Inhaltliche Dokumentation und Erschließung von Gerichtsentscheidungen

Status
Geplant
Angebotsfrist
18.11.2026, 23:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
10.09.2026
Bekanntmachungsnummer
624860-2026
CPV-Codes
75231000 · Juristische Dienste

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Kurzbeschreibung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverwaltungsgericht, beschafft die externe inhaltliche Dokumentation von verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof. Die Entscheidungen sollen systematisch eingeordnet, mit anderen Rechtsinformationen verknüpft und gegebenenfalls mit einem Orientierungssatz versehen werden; vorgesehen sind jährlich etwa 26.250 Entscheidungen, wobei die tatsächliche Menge um bis zu 25 Prozent abweichen kann. Die Leistung betrifft die Regionen Leipzig und Dresden und soll über eine Rahmenvereinbarung mit einer festen Laufzeit von 2,5 Jahren vergeben werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof

    Das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof sind für die inhaltliche Erschließung der gesamten verwaltungs-, zivil- und strafrechtlichen Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Der Bundesgerichtshof dokumentiert außerdem Entscheidungen supranationaler und ausländischer Gerichte, deren Themenschwerpunkt in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt. Sie arbeiten dabei in einem Dokumentationsverbund mit den anderen Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht zusammen. Für die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe sowie aller ordentlichen Gerichte einschließlich dem Bundesgerichtshof erfolgt die inhaltliche Erschließung durch externe Dokumentationsstellen, die die zugewiesenen Entscheidungen systematisch einordnen, mit anderen Rechtsinformationen verknüpfen und ggf. mit einem Orientierungssatz nach den Regeln des Dokumentationsverbunds versehen. Die für die Tätigkeit notwendige Software sowie dokumentationsfachliche Anleitungen werden zur Verfügung gestellt. Insgesamt ist geplant, ein jährliches Volumen von ca. 26.250 Entscheidungen, mithin pro Los ca. 500 Entscheidungen in 21 inhaltsgleichen Mengenlosen zu vergeben. Es handelt sich dabei um einen Schätzmenge, daher kann die Abweichung hinsichtlich der Anzahl der tatsächlich zu bearbeitenden Entscheidungen bis zu 25 % nach oben oder nach unten betragen. Es wird weder die Beauftragung bestimmter Mengen oder Auftragsvolumina garantiert, noch besteht eine Verpflichtung zum Abruf eines bestimmten Mindestvolumens, soweit den beiden Bedarfsträgern hierfür keine ausreichenden Haushaltsmittel durch den Gesetzgeber zur Verfügung gestellt werden. Die feste Vertragslaufzeit soll 2,5 Jahre umfassen. Zu diesem Zweck wird zwischen den Anbietern und der Bundesrepublik Deutschland für die Bedarfsträger Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof auf der Grundlage der Ausschreibungsunterlagen eine Rahmenvereinbarung geschlossen.

    Frist: 18.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Mit der Abgabe des Angebotsschreibens erklärt der Bieter darüber hinaus, dass: • keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen, • keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen, • die Sanktionen gegen die Russische Förderation einhält, • Verfassungstreue im Sinne des Grundgesetze wahrt, • das Tariftreueversprechen nach § 3 BTTG einhält und • ggf. bei Beratungs- und Schulungsdienstleistungen eingesetztes Personal nicht die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet. Gemäß § 56 VgV werden gegebenenfalls erforderliche Unterlagen in einer angemessenen Frist nachgefordert.

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LOT-0000 · Dokumentation von Gerichtsentscheidungen für das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesgerichtshof

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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Mit der Abgabe des Angebotsschreibens erklärt der Bieter darüber hinaus, dass: • keine zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen, • keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen, • die Sanktionen gegen die Russische Förderation einhält, • Verfassungstreue im Sinne des Grundgesetze wahrt, • das Tariftreueversprechen nach § 3 BTTG einhält und • ggf. bei Beratungs- und Schulungsdienstleistungen eingesetztes Personal nicht die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet. Gemäß § 56 VgV werden gegebenenfalls erforderliche Unterlagen in einer angemessenen Frist nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren0vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag0 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Kein ähnliches Verfahren in den letzten 12 Monaten abgelaufen.

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
Keine namentlich bekannten Zuschlagsempfänger im Vergleichsfeld.

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Keine Auftraggeber im Vergleichsfeld.

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, diese vertreten durch den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts

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Bisherige Auftragnehmer

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Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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10.09.2026Inhaltliche Dokumentation und Erschließung von GerichtsentscheidungenGeplant - -

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