Herstellung der Freianlagen für Mensa, Studierendenservicezentrum und Wohngebäude

Status
Offen
Angebotsfrist
05.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Studierendenwerk Bonn AöR - Vergabestelle -
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
07.09.2026
Bekanntmachungsnummer
613932-2026
Verfahrensnummer
1c0db615-7b64-40de-8b33-3ef6d60dc3e2
CPV-Codes
45112700 · Landschaftsgärtnerische Arbeiten

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Kurzbeschreibung

Das Studierendenwerk Bonn AöR beauftragt Garten- und Landschaftsbauarbeiten für die Freianlagen eines Neubaus in der Bonner Südstadt. Auf rund 3.020 m², davon etwa 1.100 m² über einer Tiefgarage, entstehen Wege, Feuerwehrzufahrten, Aufenthalts- und Vegetationsflächen sowie Mauern, Zäune, Pergolen, Entwässerung und Ausstattung; zusätzlich sind Erd-, Belags- und Pflegearbeiten einschließlich Baudokumentation vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Bei der Maßnahme handelt es sich um die Herstellung der Freianlagen des Neubaus der Zentralmensa, des Studierendenservicezentrums und des Studentischen Wohnens in Bonn. Die Baustelle befindet sich innerhalb eines dicht bebauten innerstädtischen Blocks in der Bonner Südstadt. Der Planungsumgriff für die Freianlagen hat eine Größe von etwa ca. 3.020 m², davon sind ca. 1.100 m² mit einer Tiefgarage unterbaut. Auf den Flächen über der Tiefgaragendecke entstehen befestigte Flächen als begehbare Zuwegungen und durch die Feuerwehr befahrbare Bereiche sowie Aufenthaltsbereiche mit intensiv begrünten Flächen aus Gräser-, Stauden- und Gehölzmischpflanzungen einschl. vereinzelter Solitärgehölze. Zudem ist vorgesehen, dass Gartenmauern instandgesetzt bzw. neu hergestellt werden. Es handelt sich im Wesentlichen, sowohl auf unterbauter Fläche als auch auf anstehendem Boden, um: - Erdarbeiten (Ausbau und Entsorgung, Lieferung und Einbau, Planum, Substratarbeiten) - Belagsarbeiten (Pflaster / Platten / Dielen aus Betonstein größtenteils ungebunden, Asphalt, Tenne) - Einfassungen aus Flachstahl - Handläufe für Rampe - Ausstattung (Sitzelemente, Abfallbehälter, Fahrrad-Doppelparksysteme) - Pergolen - Zaun- und Toranlage - Entwässerungseinrichtungen (Entwässerungsrinnen) - Vegetationsflächen (Bodenverbesserung, Rasen, Pflanzung, Bäume) - Fertigstellungspflege - Erstellung Baudokumentation - Instandsetzung / Herstellung von Gartenmauern

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Freianlagen Gewerk Garten- und Landschaftsbau

    Bei der Maßnahme handelt es sich um die Herstellung der Freianlagen des Neubaus der Zentralmensa, des Studierendenservicezentrums und des Studentischen Wohnens in Bonn. Die Baustelle befindet sich innerhalb eines dicht bebauten innerstädtischen Blocks in der Bonner Südstadt. Der Planungsumgriff für die Freianlagen hat eine Größe von etwa ca. 3.020 m², davon sind ca. 1.100 m² mit einer Tiefgarage unterbaut. Auf den Flächen über der Tiefgaragendecke entstehen befestigte Flächen als begehbare Zuwegungen und durch die Feuerwehr befahrbare Bereiche sowie Aufenthaltsbereiche mit intensiv begrünten Flächen aus Gräser-, Stauden- und Gehölzmischpflanzungen einschl. vereinzelter Solitärgehölze. Zudem ist vorgesehen, dass Gartenmauern instandgesetzt bzw. neu hergestellt werden. Es handelt sich im Wesentlichen, sowohl auf unterbauter Fläche als auch auf anstehendem Boden, um: - Erdarbeiten (Ausbau und Entsorgung, Lieferung und Einbau, Planum, Substratarbeiten) - Belagsarbeiten (Pflaster / Platten / Dielen aus Betonstein größtenteils ungebunden, Asphalt, Tenne) - Einfassungen aus Flachstahl - Handläufe für Rampe - Ausstattung (Sitzelemente, Abfallbehälter, Fahrrad-Doppelparksysteme) - Pergolen - Zaun- und Toranlage - Entwässerungseinrichtungen (Entwässerungsrinnen) - Vegetationsflächen (Bodenverbesserung, Rasen, Pflanzung, Bäume) - Fertigstellungspflege - Erstellung Baudokumentation - Instandsetzung / Herstellung von Gartenmauern

    Frist: 05.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

1. Zwingende Ausschlussgründe – § 123 GWB Ein Unternehmen muss ausgeschlossen werden, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen folgender Straftaten vorliegt: 1. Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen 2. Terrorismusfinanzierung 3. Geldwäsche 4. Betrug zulasten öffentlicher Haushalte oder der EU 5. Subventionsbetrug 6. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr 7. Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern 8. Menschenhandel 9. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge) Zusätzlich zwingend: 10. Nichtzahlung von Steuern oder Sozialabgaben, wenn dies durch eine rechtskräftige Entscheidung festgestellt wurde. 11. Fehlende Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen 2. Fakultative Ausschlussgründe – § 124 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen ausschließen, wenn z. B.: 1. Verstoß gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht 2. Insolvenz oder vergleichbares Verfahren 3. schwere berufliche Verfehlung 4. Wettbewerbsverzerrende Absprachen (Kartell) 5. Interessenkonflikt im Vergabeverfahren 6. Wettbewerbsvorteil durch vorherige Beteiligung an der Vorbereitung 7. erhebliche oder wiederholte Mängel bei früheren Aufträgen 8. falsche Angaben oder Zurückhalten von Informationen 9. unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens 10. nicht beglichene Steuern oder Sozialabgaben, wenn keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt Nachforderung von Unterlagen laut Abschnitt 2 - VOB/A - EU § 16a EU möglich.

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Anforderungen

1. Zwingende Ausschlussgründe – § 123 GWB Ein Unternehmen muss ausgeschlossen werden, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen folgender Straftaten vorliegt: 1. Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen 2. Terrorismusfinanzierung 3. Geldwäsche 4. Betrug zulasten öffentlicher Haushalte oder der EU 5. Subventionsbetrug 6. Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr 7. Bestechlichkeit und Bestechung von Amtsträgern 8. Menschenhandel 9. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsbeiträge) Zusätzlich zwingend: 10. Nichtzahlung von Steuern oder Sozialabgaben, wenn dies durch eine rechtskräftige Entscheidung festgestellt wurde. 11. Fehlende Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen 2. Fakultative Ausschlussgründe – § 124 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann Unternehmen ausschließen, wenn z. B.: 1. Verstoß gegen Umwelt-, Sozial- oder Arbeitsrecht 2. Insolvenz oder vergleichbares Verfahren 3. schwere berufliche Verfehlung 4. Wettbewerbsverzerrende Absprachen (Kartell) 5. Interessenkonflikt im Vergabeverfahren 6. Wettbewerbsvorteil durch vorherige Beteiligung an der Vorbereitung 7. erhebliche oder wiederholte Mängel bei früheren Aufträgen 8. falsche Angaben oder Zurückhalten von Informationen 9. unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens 10. nicht beglichene Steuern oder Sozialabgaben, wenn keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt Nachforderung von Unterlagen laut Abschnitt 2 - VOB/A - EU § 16a EU möglich.

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