Hausmeisterdienste für kommunale Flüchtlingsunterkunft in Neuwied-Block

Status
Offen
Angebotsfrist
29.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadtverwaltung Neuwied
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
31.08.2026
Bekanntmachungsnummer
597790-2026
Verfahrensnummer
5006246f-f5d9-40c8-a74a-20b9f71fdce6
CPV-Codes
98341140 · Hausmeisterdienste

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Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Neuwied vergibt Hausmeisterdienstleistungen für eine kommunale Flüchtlingsunterkunft in Neuwied-Block an einen externen Dienstleister. Die Unterkunft umfasst sechs Wohnanlagen mit bis zu 24 abschließbaren Wohncontainern, Außengelände, Sanitär-, Gemeinschafts-, Küchen- sowie Wasch- und Trocknereinrichtungen und ist für bis zu 272 Personen ausgelegt. Der Vertrag läuft zunächst bis zum 1. April 2027 und kann dreimal um jeweils ein Jahr bis längstens zum 1. April 2030 verlängert werden; die Frist endet am 29. September 2026 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Neuwied beabsichtigt, die Hausmeisterdienstleistungen für die für die kommuna-len Flüchtlingsunterkunft der Stadt Neuwied an einen externen Dienstleister zu vergeben. Die Flüchtlingsunterkunft verteilt sich auf sechs Wohnanlagen mit bis zu vierundzwanzig einzeln abschließbaren Wohn-Containern sowie einem Außengelände und ist auf einen Betrieb mit bis zu 272 Personen ausgelegt. Es handelt sich um eine zweigeschossige Containerbauweise mit Dusch- und Toilettencontainer, Gemeinschaftsräumen, Küchen, Waschmaschinen- und Trocknercontainern. Ein Übersichtsplan der Flüchtlingsunterkunft ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Das Vertragsverhältnis hat zunächst eine Laufzeit bis zum 01.04.2027. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Laufzeit dieses Vertrages dreimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionsrecht). Die maximale Laufzeit ist auf den 01.04.2030 beschrängt. Einzelheiten sind in § 3 des Vertrags geregelt.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Hausmeisterdienste

    Die Stadt Neuwied beabsichtigt, die Hausmeisterdienstleistungen für die für die kommunalen Flüchtlingsunterkunft der Stadt Neuwied an einen externen Dienstleister zu vergeben. Die Flüchtlingsunterkunft verteilt sich auf sechs Wohnanlagen mit bis zu vierundzwanzig einzeln abschließbaren Wohn-Containern sowie einem Außengelände und ist auf einen Betrieb mit bis zu 272 Personen ausgelegt. Es handelt sich um eine zweigeschossige Containerbauweise mit Dusch- und Toilettencontainer, Gemeinschaftsräumen, Küchen, Waschmaschinen- und Trocknercontainern. Ein Übersichtsplan der Flüchtlingsunterkunft ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Das Vertragsverhältnis hat zunächst eine feste Laufzei. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, die Laufzeit dieses Vertrages dreimal um je ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionsrecht). Die maximale Laufzeit ist auf den 01.04.2030 beschränkt. Einzelheiten sind in § 3 des Vertrags geregelt. Der Bedarf wird auf ca. 6.212 Arbeitsstunden pro Jahr (24/7) geschätzt, bei max. 2 Mitarbeiter.

    Frist: 29.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 2 1 Abs. 1 A-EntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben Bewerber und bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbungsgemeinschaft eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Die Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist in die Anlagen der Vergabeunterlagen integriert. Hinweis: Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Sonstige (nicht bevollmächtigte) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen haben ebenfalls eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dafür hat jedes nicht bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung beruft (vgl. § 47 VgV) eine Erklärung ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen. Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Hausmeisterdienste

Der Zuschlag wird auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis (100%). In die Wertung geht die Gesamtauftragssumme gemäß Preisblatt ein unter Berücksichtigung der maximalen Laufzeit. Die Gesamtauftragssumme wird anhand der Eintragungen des Bieters im Preisblatt anhand der dort vorgegebenen Jahresarbeitsstunden automatisch errechnet. In die Gesamtauftragssumme und damit in die Wertung gehen auch etwaige Bedarfspositionen gemäß Preisblatt ein. Der Bieter mit der niedrigsten Gesamtauftragssumme wird für den Zuschlag ausgewählt.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Der Auftraggeber wird einen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein zwingender Ausschlussgrund i. S. d. § 123 GWB vorliegt. Ferner kann der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einen Bewerber auch dann ausschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund i.S.d. § 124 GWB gegeben ist. Daneben wird auf die Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 2 1 Abs. 1 A-EntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG hingewiesen. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen haben Bewerber und bevollmächtigte Vertreter einer Bewerbungsgemeinschaft eine Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Die Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist in die Anlagen der Vergabeunterlagen integriert. Hinweis: Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Sonstige (nicht bevollmächtigte) Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und eignungsverleihende Unternehmen haben ebenfalls eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dafür hat jedes nicht bevollmächtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und jedes eignungsverleihende Unternehmen, auf dessen Kapazitäten der Bewerber sich zum Nachweis seiner Eignung beruft (vgl. § 47 VgV) eine Erklärung ausgefüllt und in Textform dem Teilnahmeantrag beizufügen. Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen und ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB sind auf separater Anlage zu machen. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Änderungen und Bieterfragen

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Stadtverwaltung Neuwied

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