Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Terminal 2 des Flughafens München

Status
Offen
Angebotsfrist
28.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
31.08.2026
Bekanntmachungsnummer
597436-2026
Verfahrensnummer
0070b8c7-da92-4de6-87b5-3d58968fcb1c
CPV-Codes
31730000 · Elektrotechnische Ausstattung; 45311000 · Installation von Elektroanlagen; 45311200 · Elektroinstallationsarbeiten; 45316000 · Installation von Beleuchtungs- und SignalanlagenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG beauftragt die vollständige Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Terminal 2 des Flughafens München. Vorgesehen sind unter anderem der Austausch von sechs Zentralbatterieanlagen und rund 151 Unterstationen, die Erneuerung oder Ergänzung von etwa 11.000 Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten sowie die Verlegung von rund 200.000 Metern neuer Leitungen. Die Arbeiten erfolgen in drei Bauabschnitten bei laufendem Terminalbetrieb; die bestehende Anlage ist bis zu den jeweiligen Teilabnahmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) betriebsbereit zu halten. Angebote können bis zum 28. September 2026, 9:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Terminal 2, Flughafen München Projektumfang: Die Maßnahme umfasst die vollständige Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Terminal 2 des Flughafens München. Die Arbeiten erfolgen in drei Bauabschnitten bei laufendem Terminalbetrieb. Die bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist bis zur jeweiligen VOB-Teilabnahme uneingeschränkt betriebsbereit zu halten. Zentralbatterieanlagen: Im Zuge der Modernisierung werden sechs bestehende Zentralbatterieanlagen zurückgebaut und durch neue Sicherheitsbeleuchtungszentralen mit jeweils drei Batteriesträngen ersetzt. Unterstationen: Rund 151 Unterstationen werden erneuert bzw. ausgetauscht. Zusätzlich erfolgt die erforderliche Anpassung der Netzzuleitungen an den neuen Anlagenstandorten. Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten: Die Maßnahme beinhaltet den Austausch bzw. die Ergänzung von insgesamt ca. 11.000 Sicherheitsleuchten und Rettungszeichenleuchten. Gleichzeitig werden etwa 7.800 Bestandsleuchten und Rettungszeichen fachgerecht demontiert und entsorgt. Verkabelungsarbeiten: Die bestehende Leuchtenverkabelung bleibt weitgehend erhalten. Für Anlagenergänzungen und Anpassungen werden rund 200.000 m neue Leitungen verlegt. Darüber hinaus erfolgt die Neuverkabelung von Unterspannungs-Schleifen in Bestandsverteilungen sowie zwischen Allgemeinverteilern und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Überwachungs- und Sicherheitstechnik: Zur Anpassung an das neue Sicherheitsbeleuchtungssystem werden ca. 610 systemgebundene sowie ca. 1.430 systemneutrale Unterspannungswächter nachgerüstet. Rückbau und Entsorgung: Bestandteil der Maßnahme ist der fachgerechte Rückbau und die Entsorgung der vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungszentralen, Batterieanlagen, Unterstationen sowie der demontierten Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten. Dokumentation und Abnahme: Für jede Zentralanlage ist eine vollständige Dokumentation gemäß den Dokumentationsrichtlinien der Flughafen München GmbH (FMG) zu erstellen. Die Abnahme erfolgt abschnittsweise im Rahmen von VOB-Teilabnahmen nach Abschluss der jeweiligen Bauabschnitte Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2026-1005066_Flughafen München_ Generationswechsel Sicherheitsbeleuchtungsanlage T2

    Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Terminal 2, Flughafen München Projektumfang: Die Maßnahme umfasst die vollständige Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtungsanlage im Terminal 2 des Flughafens München. Die Arbeiten erfolgen in drei Bauabschnitten bei laufendem Terminalbetrieb. Die bestehende Sicherheitsbeleuchtungsanlage ist bis zur jeweiligen VOB-Teilabnahme uneingeschränkt betriebsbereit zu halten. Zentralbatterieanlagen: Im Zuge der Modernisierung werden sechs bestehende Zentralbatterieanlagen zurückgebaut und durch neue Sicherheitsbeleuchtungszentralen mit jeweils drei Batteriesträngen ersetzt. Unterstationen: Rund 151 Unterstationen werden erneuert bzw. ausgetauscht. Zusätzlich erfolgt die erforderliche Anpassung der Netzzuleitungen an den neuen Anlagenstandorten. Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten: Die Maßnahme beinhaltet den Austausch bzw. die Ergänzung von insgesamt ca. 11.000 Sicherheitsleuchten und Rettungszeichenleuchten. Gleichzeitig werden etwa 7.800 Bestandsleuchten und Rettungszeichen fachgerecht demontiert und entsorgt. Verkabelungsarbeiten: Die bestehende Leuchtenverkabelung bleibt weitgehend erhalten. Für Anlagenergänzungen und Anpassungen werden rund 200.000 m neue Leitungen verlegt. Darüber hinaus erfolgt die Neuverkabelung von Unterspannungs-Schleifen in Bestandsverteilungen sowie zwischen Allgemeinverteilern und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Überwachungs- und Sicherheitstechnik: Zur Anpassung an das neue Sicherheitsbeleuchtungssystem werden ca. 610 systemgebundene sowie ca. 1.430 systemneutrale Unterspannungswächter nachgerüstet. Rückbau und Entsorgung: Bestandteil der Maßnahme ist der fachgerechte Rückbau und die Entsorgung der vorhandenen Sicherheitsbeleuchtungszentralen, Batterieanlagen, Unterstationen sowie der demontierten Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten. Dokumentation und Abnahme: Für jede Zentralanlage ist eine vollständige Dokumentation gemäß den Dokumentationsrichtlinien der Flughafen München GmbH (FMG) zu erstellen. Die Abnahme erfolgt abschnittsweise im Rahmen von VOB-Teilabnahmen nach Abschluss der jeweiligen Bauabschnitte Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

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LOT-0001 · 2026-1005066_Flughafen München_ Generationswechsel Sicherheitsbeleuchtungsanlage T2

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Vergabeunterlagen

5 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
2026-1005066-Bewertungsmatrix TNW.pdfSonstiges28 KB
2026-1005066_Bewerbungsbogen.docxAnschreiben78 KB
2026-1005066_vorläufige Vergabeunterlagen.pdfSonstiges1,9 MB
Erlaubte und geblockte Office-Dokumentenformate.pdfSonstiges319 KB
Leitfaden eVergabe_TNW.pdfSonstiges637 KB

Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Änderungen und Bieterfragen

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Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren18vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag9 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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EKElektro Kreutzpointner GmbHBurghausen1019.06.2026 - steigend
OEOmexom Energy Projects GmbHUnterschleißheim1019.06.2026 - steigend
EEENACO Energieanlagen- und Kommunikationstechnik GmbHMaisach1019.06.2026 - steigend
ESElektrotechnik Schmidt GmbHMettenheim1019.06.2026 - steigend
SASiemens AktiengesellschaftBerlin1022.05.2026 - steigend
JRJosef Rädlinger Ingenieurbau GmbHWindorf1019.08.2025 - fallend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (9) · Hessen (3) · Nordrhein-Westfalen (2) · Brandenburg (1) · Berlin (1) · Rheinland-Pfalz (1)
FMFlughafen München GmbHMünchen222.06.2026
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SISWM Infrastruktur GmbH & Co. KGMünchen222.04.2026
DIDB InfraGO AG ? Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) - 122.08.2026
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FHFlughafen Hamburg GmbHHamburg110.08.2026
FAFraport AGFrankfurt am Main124.07.2026
VDVergabestelle der Stadt FuldaFulda122.07.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co oHG

Aktiv seit 2026 · 4 Verfahren
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Verfahren pro Jahr4Ø seit 2026
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VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 4 seit 2026Spitze KW 18 · 2026 · 1

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Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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