Erneuerung der Schlammentwässerung einschließlich Anlagentechnik und Stationen

Status
Offen
Angebotsfrist
12.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
10.09.2026
Bekanntmachungsnummer
625064-2026
Verfahrensnummer
0ce8022f-7e76-4784-8af2-42f3be4b8d01
CPV-Codes
45252000 · Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen; 45252100 · Bau von Kläranlagen; 45252140 · Bau von SchlammentwässerungsanlagenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln beauftragen die Lieferung und Montage der Anlagentechnik sowie zugehöriger Stationen zur Erneuerung der Schlammentwässerung am Standort Stammheim in Köln. Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden; ein Auftragswert oder Ausführungszeitraum ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Lieferung und Montage der Anlagentechnik und FHM- Stationen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · GKW- Stammheim, Erneuerung Schlammentwässerung

    Lieferung und Montage der Anlagentechnik und FHM- Stationen

    Frist: 12.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. (3) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

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LOT-0001 · GKW- Stammheim, Erneuerung Schlammentwässerung

Angebotspreis
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten: I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen: 1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist. Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen. Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen: a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A): (1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. (2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist. (3) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht. II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen. Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt: • Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen. Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen. III. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter/Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis II. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.

Änderungen und Bieterfragen

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