Elektronische Heilberufsausweise und Security Module Cards Typ B
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 14.03.2029, 20:23 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- EICHLER KERN KLEIN Rechtsanwälte PartG mbB
- Erfüllungsregion
- Berlin, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 15.02.2024
- Bekanntmachungsnummer
- 96940-2024
- Verfahrensnummer
- 691b5154-007b-4261-9fe1-00e52137fd2d
- CPV-Codes
- 30162000 · Chipkarten; 30237131 · Elektronische Karten
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Kurzbeschreibung
Die 17 deutschen Apothekerkammern suchen qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) für die Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise und von Security Module Cards Typ B. Im Rahmen eines Open-House-Verfahrens können Anbieter separate Rahmenverträge mit den einzelnen Landesapothekerkammern für deren jeweilige Zuständigkeitsbereiche abschließen. Die Verfahrensteilnahme ist bis zum 14. März 2029 möglich; die Vertragslaufzeit beträgt 1.800 Tage. Die genannte Rechtsanwaltskanzlei führt das Verfahren lediglich zentral und wird selbst kein Vertragspartner.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und sog. Security Module Card Typ B durch qualifizierte Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) sicherzustellen. Die gesetzliche Aufgabe der Ausgabe der Karten wird von den 17 Apothekerkammern in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich erfüllt. Hierzu wollen sich die Apothekerkammern sog. qualifizierter Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) bedienen. Dabei können die Auftragnehmer mit den Landesapothekerkammern separate Rahmenverträge abschließen, die zur Ausgabe der Karten berechtigen. Zur Deckung des Bedarfs führen die 17 Apothekerkammern ein sog. Open-House-Verfahren durch. Potentielle Vertragspartner werden ausschließlich die einzelnen Apothekerkammern. Die in dieser Bekanntmachung genannte Rechtsanwaltskanzlei ist nur mit der zentralen Führung des Verfahrens beauftragt; ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis mit ihr kommt nicht zustande.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Open-House-Verfahren für elektronische Heilberufsausweise und Security Module Card Typ B0 EUR
Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und sog. Security Module Card Typ B durch qualifizierte Vetrauensdiensteanbieter (qVDA) sicherzustellen. Zur Deckung des Bedarfs führen die 17 Apothekerkammern ein sog. Open-House-Verfahren durch. Potentielle Vertragspartner werden ausschließlich die einzelnen Apothekerkammern und nicht die in dieser Bekanntmachung benannte Rechtsanwaltskranzlei, die nur mit der zentralen Führung des Verfahrens beauftragt ist; ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältnis mit der Kanzlei kommt durch die Teilnahme am Verfahren nicht zustande. Das durchgeführte Open-House-Verfahren stellt eine Verfahrensart außerhalb des (europäischen) Vergaberechts dar (siehe u. a. EuGH, Urteil vom 01.03.2018 - Rs. C-9/17). Das hiesige Verfahren stellt schon deshalb kein Ausschreibungsverfahren im Anwendungsbereich des Vergaberechts dar, weil keine Auswahlentscheidung zwischen verschiedenen Bewerbern oder Anbietern stattfindet. Vielmehr ist jeder Anbieter, der die in den Rahmenverträgen (siehe Anlagenkonvolut 1) in § 3 geregelten Anforderungen erfüllt und dies der entsprechenden Apothekerkammer nachweist, für die gesamte Laufzeit des Open-House-Verfahrens berechtigt, mit jeder der 17 Apothekerkammern einen Rahmenvertrag abzuschließen, der den Anbieter zur Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und/oder sog. Security Module Card Typ B für die Laufzeit der Rahmenverträge berechtigt. Die Nutzung des europäischen Amtsblattes oder ähnlicher Plattformen als Veröffentlichungsplattform hat keinerlei Rechtswirkungen dergestalt, dass sich die Apothekerkammern dem Anwendungsbereich des (europäischen) Vergaberechts unterwerfen wollen. Die Nutzung dieser Plattformen dient – ohne Präjudiz – ausschließlich zur Herstellung größtmöglicher Transparenz. Insbesondere auch die in diesem Bekanntmachungsformular verwendeten Begrifflichkeiten, die auf die Anwendbarkeit des Vergaberechts hindeuten haben keinerlei präjudizielle Wirkung. Die Verwendung der Begrifflichkeiten erfolgt lediglich deshalb, weil das Bekanntmachungsformular teilweise zwingende Eintragungen verlangt. Dasselbe gilt für die Nennung des Einreichungstermins für das Angebot und die Nennung von Fristen in diesem Bekanntmachungsformular. ABLAUF: Jedes interessierte Unternehmen kann während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens gleichsam „in das geöffnete Haus eintreten“, indem es gegenüber einer, mehrerer oder allen Apothekerkammern die in § 3 der im Anlagenkonvolut 1 befindlichen