eines RüstwagensStadt GifhornGifhorn, Deutschland20.07.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
RDRosenbauer Deutschland GmbHLuckenwalde4003.08.2026527 Tsd. €steigend
JLJosef Lentner GmbHHohenlinden2029.06.2026532 Tsd. €steigend
SFSturm Feuerschutz GmbH - 1026.08.2026247 Tsd. €steigend
ZFZiegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KGMühlau1026.08.2026247 Tsd. €steigend
ZFZiegler Feuerwehrgerätetechnik GmbHMühlau1024.08.2026576 Tsd. €steigend
GFGiebeler Feuerschutz GmbH & Co. KGNeunkirchen1024.08.2026576 Tsd. €steigend
JLJosef Lentner GmbHBorstel-Hohenraden1011.08.20261 €steigend
CKC.B. König Feuerschutz GmbHHohenlinden1011.08.20261 €steigend
MTMAN Truck & Bus Deutschland GmbHMünchen1003.08.2026 - steigend
AMAlbert Mahr Feuerwehrbedarf GmbHWürzburg1003.08.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (10) · Bayern (5) · Hessen (4) · Baden-Württemberg (4) · Niedersachsen (3) · Sachsen (2)
GWGemeinde Weyhe - Der Bürgermeister - 104.09.2026
VDVergabestelle der Stadt FuldaFulda126.08.2026
UHUniversität Hohenheim - 119.08.2026
LGLandratsamt GreizGreiz117.08.2026
SEStadt EschweilerEschweiler114.08.2026
SEStadt Eschweiler - 114.08.2026
SUStadt Ulm - Zentrale Vergabestelle Liefer- und DienstleistungenUlm112.08.2026
SBStadt Bad Neustadt a. d. SaaleBad Neustadt a. d. Saale111.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Waldbrandtanklöschfahrzeuge Typ Brandenburg mit AllradantriebMetallbau und Fahrzeughandel Friedrich GmbH & Co. KGMinisterium des Innern und für Kommunales des Landes BrandenburgPotsdam, Deutschland
    20,8 Mio. €
    11.08.2025noch 35 Monate11.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Feuerwehrschutzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Horb am NeckarWilhelm Barth GmbH u. Co. KGGroße Kreisstadt Horb am NeckarHorb am Neckar, Deutschland
    629 Tsd. €
    01.08.2025noch 51 Monate31.12.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Herstellung und Lieferung von Kryptogeräten der ED7-GerätefamilieRohde & Schwarz SIT GmbHBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrKoblenz, Deutschland
    19.12.2024noch 63 Monate31.12.2031
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2031 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Schwelm

Aktiv seit 2026 · 2 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr2Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2026Spitze KW 13 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
K&Krätzig & Partner Ingenieurgesellschaft für Bautechnik mbH101.06.2026 -

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

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