Lieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF 20) mit Fahrgestell, Aufbau und Beladung

Status
Offen
Angebotsfrist
05.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
07.09.2026
Bekanntmachungsnummer
614330-2026
Verfahrensnummer
3050677a-82d4-4921-ba6e-28cf497594db
CPV-Codes
34144210 · Feuerwehrfahrzeuge; 35000000 · Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beschafft für ihre Feuerwehr ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20). Der Auftrag umfasst das Fahrgestell, den Fahrzeugaufbau sowie die feuerwehrtechnische Beladung und ist in zwei Lose gegliedert. Die Leistung ist für Bad Neuenahr-Ahrweiler vorgesehen; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Lieferung eines HLF 20 für die Feuerwehr der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler aufgeteilt in Los 1 LF20 | Teil A - Fahrgestell, Teil B - Aufbau Los 2 LF20 | Beladung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Los 1 Lieferung eines HLF20 aufgeteilt in Los 1 Teil A - Fahrgestell Los 1 Teil B - Aufbau

    Los 1 Lieferung eines HLF20 aufgeteilt in Los 1 Teil A - Fahrgestell Los 1 Teil B - Aufbau

    Frist: 05.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. siehe Vergabeunterlagen

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1 Lieferung eines HLF20 aufgeteilt in Los 1 Teil A - Fahrgestell Los 1 Teil B - Aufbau

Preis | Wertungspreis PG Los 1: 40%, Los 2: 100% Der beste Wert eines Wertungskriteriums erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger. Preis | Wertungspreis: 100% = 1000 Punkte Preis | Wertungspreis: 40% = 400 Punkte
Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der genannten Unterkriterien) TMB: Los 1: 30%, Los 2: 0% 30% = 300 Punkte (Der beste Wert eines Wertungskriteriums erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger.) Konzeptbewertung: Los 1: 30 %, Los 2: 0% Diese findet gemäß Tabellenblatt "Bewertungsbogen" durch ein Gremium der Auftraggeberin statt. Aufgrund eines Urteils des BGH ist bei Konzeptbewertungen dem Bieter mit dem insgesamt besten Gesamtpunktwert der volle Punktwert des Kriteriums zu geben. Die weiteren Bieter erhalten den Wert in Relation zum Bestwert. Konzeptbewertung: 30% = 300 Punkte Wirtschaftlichstes Angebot: Die Punkte jedes Wertungskriteriums werden für das jeweilige Angebot addiert. Das Angebot mit der höchsten Summe aller Wertungskriterien ist das wirtschaftlich günstigste Angebot; bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. siehe Vergabeunterlagen

Änderungen und Bieterfragen

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Vergleichbare Verfahren30vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag20 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
AZAlbert Ziegler GmbHGiengen4016.07.20261,4 Mio. €steigend
RDRosenbauer Deutschland GmbHLuckenwalde3003.08.2026 - steigend
JLJosef Lentner GmbHHohenlinden3029.06.2026532 Tsd. €steigend
AMAlbert Mahr Feuerwehrbedarf GmbHWürzburg2003.08.2026 - steigend
GFGiebeler Feuerschutz GmbH & Co. KGNeunkirchen1024.08.2026576 Tsd. €steigend
ZFZiegler Feuerwehrgerätetechnik GmbHMühlau1024.08.2026576 Tsd. €steigend
CKC.B. König Feuerschutz GmbHHohenlinden1011.08.20261 €steigend
JLJosef Lentner GmbHBorstel-Hohenraden1011.08.20261 €steigend
MTMAN Truck & Bus Deutschland GmbHMünchen1003.08.2026 - steigend
HWHandelsforum Würzburg GmbH & Co. KGWürzburg1003.08.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (9) · Bayern (5) · Hessen (4) · Baden-Württemberg (3) · Thüringen (2) · Sachsen (2)
SFStadt Frankfurt am Main, GrünflächenamtFrankfurt am Main109.09.2026
GWGemeinde Weyhe - Der Bürgermeister - 104.09.2026
LGLandratsamt GreizGreiz117.08.2026
MDMagistrat der Stadt Frankenberg (Eder)Frankenberg112.08.2026
SBStadt Bad Neustadt a. d. SaaleBad Neustadt a. d. Saale111.08.2026
SGStadt Gengenbach - 108.08.2026
BGBaubetriebshof GengenbachGengenbach108.08.2026
LSLandratsamt Schwäbisch Hall, Straßenbauamt - 107.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Waldbrandtanklöschfahrzeuge Typ Brandenburg mit AllradantriebMetallbau und Fahrzeughandel Friedrich GmbH & Co. KGMinisterium des Innern und für Kommunales des Landes BrandenburgPotsdam, Deutschland
    20,8 Mio. €
    11.08.2025noch 35 Monate11.08.2029
    Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Feuerwehrschutzkleidung für die Freiwillige Feuerwehr Horb am NeckarWilhelm Barth GmbH u. Co. KGGroße Kreisstadt Horb am NeckarHorb am Neckar, Deutschland
    629 Tsd. €
    01.08.2025noch 51 Monate31.12.2030
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2030 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet
  • Herstellung und Lieferung von Kryptogeräten der ED7-GerätefamilieRohde & Schwarz SIT GmbHBundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der BundeswehrKoblenz, Deutschland
    19.12.2024noch 63 Monate31.12.2031
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2031 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Aktiv seit 2026 · 3 Verfahren
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Verfahren pro Jahr3Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 3 seit 2026Spitze KW 34 · 2026 · 2

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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