Rahmenverträge geregelten Anforderungen für eine oder beide Kartenarten (elektronischer Heilberufsausweis und/oder sog. Security Module Card Typ B) gegenüber der/den jeweiligen Apothekerkammer(n) formlos nachweist. Die Unternehmen können vollkommen frei entscheiden, ob sie den Nachweis gegenüber einer, mehreren oder allen Apothekerkammern führen wollen. Ebenso können die Unternehmen vollkommen frei entscheiden, ob sie die Leistungen bezüglich einer oder beider Kartenarten anbieten wollen. Die jeweilige(n) Kammer(n) werden nach erfolgreichem Nachweis der Erfüllung der Anforderungen durch das interessierte Unternehmen mit dem Unternehmen den im Anlagenkonvolut 1 befindlichen entsprechenden Rahmenvertrag abschließen, der das Unternehmen zur Ausgabe der jeweiligen Karten nach Maßgabe des Rahmenvertrages berechtigt. Zur Ausgabe der Karten schließt das Unternehmen dann auf Basis der Rahmenverträge sog. Endnutzerverträge mit demjenigen, an den die Karte ausgegeben wird. Die Verträge (Rahmenverträge mit den Kammern und Endnutzerverträge) sind nicht verhandelbar und auch nicht individuell abänderbar und für alle Teilnehmer am Verfahren gleich. Es besteht kein Anspruch auf Exklusivität, das heißt die Apothekerkammern werden mit jedem Unternehmen während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens einen Rahmenvertrag abschließen, der die Erfüllung der Anforderungen nachweist. Die in dieser Bekanntmachung genannten Fristen zur Einreichung von Angeboten gelten nicht! Das Open-House-Verfahren beginnt am Tag nach der Absendung der Veröffentlichung der Bekanntmachung des Open-House-Verfahrens an das Amtsblatt der Europäischen Union und endet fünf Jahre später. Eine über die Prüfung der Einhaltung der Anforderungen hinausgehende Auswahlentscheidung findet nicht statt. Zur Teilnahme am Open-House-Verfahren können die Teilnahmebedingungen bestehend aus diesem Dokument sowie dem Anlagenkonvolut 1 auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden. Fragen bezüglich des Verfahrens sind ausschließlich an die in der Bekanntmachung genannte Auskunft erteilende Stelle (nur) unter Nutzung der Vergabeplattform (dort über die Nachrichtenfunktion) zu stellen und werden anderen Teilnehmern am Open-House-Verfahren in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Der Nachweis der Erfüllung der einzelnen in § 3 der Rahmenverträge genannten Anforderungen hat dann separat gegenüber den jeweiligen Apothekenkammern zu erfolgen. Hierzu haben die interessierte Unternehmen gegenüber der in der Bekanntmachung benannten Stelle (nur!) über die Vergabeplattform anzugeben, mit welchen Apothekerkammern sie Rahmenverträge abschließen möchten. Die Stelle wird dann die Kontaktdaten und Ansprechpartner an die interessierten Unternehmen vermitteln.
Frist: 14.03.2029, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Bildung krimineller Vereinigungen Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrug oder Subventionsbetrug Zahlungsunfähigkeit Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Insolvenz Schwere Verfehlung Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Bildung terroristischer Vereinigungen Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Vergabeunterlagen
9 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 200 KB | |
| Sonstiges | 24 KB | |
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| Leistungsverzeichnis | 11 KB | |
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Anforderungen
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Bildung krimineller Vereinigungen Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Betrug oder Subventionsbetrug Zahlungsunfähigkeit Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Insolvenz Schwere Verfehlung Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Bildung terroristischer Vereinigungen Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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Laufende Rahmenverträge
bundesweitKeine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.
EICHLER KERN KLEIN Rechtsanwälte PartG mbB
Aktiv seit 2024 · 1 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht| 15.02.2024 | Elektronische Heilberufsausweise und Security Module Cards Typ B | Offen | - | 1 € |
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Düsseldorf · Offen · Frist 10.08.2027
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Wuppertal · Offen · Frist 01.05.2028
Die BARMER Beschaffung und Vergabe (Wuppertal) vergibt Rahmenverträge mit Beitrittsoption für verschiedene Arzneimittel, darunter Bimatoprost, Calcipotriol mit Betamethason dipropionat, Eltrombopag und Nintedanib. Die Ausschreibung richtet sich an pharmazeutische Unternehmer und umfasst fünf Lose mit unterschiedlichen Wirkstoffen. Die Bewerbungsfrist endet am 1. Mai 2028.
