Leasing von Fahrrädern einschließlich Versicherung, Wartung und Service

Status
Offen
Angebotsfrist
29.09.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Ennepe-Ruhr-Kreis
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
12.06.2026
Bekanntmachungsnummer
626026-2026
Verfahrensnummer
999cc92a-170f-4495-954e-fcd5dd9ce28b
CPV-Codes
66114000 · Finanzierungs-Leasing

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Kurzbeschreibung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis mit Sitz in Schwelm sucht eine Rahmenvereinbarung zur Bereitstellung von Fahrrädern im Teilamortisierungsleasing für Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung nach dem Tarifvertrag Fahrradleasing beziehungsweise dem Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Bestandteil sind auch Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen wie Bestell- und Rückgabeabwicklung, Schadenmanagement, Wartung, Reparatur, Störfallmanagement und ein Onlineportal. Vorgesehen sind schätzungsweise 200 Fahrräder, höchstens 250; eine Mindestabnahme gibt es nicht, und Angebote können bis zum 29. September 2026 um 07:30 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Ennepe-Ruhr-Kreis strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing bzw. Landesbesoldungsgesetz NRW an. Die Fahrräder sollen denjenigen Tarifbeschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TV-Fahrradleasing fallen, sowie den Beamtinnen und Beamten im Wege der Entgeltumwandlung zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen werden. Die Vereinbarung umfasst dabei auch Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen, insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement sowie die Bereitstellung eines Onlineportals. Die geschätzte Abnahmemenge sind 200 Fahrräder. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahme-grenze von 250 Fahrädern.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing bzw. Landesbesoldungsgesetz NRW für den Ennepe-Ruhr-Kreis

    Der Ennepe-Ruhr-Kreis strebt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing bzw. Landesbesoldungsgesetz NRW an. Die Fahrräder sollen denjenigen Tarifbeschäftigten, die unter den Geltungsbereich des TV-Fahrradleasing fallen, sowie den Beamtinnen und Beamten im Wege der Entgeltumwandlung zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen werden. Die Vereinbarung umfasst dabei auch Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen, insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement sowie die Bereitstellung eines Onlineportals. Die geschätzte Abnahmemenge sind 200 Fahrräder. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahme-grenze von 250 Fahrädern.

    Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Datei E1) für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder mit seinem Angebot einzureichen. (Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss). Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VGV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV). Unterlagen können gemäß § 54 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern gemäß TV-Fahrradleasing bzw. Landesbesoldungsgesetz NRW für den Ennepe-Ruhr-Kreis

Preis 30%
Qualität 70% Zur Feststellung der Angebotsqualität hat jeder Bieter auf die in dem Vordruck D2 Bewertungsmatrix mit ihrer jeweiligen Maximalpunktzahl angegebenen Unterkriterien einzugehen. Dazu sind die in dem Vordruck vorgesehenen Textfelder zu verwenden. Die für jedes Unterkriterium erreichten Wertungspunkte werden addiert. Es können maximal 70 Punkte erzielt werden. Händlernetz: 15% Fahrradtypen und Zubehör: 5% Vertragsgrundlagen und Service: 4% Versicherungsschutz und Mobilitätsgarantie: 20% Störfallmanagement: 15% Wartung und Inspektion: 9% Onlineportal: 2%

Vergabeunterlagen

Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Datei E1) für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder mit seinem Angebot einzureichen. (Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss). Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VGV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV). Unterlagen können gemäß § 54 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 10.09.2026Berichtigung 1Die Leistungsbeschreibung (C1) wurde überarbeitet und angepasst.
Vergleichbare Verfahren6vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag8 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Laufende Rahmenverträge

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Ennepe-Ruhr-Kreis

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RahmenverträgeAnteil an Verfahren
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Laufende Rahmenverträge

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