Lieferung eines Gerätewagens GW-L2 mit TR-Kabine und Plane-Spriegel-Aufbau
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Schöppingen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 02.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 604916-2026
- Verfahrensnummer
- fbd64822-8e65-429d-87ec-442752314d71
- CPV-Codes
34130000 · Kraftfahrzeuge für den Gütertransport; 34144000 · Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke; 34144210 · FeuerwehrfahrzeugeMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Schöppingen beschafft einen Gerätewagen (GW-L2) mit TR-Kabine und Plane-Spriegel-Aufbau. Der Auftrag umfasst das Fahrgestell sowie den Aufbau und ist in diese beiden Teile gegliedert. Die Lieferung ist für Schöppingen vorgesehen; Angebote müssen bis zum 2. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, aufgeteilt in GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil A - Fahrgestell und GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil B - Aufbau
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, aufgeteilt in GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil A - Fahrgestell und GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil B - Aufbau
Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, aufgeteilt in GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil A - Fahrgestell und GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil B - Aufbau
Frist: 02.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Der AG kann ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 VgV wird entsprechend angewendet, 4. der AG/das Beratungsunternehmen über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den AG/das Beratungsunternehmen tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des AG/des Beratungsunternehmens in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des AG/des Beratungsunternehmens erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgpfaltspflichtengesetzes bleiben unberührt. siehe Vergabeunterlagen
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Lieferung eines GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau, aufgeteilt in GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil A - Fahrgestell und GW - L2 mit TR-Kabine und Plane/Spriegel-Aufbau | Teil B - Aufbau
- Preis | Wertungspreis, PG, 40% Der beste Wert eines Wertungskriteriums erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger. Preis | Wertungspreis: 40% = 400 Punkte
- Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der genannten Unterkriterien), TMB, 30% Der beste Wert eines Wertungskriteriums erhält entsprechend der Gewichtung die volle Punktzahl, die nachfolgenden Angebote im prozentualen Verhältnis entsprechend weniger. Technische Merkmale und Bedingungen (Summe der folgenden Unterkriterien): 30% = 300 Punkte Konzeptbewertung (Gesamtpunkte Tabellenblatt "Bewertungsbogen"), 30% Eigenschaften, die während der Konzeptbewertung im Rahmen einer Produktpräsentation mittels pdf Anlage zum Angebot durch die Bestellerkommune bewertet werden (Qualität/Funktionalität): Platzverhältnisse/ Ablagemöglichkeiten Fahrerhaus Ergonomie und Bedienung Seitentür Ausbau Heck / Bedienung Ladebordwand Einbau/Aufbau - Qualität des Einbaus der Sondersignalanlage, des funks und der Elektroeinbauten Aufbau- Raumverhältnisse im Laderaum Diese findet gemäß Tabellenblatt "Bewertungsbogen" durch ein Gremium der Auftraggeberin statt. Aufgrund eines Urteils des BGH ist bei Konzeptbewertungen dem Bieter mit dem insgesamt besten Gesamtpunktwert der volle Punktwert des Kriteriums zu geben. Die weiteren Bieter erhalten den Wert in Relation zum Bestwert. Konzeptbewertung: 30% = 300 Punkte Wirtschaftlichstes Angebot: Die Punkte jedes Wertungskriteriums werden für das jeweilige Angebot addiert. Das Angebot mit der höchsten Summe aller Wertungskriterien ist das wirtschaftlich günstigste Angebot; bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Ausgeschlossen werden Angebote von Bietern (gemäß § 123 GWB) wenn eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Be- dienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. §§ 232, 232a Abs. 1-5, 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach diesen Vorschriften steht eine Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Unternehmen werden von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. der AG/das Beratungsunternehmen auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Der AG kann ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 VgV wird entsprechend angewendet, 4. der AG/das Beratungsunternehmen über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den AG/das Beratungsunternehmen tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des AG/des Beratungsunternehmens in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des AG/des Beratungsunternehmens erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgpfaltspflichtengesetzes bleiben unberührt. siehe Vergabeunterlagen
Änderungen und Bieterfragen
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Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (6) · Baden-Württemberg (4) · Niedersachsen (3) · Hessen (2) · Schleswig-Holstein (1) · Bayern (1)| SFStadt Frankfurt am Main, Grünflächenamt | Frankfurt am Main | 1 | 09.09.2026 |
| GWGemeinde Weyhe - Der Bürgermeister | - | 1 | 04.09.2026 |
| LGLandratsamt Greiz | Greiz | 1 | 17.08.2026 |
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Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Lieferung von 12 bis 16 Löschgruppenfahrzeugen LF beziehungsweise HLF 10MAN Truck & Bus Deutschland GmbH +1 weitereHansestadt LübeckLübeck, Deutschland4,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.12.2024noch 6 Monate23.03.2027
- Waldbrandtanklöschfahrzeuge Typ Brandenburg mit AllradantriebMetallbau und Fahrzeughandel Friedrich GmbH & Co. KGMinisterium des Innern und für Kommunales des Landes BrandenburgPotsdam, Deutschland20,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.08.2025noch 35 Monate11.08.2029
Gemeinde Schöppingen
Aktiv seit 2026 · 1 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 02.09.2026 | Lieferung eines Gerätewagens GW-L2 mit TR-Kabine und Plane-Spriegel-Aufbau | Offen | - | - |
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Bad Lippspringe · Offen · Frist 30.09.2026
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Die Technischen Betriebe Rheine beschaffen einen Pritschenwagen mit Doppelkabine und einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Die Lieferung ist für die Region Nordrhein-Westfalen vorgesehen; Angebote müssen bis zum 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Emsdetten · Offen · Frist 15.10.2026
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Offen · Frist 29.09.2026
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Otterberg · Offen · Frist 05.10.2026
Die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg beschafft für ihre Freiwillige Feuerwehr ein Tanklöschfahrzeug 4000-V (TLF 4000-V) einschließlich Fahrgestell sowie Aufbau und Ausbau. Der Auftrag umfasst ein einzelnes Fahrzeug; ein Auftragswert ist nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
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Die Stadt Bexbach beschafft einen Gerätewagen Logistik 2 (GW-L 2) für die Freiwillige Feuerwehr. Die Lieferung ist in drei Lose aufgeteilt: Fahrgestell und Aufbau, feuerwehrtechnische Beladung und Rollcontainer. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026. Der geschätzte Auftragswert ist nicht angegeben.
