Dynamisches Beschaffungssystem für Gas und Ökostrom

Status
Offen
Angebotsfrist
10.09.2031, 17:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
10.500.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Erfüllungsregion
Deutschland
Verfahren
Sonstiges mehrstufiges Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
11.09.2026
Bekanntmachungsnummer
627138-2026
Verfahrensnummer
0bd1a2df-9496-4a6d-b826-61e6848f46ec
CPV-Codes
09000000 · Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen; 09123000 · Erdgas; 09300000 · Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie; 09330000 · Solarenergie; 65000000 · Versorgungsunternehmen; 65400000 · Andere EnergieversorgungsquellenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH in Jülich beschafft ihren eigenen Bedarf an Gas und Ökostrom. Über einen Zeitraum von 60 Monaten werden einzelne Miniwettbewerbe zwischen qualifizierten und zugelassenen Unternehmen durchgeführt; Laufzeiten und Mengen können je nach Bedarf variieren. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 10,5 Millionen Euro, die Frist endet am 10. September 2031 um 15:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Über das Dynamische Beschaffungssystem zur Energieversorgung  deckt die JEN mbH den eigenen Energiebedarf für die Medien Gas und Ökostrom innerhalb der nächsten 60 Monate. Hierbei erfolgt die Beschaffung mittels einzelner Beschaffungsvorgänge (Miniwettbewerbe) in den gegenständlichen Kategorien im Rahmen von "nicht offenen Verfahren" im Wettbewerb. Der Wettbewerb findet dabei jeweils zwischen den qualifizierten und zugelassenen Unternehmen in den betreffenden Kategorien statt. Laufzeiten und Mengen in den Miniwettbewerben können dabei variieren und sich an Bedarf und Situation anpassen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Dynamisches Beschaffungssystems für die Energieversorgung (Gas und Ökostrom)

    Über das Dynamische Beschaffungssystem zur Energieversorgung  deckt die JEN mbH den eigenen Energiebedarf für die Medien Gas und Ökostrom innerhalb der nächsten 60 Monate. Hierbei erfolgt die Beschaffung mittels einzelner Beschaffungsvorgänge (Miniwettbewerbe) in den gegenständlichen Kategorien im Rahmen von "nicht offenen Verfahren" im Wettbewerb. Der Wettbewerb findet dabei jeweils zwischen den qualifizierten und zugelassenen Unternehmen in den betreffenden Kategorien statt. Laufzeiten und Mengen in den Miniwettbewerben können dabei variieren und sich an Bedarf und Situation anpassen.

