Generalplanerleistungen Lph 5-8 für neue Transfer-Sicherheitskontrolle im Terminal 2, Ebene E06, Flughafen München

Status
Offen
Angebotsfrist
23.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
21.08.2026
Bekanntmachungsnummer
581112-2026
Verfahrensnummer
91f5297f-74fa-4a39-8260-ec00f05b3d19
CPV-Codes
71200000 · Dienstleistungen von Architekturbüros; 71221000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden; 71223000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei raumbildenden Ausbauten; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen; 71300000 · Dienstleistungen von Ingenieurbüros; 71310000 · Technische Beratung und Konstruktionsberatung; 71315000 · Haustechnik; 71315200 · Bautechnische Beratung; 71320000 · Planungsleistungen im Bauwesen; 71327000 · Dienstleistungen in der Tragwerksplanung; 71330000 · Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen; 71356400 · Technische PlanungsleistungenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG beauftragt die Generalplanung der neuen Transfer-Sicherheitskontrolle im Terminal 2 des Münchner Flughafens. Die Leistungen umfassen die Objekt- und Tragwerksplanung, technische Ausrüstung, Brandschutz, Bauphysik, IT- und Kommunikationsplanung sowie die Vorbereitung von Genehmigungen und die Ausschreibung der Bauausführung. Die Planung erstreckt sich über die Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI und muss unter laufendem Betrieb und hohen Sicherheitsanforderungen erfolgen. Der Auftrag soll bis zum geplanten Baubeginn im Rahmen des neuen Entry-Exit-Systems (EES) umgesetzt werden.

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Leistungsbeschreibung

Die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG plant im Terminal 2 des Flughafens München den Neubau einer zusätzlichen Transfer-Sicherheitskontrolle auf einer freien Dachfläche des Terminal 2 Nord auf Ebene E06. Hintergrund der Maßnahme sind die prognostizierte Zunahme der Passagierzahlen, insbesondere im Transferverkehr, sowie zusätzliche Kapazitätsanforderungen infolge der Einführung des europäischen Entry-Exit-Systems (EES). Die neue Transfer-Sicherheitskontrolle soll mit voraussichtlich sieben Kontrollspuren ausgestattet werden und künftig die zentrale Abwicklung von Transferpassagieren im Terminal 2 übernehmen. Die Passagierzuführung erfolgt über bestehende Verkehrsflächen und Schnittstellen innerhalb des Terminalsystems. Die Maßnahme umfasst die Planung eines neuen Gebäudevolumens einschließlich der erforderlichen baulichen, technischen und funktionalen Infrastruktur für den späteren Betrieb der Sicherheitskontrollanlage. Die zu vergebenden Leistungen umfassen insbesondere die Generalplanung einschließlich der Koordination sämtlicher erforderlicher Fachplanungen. Hierzu gehören insbesondere: - Objektplanung Gebäude, - Tragwerksplanung, - Technische Ausrüstung, - Brandschutzplanung, - Bauphysik, - Planungsleistungen für IT-/Datennetze und Kommunikationstechnik, - Mitwirkung bei Genehmigungen und behördlichen Verfahren, - Ausschreibungs- und Vergabeleistungen für die Bauausführung, - Objektüberwachung und Projektabschlussleistungen. Die Leistungen sind unter Berücksichtigung der flughafenspezifischen Anforderungen und der besonderen Randbedingungen des Sicherheitsbereichs zu erbringen. Bestandteil der Planungsaufgabe ist insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines genehmigungsfähigen und technisch realisierbaren Gesamtkonzeptes für: - die Errichtung des Gebäudeaufbaus auf dem Bestandsgebäude, - die Versorgung der neuen Sicherheitskontrollanlage einschließlich Stromversorgung, Beleuchtung, Klima-, Lüftungs-, Informations- und Datentechnik, - erforderliche Anpassungen, Erweiterungen oder Anbindungen an bestehende Technikzentralen und Infrastruktursysteme, - die Integration der Sicherheitskontrolltechnik (insbesondere CT-Scanner und Security Screening Lanes), - die Schaffung erforderlicher Betriebs-, Büro-, Aufenthalts-, Nachkontroll- und Funktionsflächen für die Nutzerorganisationen, - die Berücksichtigung betrieblicher, sicherheitsrelevanter und passagierbezogener Anforderungen. Die Planungs- und Überwachungsleistungen sind unter besonders komplexen Rahmenbedingungen zu erbringen. Das Baufeld befindet sich innerhalb des Luftsicherheitsbereichs des Flughafens München. Planung und Ausführung erfolgen bei laufendem Betrieb eines hochfrequentierten Flughafenterminals. Die Baustellenlogistik ist aufgrund der Lage auf dem Dach des Terminals, eingeschränkter Flächenverfügbarkeit sowie besonderer Sicherheitsanforderungen mit erhöhtem Koordinierungsaufwand verbunden. Zudem sind Konzepte für Bauphasen, Baustellenlogistik, Anlieferung, Arbeiten im Sicherheitsbereich sowie die Minimierung betrieblicher Beeinträchtigungen fortzuschreiben und umzusetzen. Es ist davon auszugehen, dass Teile der Bauleistungen in Nacht- und Mehrschichtbetrieb ausgeführt werden müssen. Die Maßnahme weist einen hohen Termin- und Koordinierungsdruck auf. Zahlreiche Planungs- und Ausführungsschritte sind zu parallelisieren, um die Fertigstellung innerhalb des vorgegebenen Projektzeitraums sicherzustellen. Vom Auftragnehmer werden entsprechende personelle Kapazitäten sowie nachweisbare Erfahrungen bei der Planung und Realisierung technisch anspruchsvoller Umbau- und Neubaumaßnahmen im Bestand sowie unter laufendem Betrieb erwartet.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2026-1005067_Flughafen München_Generalplanerleistungen Lph 5-8 T2 Transfer SiKo E06

    Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 in Anlehnung an HOAI der Bereiche Objektplanung Gebäude und Innenräume (§33 HOAI) Tragwerksplanung (§49 HOAI) Technische Ausrüstung (§53 HOAI, Anlagengruppen 1,2,3,4 und 7) Fachplanung Bauphysik "Wärmeschutz und Energiebilianzierung" (Anlage 1 HOAI, 1.2) als Generalplanerleistungen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

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LOT-0001 · 2026-1005067_Flughafen München_Generalplanerleistungen Lph 5-8 T2 Transfer SiKo E06

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2026-1005067_Bewerbungsbogen_TNW.docxAnschreiben101 KB
2026-1005067_Vorläufige Vergabeunterlagen.pdfSonstiges2,1 MB
Erlaubte und geblockte Office-Dokumentenformate.pdfSonstiges319 KB
Leitfaden eVergabe_TNW.pdfSonstiges637 KB

Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

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Mit erfasstem Zuschlag4 verschiedene Auftragnehmer
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FHFlughafen Hamburg GmbHHamburg110.08.2026
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UBUniversität BremenBremen123.07.2026
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Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG

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