Klärwerk Erfurt-Kühnhausen: Ersatzneubau Vorklärbecken und Regenüberlaufbecken 1. Bauabschnitt

Status
Offen
Angebotsfrist
22.09.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Vergabestelle
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
24.08.2026
Bekanntmachungsnummer
582312-2026
Verfahrensnummer
53acfc81-a7e9-44fd-b22a-61c54753774d
CPV-Codes
45252100 · Bau von Kläranlagen

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Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Erfurt schreibt Bauleistungen für den Ersatzneubau des Vorklärbeckens und des Regenüberlaufbeckens am Klärwerk Erfurt-Kühnhausen aus. Das Projekt umfasst umfangreiche Erdarbeiten, Abbrucharbeiten, Demontagen, Bohrpfähle, verschiedene Verbaumaßnahmen und Mikropfähle im ersten Bauabschnitt. Die Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren mit Zuschlagskriterium Preis und Bewerbungsfrist bis September 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Klärwerk Erfurt-Kühnhausen Ersatzneubau Vorklärbecken und Regenüberlaufbecken 1.BA RÜB - Bauleistungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Klärwerk Erfurt, Ersatzneubau Vorklärbecken und Regenüberlaufbecken 1.BA - Bauleistungen

    Klärwerk Erfurt-Kühnhausen Ersatzneubau Vorklärbecken und Regenüberlaufbecken 1.BA RÜB - Bauleistungen Ca. 14.500 m³ Erdarbeiten Ca. 2.309 m³ Beton-/Stahlbetonabbruch 4 St Demontage Ausrüstung VKB (Räumerbrücke, Rinne, Armaturen, sonstiges) Ca. 2.740 m Bohrpfähle (Baugrubenverbau) Ca. 1.115 m² Verbau, Spundwand, tw. mit Vorbohren Ca. 610 m² Verbau, Trägerbohlwand, tw. mit Vorbohren Ca. 770 m² Verbau, Steckträgerbohlwand Ca. 1.760 m² Verbau Gräben Ca. 1.225 m Mikropfähle (114 St) Ca. 48 m Kanal-/Rohrleitungsbau, DN 1000 Ca. 211 m Kanal-/Rohrleitungsbau, DN 600 Ca. 46 m Kanal-/Rohrleitungsbau, DN 400 Ca. 39 m Kanal-/Rohrleitungsbau, DN 250 Ca. 270 m Rohrleitungsbau, DN 40-200 Ca. 1.550 m Kabelschutzrohre Ca. 3.120 m³ Stahlbetonarbeiten Ca. 19 t Stahlbauarbeiten Ca. 42 m² Mauerwerksarbeiten Ca. 14 m² Dachdeckung Ca. 23 m Edelstahlleitung DN 800 mit diversen Formstücken und Flanschen Ca. 400 m² Betonoberbau für Gehwege, Fahrbahnen und sonstige Flächen Ca. 760 m² Asphaltoberbau Ca. 230 m Bordsteine, verschiedene Ausführungen Ca. 3.600 m² Rasenansaat Ca. 39 St Sträucher liefern und einpflanzen Ca. 3 St Bäume liefern und einpflanzen sowie Abbruch-, Betonschneide-, Oberboden-, Abdichtungs-, sonstige Metallbau-, Maler-, Fugen-, Sichtbetonarbeiten, Werksplanungen

    Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.

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LOT-0000 · Klärwerk Erfurt, Ersatzneubau Vorklärbecken und Regenüberlaufbecken 1.BA - Bauleistungen

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Vergabeunterlagen

27 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Bieterfragen 02.09.docxSonstiges23 KB
01 Aufforderung VOB EU.pdfSonstiges83 KB
02 Verzeichnis vorzulegender Unterlagen VOB.pdfSonstiges72 KB
03 Teilnahmebedingungen VOB EU.pdfAnschreiben73 KB
04 Angebotsschreiben VOB EU.pdfAnschreiben150 KB
05 BVB VOB.pdfSonstiges92 KB
06 Eigenerklärung zur Eignung VOB.pdfFormular201 KB
07 Verzeichnis anderer Unternehmen.pdfSonstiges128 KB
07a Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.pdfFormular96 KB
08 Eigenerklärung zum ThürVgG.pdfFormular1,2 MB
08a Erläuterungen zur Eigenerklärung zum ThürVgG.pdfFormular170 KB
08b Vertragsbedingungen gem. § 13 ThürVgG.pdfVertragsbedingungen47 KB
09 Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung.pdfFormular138 KB
10 Bieter-Arbeitsgemeinschaft.pdfSonstiges713 KB
11a Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation.pdfSonstiges206 KB
11b Preisermittlung bei Kalkulation über Endsumme.pdfSonstiges234 KB
12 Baubeschreibung.pdfSonstiges60 KB
13a LV RÜB.pdfLVLeistungsverzeichnis1,3 MB
13b LV RÜB.x83LVLeistungsverzeichnis5,7 MB
14 Preisgleitklausel.zipSonstiges1,1 MB
15 Baustellenordnung.DOCXSonstiges35 KB
16 Baugrundgutachten.zipSonstiges16,4 MB
17 Projektablaufplan.pdfSonstiges664 KB
18 Zeichnungen.zipSonstiges52,5 MB
19 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen.zipVertragsbedingungen696 KB
1603 - Entwurfsberechnung Baugrubenverbau RÜB, Stand 2025-08-20.pdfSonstiges1,4 MB

Anforderungen

I. Angabe mittels Eigenerklärung (z.B. im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung für Bauleistungen" - Bestandteil der Vergabeunterlagen bzw. Erklärung Selbstreinigung gem. § 125 GWB). Zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern sowie unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB: 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ II. Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zur Umsetzung Sanktionsverordnung" - Bestandteil der Vergabeunterlagen): RUS-Sanktionen: Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates v. 21.07.2022 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Angabe mittels Eigenerklärung (Formblatt "Eigenerklärung zum ThürVgG" - Bestandteil der Vergabeunterlage): Die Vergabe unterliegt den Regelungen des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG). Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 16a EU VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise – nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen – insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise – nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren43vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag14 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 2 Vergaben

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

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Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung, Stadtkämmerei-Vergabestelle

Aktiv seit 2026 · 9 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr9Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 9 seit 2026Spitze KW 35 · 2026 · 7

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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