Anforderungen an deinen Betrieb

Beschreibung (Deutsch): § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung vonMandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweilsauch inVerbindungmit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzeszur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhangmit internationalemGeschäftsverkehr) oder § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung imgeschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung imGesundheitswesen) Beschreibung (Deutsch): § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweitsich die Straftat gegen denHaushalt der EuropäischenUnion oder gegen Haushalterichtet, die von der EuropäischenUnion oder in ihremAuftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweitsich die Straftat gegen denHaushalt der EuropäischenUnion oder gegenHaushalterichtet, die von der EuropäischenUnion oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Beschreibung (Deutsch): § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahmean einer solchenTat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller MittelinKenntnis dessen, dass diesefinanziellenMittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchszu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Beschreibung (Deutsch): den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Beschreibung (Deutsch): § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen imAusland Beschreibung (Deutsch): § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahmean einer solchenTat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller MittelinKenntnis dessen, dass diesefinanziellenMittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchszu begehen Beschreibung (Deutsch):Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der VerhältnismäßigkeiteinUnternehmen zu jedemZeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahmean einemVergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Beschreibung (Deutsch):Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmenmitanderen UnternehmenVereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinanderabgestimmt hat, dieeine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen imRahmen der beruflichenTätigkeit nachweislich eineschwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 istentsprechend anzuwenden. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen inBezug aufAusschlussgründe oder Eignungskriterien eineschwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünftezurückgehalten hat oder nicht in der Lageist, dieerforderlichenNachweisezu übermitteln das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichenAuftraggebers in unzulässiger Weisezu beeinflussen, b) versucht hat, vertraulicheInformationen zu erhalten, durch diees unzulässige Vorteile beimVergabeverfahren erlangen könnte, oderc) fahrlässig oder vorsätzlich irreführendeInformationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichenAuftraggeberserheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Beschreibung (Deutsch):Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmenmitanderen UnternehmenVereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinanderabgestimmt hat, dieeine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Beschreibung (Deutsch):Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrenseinbezogenwar, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichenAuftrags oder Konzessionsvertragserheblich oder fortdauernd mangelhafterfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Beschreibung (Deutsch): § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Beschreibung (Deutsch):Öffentliche Auftraggeber schließen einUnternehmen zu jedemZeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahmean einemVergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch einerechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmensein Insolvenzverfahren oderein vergleichbares Verfahren beantragt odereröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchenVerfahrens mangels Masseabgelehnt worden ist, sich das Unternehmen imVerfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmensein Insolvenzverfahren oderein vergleichbares Verfahren beantragt odereröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchenVerfahrens mangels Masseabgelehnt worden ist, sich das Unternehmen imVerfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Beschreibung (Deutsch): § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung vonMandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweilsauch inVerbindungmit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzeszur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhangmit internationalemGeschäftsverkehr) oder § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung imgeschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung imGesundheitswesen) Beschreibung (Deutsch): § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweitsich die Straftat gegen denHaushalt der EuropäischenUnion oder gegen Haushalterichtet, die von der EuropäischenUnion oder in ihremAuftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweitsich die Straftat gegen denHaushalt der EuropäischenUnion oder gegenHaushalterichtet, die von der EuropäischenUnion oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Beschreibung (Deutsch): § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahmean einer solchenTat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller MittelinKenntnis dessen, dass diesefinanziellenMittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchszu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), Beschreibung (Deutsch): den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Beschreibung (Deutsch): § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen imAusland Beschreibung (Deutsch): § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahmean einer solchenTat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller MittelinKenntnis dessen, dass diesefinanziellenMittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchszu begehen Beschreibung (Deutsch):Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der VerhältnismäßigkeiteinUnternehmen zu jedemZeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahmean einemVergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oderarbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Beschreibung (Deutsch):Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmenmitanderen UnternehmenVereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinanderabgestimmt hat, dieeine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen imRahmen der beruflichenTätigkeit nachweislich eineschwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 istentsprechend anzuwenden. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen inBezug aufAusschlussgründe oder Eignungskriterien eineschwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünftezurückgehalten hat oder nicht in der Lageist, dieerforderlichenNachweisezu übermitteln das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichenAuftraggebers in unzulässiger Weisezu beeinflussen, b) versucht hat, vertraulicheInformationen zu erhalten, durch diees unzulässige Vorteile beimVergabeverfahren erlangen könnte, oderc) fahrlässig oder vorsätzlich irreführendeInformationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichenAuftraggeberserheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln Beschreibung (Deutsch):Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmenmitanderen UnternehmenVereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinanderabgestimmt hat, dieeine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Beschreibung (Deutsch):Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrenseinbezogenwar, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichenAuftrags oder Konzessionsvertragserheblich oder fortdauernd mangelhafterfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Beschreibung (Deutsch): § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Beschreibung (Deutsch):Öffentliche Auftraggeber schließen einUnternehmen zu jedemZeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahmean einemVergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinenVerpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch einerechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmensein Insolvenzverfahren oderein vergleichbares Verfahren beantragt odereröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchenVerfahrens mangels Masseabgelehnt worden ist, sich das Unternehmen imVerfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat. Beschreibung (Deutsch):Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmensein Insolvenzverfahren oderein vergleichbares Verfahren beantragt odereröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchenVerfahrens mangels Masseabgelehnt worden ist, sich das Unternehmen imVerfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeiteingestellt hat

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Vergleichbare Verfahren27vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag15 verschiedene Auftragnehmer
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Zuschlag zu SchätzwertMedian, 4 Vergaben

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RIREMONDIS Industrie Service GmbH & Co. KGLünen1008.09.2026 - steigend
SSStadtwerke Solingen GmbHSolingen1003.09.2026509 Tsd. €steigend
TTTEAG Thüringer Energie AGErfurt1025.08.20261 €steigend
NAN-ERGIE AGNürnberg1024.08.2026840 Tsd. €steigend
WGWestfalenWIND-Strom GmbHPaderborn1021.08.20262,7 Mio. €steigend
SKStadtwerke Konstanz GmbHKonstanz1004.08.202620,6 Mio. €steigend
SCStadtwerke Celle GmbHCelle1015.07.2026 - steigend
SESwiss EconomicsZürich1014.07.2026 - steigend
LGLogoEnergie GmbHEuskirchen1003.07.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (8) · Bayern (5) · Baden-Württemberg (3) · Brandenburg (3) · Thüringen (3) · Hamburg (2)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH

Aktiv seit 2026 · 2 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2026Spitze KW 35 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

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