Grundhafte Erneuerung der Kreisstraßen K 43 und K 69 in Ripsdorf

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.04.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
4.900.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Kreis Euskirchen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
25.03.2026
Bekanntmachungsnummer
205735-2026
Verfahrensnummer
48a9f748-7027-43f5-a8a3-05ad9b5b46ff
CPV-Codes
45232000 · Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze; 45233120 · Straßenbauarbeiten

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Kurzbeschreibung

Der Kreis Euskirchen schreibt die grundhafte Erneuerung der Kreisstraßen K 43 (Hauptstraße) und K 69 (Tränkgasse) in der Ortsdurchfahrt Ripsdorf aus. Der Auftrag umfasst neben dem Straßenbau auch die Erneuerung der zugehörigen Ver- und Entsorgungsleitungen. Das Projekt ist in mehrere Gewerke unterteilt, die den gesamten Erd-, Entwässerungs- und Oberbau sowie die Straßenausstattung abdecken.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle Maßnahmen zum Ausbau der K 43, Hauptstraße und der K 69, Tränkgasse in der OD Ripsdorf einschließlich Ver- und Entsorgungsleitungen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · K 43 Grundhafte Erneuerung OD Ripsdorf

    Zu Gewerk 01: Im Leistungsverzeichnis für Gewerk 01 sind die Erd- / Entwässerungs- / Oberbauarbeiten und Straßenausstattung enthalten für die Herstellung der Fahrbahn der K 43 im OD-Bereich der Ortslage Ripsdorf. Ebenfalls enthalten in Gewerk 01 sind Teilleistungen an Gehweganlagen, wie z. B. Herstellung von Gehwegen außerhalb der OD (mit Bordsteinen), Mehrdicken im Frostschutzmaterial, gebundene Tragschichten unter dem Pflasterbelag, Flachbordsteine an Engpässen. Zu Gewerk 02: Im Leistungsverzeichnis für Gewerk 02 sind die Erd- / Entwässerungs- / Oberbauarbeiten und Straßenausstattung enthalten für die Herstellung der Fahrbahn der K 69 im OD-Bereich Ripsdorf. Ebenfalls enthalten in Gewerk 02 sind Teilleistungen an Gehweganlagen, wie z. B. Mehrdicken im Frostschutzmaterial, gebundene Tragschichten unter dem Pflasterbelag. Zu Gewerk 03: Im Leistungsverzeichnis für Gewerk 03 sind die Erdarbeiten, Oberbauarbeiten für die Herstellung der Gehweganlagen im OD-Bereich im Zuge des Ausbaus der K 43 und der K 69 enthalten. Es handelt sich um die Erneuerung bestehender Gehwege und die erstmalige Herstellung von Gehweganlagen. Zu Gewerk 04: Im Leistungsverzeichnis für Gewerk 04 sind die Erdarbeiten, Oberbauarbeiten, Ausstattung zu Lasten der Gemeinde Blankenheim für die Herstellung von 6 barrierefreien Bushaltestellen im OD-Bereich im Zuge des Ausbaus der K 43 enthalten. Zu Gewerk 05: Im Leistungsverzeichnis für Gewerk 05 sind Instandsetzungsarbeiten und Neuverlegung von Starkregenentlastungsleitungen im Ortskanalnetz (Mischsystem) enthalten. Der besteh. Mischwasserkanal wird lediglich punktuell saniert bzw. optimiert. Hierzu werden in geringem Umfang Schäden im Hauptrohr durch Partliner/Sideliner und schadhafte Anschlüsse von innen saniert sowie schadhafte Schachtbauwerke in offener Bauweise erneuert bzw. teilerneuert. Die Schachtabdeckungen werden ausgetauscht. Im Übrigen sind in größerem Umfang Erneuerungen oder Teilerneuerungen von bestehenden Grundstücksanschlussleitungen und die Herstellung weiterer Grundstücksanschlüsse enthalten. Zu Gewerk 06: Im Leistungsverzeichnis für Gewerk 06 sind die Tiefbau- und Verlegearbeiten von bauseitig gestellten Rohren und Bauteilen zur Neuverlegung der Hauptleitung und Erneuerung bzw. Verlängerung bestehender Hausanschlussleitungen des Wasserleitungsnetzes in neuer Trasse im Zuge des Ausbaus der K43 enthalten. Die Rohrverlegung darf nur von Unternehmen durchgeführt werden, die über geeignete Fachkräfte verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch Vorlage von gültigen DVGW Zertifikaten nachzuweisen. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen. Zu Gewerk 07: Im Leistungsverzeichnis für Gewerk 07 sind Leistungen für die Verfüllung eines unterirdischen Brunnenbauwerkes (Wasserbehälter) und Verlegung einer Notüberlaufleitung enthalten. Zu Gewerk 12: Im Leistungsverzeichnis für Gewerk 12 sind Sanierungsmaßnahmen an den Asphaltbelägen der Ortsstraßen "Johannesweg" und "Entenpütz" enthalten.

    Frist: 27.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Verstoß gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (terroristische Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Verstoß gegen § 108 e Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder gegen Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Verstoß gegen §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge. Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens Wenn das Unternehmen insolvent ist Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Vereinbarungen zwischen Unternehmen oder Absprachen über über Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andre, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentliche Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Nachforderung der Unterlagen erfolgt unter Beachtung von § 16a EU VOB/A

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LOT-0001 · K 43 Grundhafte Erneuerung OD Ripsdorf

Preis für Gewerke 1-12
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Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Verstoß gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (terroristische Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Verstoß gegen § 108 e Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder gegen Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Verstoß gegen §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge. Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens Wenn das Unternehmen insolvent ist Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Vereinbarungen zwischen Unternehmen oder Absprachen über über Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andre, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentliche Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Die Nachforderung der Unterlagen erfolgt unter Beachtung von § 16a EU VOB/A

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 390204-2026
Vergleichbare Verfahren25vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag8 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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BKBauunternehmen Kläs GmbHHaiger1029.05.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (9) · Hessen (4) · Baden-Württemberg (3) · Schleswig-Holstein (3) · Rheinland-Pfalz (2) · Sachsen (1)

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bundesweit

Kreis Euskirchen

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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
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RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2026Spitze KW 13 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
BBBackes Bau- und Transport GmbH101.06.20264,9 Mio. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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