26 % ähnlichRabattverträge für pharmazeutische Produkte (11 Lose)
Hamburg · Offen · Frist 31.08.2027
Die Techniker Krankenkasse vergibt über ein Open‑House‑Verfahren Rabattverträge für verschiedene pharmazeutische Wirkstoffe. Es gibt 11 Lose, jeweils für ein bestimmtes Medikament oder eine Wirkstoffkombination. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend frühestens am 01.09.2025, und endet spätestens am 31.08.2027. Angebotsfrist ist der 31.08.2027.
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60311 Frankfurt am Main · Offen · Frist 30.09.2026
Die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen beschafft die Implementierung und anschließende Wartung eines Zutrittskontrollsystems. Der Auftrag betrifft die Region DE7, die Hessen umfasst. Ein geschätzter Auftragswert und ein genauer Leistungszeitraum sind nicht angegeben; die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
26 % ähnlichRahmenvertrag für Arzneimittelwirkstoffe, insbesondere Estriol, mit Beitrittsoption
Wuppertal · Offen · Frist 01.05.2028
Die BARMER Beschaffung und Vergabe in Wuppertal sucht Vertragspartner für einen Rahmenvertrag über Arzneimittelwirkstoffe, insbesondere Estriol, mit Beitrittsoption. Einzelheiten zu den Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Eine einmalige Verlängerung um drei Monate bis zum 30. September 2028 ist vorgesehen; die Frist endet am 1. Mai 2028 um 10:00 Uhr.
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Das Vergabe- und Beschaffungszentrum Dortmund beschafft Sicherheitstoken mit USB-Anschluss, die mehrere Protokolle unterstützen, im Rahmen einer Rahmenvereinbarung. Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre beziehungsweise 1.460 Tage; der Leistungsort ist Dortmund. Angebote können bis zum 18. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden, wobei ausschließlich der Preis gewertet wird.
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Die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch das BA-Service-Haus in Nürnberg, beschafft Dienstleistungen für Betrieb, Bereitstellung und Weiterentwicklung physischer Debitkarten für etwa 4.000 Leistungsempfangende. Optional sollen auch virtuelle Debitkarten sowie eine Webanwendung, ein Online-Portal oder eine App einschließlich Betriebsleistungen und Support angeboten werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.440 Tage; die Angebotsfrist endet am 21. Dezember 2026 um 13:00 Uhr.
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24 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
9 Dateien sind laut Ursprungsportal verfügbar, aber noch nicht abgerufen. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Auf dem Ursprungsportal angebotene Dateien
Stand: 08.09.2026, 07:52 (Europe/Berlin)
LV_315047.pdf
PDF · Leistungsverzeichnis · 11 KB
ABDA Open House_Antworten auf Fragen.pdf
PDF · Sonstiges · 200 KB
Anlagenkonvolut 1_2024.zip
ZIP · Sonstiges · 24 KB
CP_HPC_2.4.0-1.pdf
PDF · Sonstiges · 537 KB
Hinweise zur Fortschreibung.pdf
PDF · Sonstiges · 204 KB
Hinweis im Open-House-Verfahren - Änderung Herausgabepolicy-1.pdf
PDF · Sonstiges · 131 KB
Nachricht_vom__2024-02-23T193814.html
HTML · Sonstiges · 4 KB
Nachricht_vom__2024-03-21T142045.html
HTML · Sonstiges · 1 KB
Nachricht_vom__2025-05-30T155615.html
HTML · Sonstiges · 2 KB
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
1 vergleichbare Verfahren, davon 1 mit erfasstem Zuschlag · 1 veröffentlichte Auftragnehmerkennung.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Giesecke+Devrient ePayments GmbH · München
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
Keine vergebenen Rahmenvereinbarungen mit diesen Vergleichsmerkmalen gefunden.
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
EICHLER KERN KLEIN Rechtsanwälte PartG mbB
10178 · Berlin
benjamin.klein@eichlerkernklein.de+49 30956207391 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 1 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Kontakt laut Bekanntmachung
benjamin.klein@eichlerkernklein.de+49 3095620739
Kontakt laut Bekanntmachung
Externe-Meldestelle@bundeskartellamt.bund.de+49 22894990
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:24 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 15.02.2024 · Datensatz zuletzt geändert: 08.09.2026, 07:52 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
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