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Die Stadt Gütersloh beschafft einen Gerätewagen für die Höhenrettung. Der Auftrag umfasst eine Lieferung in der Region DEA, die dem Regierungsbezirk Detmold in Nordrhein-Westfalen entspricht. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
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Heidenheim · Offen · Frist 13.10.2026
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Wittlich · Offen · Frist 22.09.2026
Der Landkreis Bernkastel-Wittlich schreibt die Beschaffung von sechs baugleichen Gerätewagen Logistik 2 (GW-L2) aus. Es handelt sich um eine Lieferung von Einsatzfahrzeugen für den Katastrophenschutz oder die Feuerwehr. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 22. September 2026.
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Zell (mosel) · Offen · Frist 08.10.2026
Die Verbandsgemeinde Zell beschafft für ihre Freiwillige Feuerwehr zwei baugleiche Tragkraftspritzenfahrzeuge mit Wassertank (TSF-W), jeweils bestehend aus Fahrgestell sowie Aufbau und Ausbau. Die Fahrzeuge werden als ein Los ausgeschrieben; ein geschätzter Auftragswert ist nicht angegeben. Angebote müssen bis zum 8. Oktober 2026 um 07:00 Uhr eingereicht werden.
66 % ähnlichGeländegängiges Tanklöschfahrzeug TLF 2000 mit Fahrgestell, Ausbau und Beladung
Tecklenburg · Offen · Frist 15.10.2026
Die Stadt Tecklenburg beschafft für ihre Freiwillige Feuerwehr ein geländegängiges Tanklöschfahrzeug TLF 2000 nach den genannten DIN-Normen, einschließlich Fahrgestell, Ausbau und feuerwehrtechnischer Beladung. Die Vergabe ist in zwei Lose aufgeteilt: Fahrgestell und Ausbau mit einer Laufzeit von 720 Tagen sowie Beladung mit einer Laufzeit von 540 Tagen. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden.
66 % ähnlichLieferung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF 20) mit Fahrgestell, Aufbau und Beladung
Bad Neuenahr-Ahrweiler · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beschafft für ihre Feuerwehr ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20). Der Auftrag umfasst das Fahrgestell, den Fahrzeugaufbau sowie die feuerwehrtechnische Beladung und ist in zwei Lose gegliedert. Die Leistung ist für Bad Neuenahr-Ahrweiler vorgesehen; Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
65 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
18 vergleichbare Verfahren, davon 9 mit erfasstem Zuschlag · 10 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 322.477 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Giebeler Feuerschutz GmbH & Co. KG · Neunkirchen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH · Mühlau
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Josef Lentner GmbH · Borstel-Hohenraden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
C.B. König Feuerschutz GmbH · Hohenlinden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Thoma WISS GmbH und Co. KG Feuerwehrfahrzeuge · Herbolzheim
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Gstötl Brandschutz GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Furtner & Ammer KG · Landau an der Isar
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Sturm Feuerschutz GmbH · Fürstenzell
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Junghanns Fahrzeugbau GmbH & Co. KG · Hof/Saale
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Lieferung von 12 bis 16 Löschgruppenfahrzeugen LF beziehungsweise HLF 10
Hansestadt Lübeck · Lübeck
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 23.03.2027
Auftragnehmer: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 23.12.2024
Zuschlagswert: 4.165.824 EUR
- Waldbrandtanklöschfahrzeuge Typ Brandenburg mit Allradantrieb
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg · Potsdam
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 11.08.2029
Auftragnehmer: Metallbau und Fahrzeughandel Friedrich GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 11.08.2025
Zuschlagswert: 20.798.319,15 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Gemeinde Schöppingen
48624 · Schöppingen
Swen.Denzau@kommunalagentur.nrw+49211430771651 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de+49 0251411-0
Swen Denzau
Swen.Denzau@kommunalagentur.nrw+4921143077165
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:22 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 02.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 01:37 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
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- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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