Klempnerarbeiten mit Titanzinkabdeckungen und Fassadenbekleidung

Status
Offen
Angebotsfrist
13.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
Bekanntmachungsnummer
631705-2026
Verfahrensnummer
c7ce637b-5d8d-4e78-a2c0-e72edf0f418b
CPV-Codes
45212225 · Bau von Sporthallen

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Kurzbeschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg beschafft Klempnerarbeiten für die Neubau-Dreifachsporthalle mit Lehrschwimmbecken sowie Zentralmensa und Bibliothek in Westerburg. Der Umfang umfasst 678 Meter Attikaabdeckungen, 220 Meter Dachträgerabdeckungen, 122 Meter Fensterbänke und 83 Quadratmeter Fassadenbekleidung aus Titanzink. Angebote müssen bis zum 13. Oktober 2026 um 07:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

1. Klempnerarbeiten - 678 m Attikaabdeckung aus Titanzink - 220 m Dachträgerabdeckung aus Titanzink - 122 m Fensterbank aus Titanzink - 83 m2 Fassadenbekleidung aus Titanzink

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubach Dreifach-Sporthalle mit Lernschwimmbecken sowie Zentralmensa & Bibliothek

    1. Klempnerarbeiten - 678 m Attikaabdeckung aus Titanzink - 220 m Dachträgerabdeckung aus Titanzink - 122 m Fensterbank aus Titanzink - 83 m2 Fassadenbekleidung aus Titanzink

    Frist: 13.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Neben "rein nationale Ausschlüssgründe" gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB sowie § 6a VOB/A (EU). § 16a EU Nachforderung von Unterlagen (1) 1Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. 2Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) 1Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. 2Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. 3Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. 4Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. 5Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. 6Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) 1Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. 2Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Neubach Dreifach-Sporthalle mit Lernschwimmbecken sowie Zentralmensa & Bibliothek

Preis 100 %
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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Neben "rein nationale Ausschlüssgründe" gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWB sowie § 6a VOB/A (EU). § 16a EU Nachforderung von Unterlagen (1) 1Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. 2Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) 1Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. 2Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. 3Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. 4Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. 5Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. 6Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) 1Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. 2Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren4vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag0 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Wer gewinnt solche Vergaben?

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Trend
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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Verbandsgemeindeverwaltung Westerburg

Aktiv seit 2026 · 2 Verfahren
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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
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Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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