Beschaffung und Einführung eines Lade- und Lastmanagementsystems für Elektrobusse
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 05.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 100.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 07.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 612755-2026
- Verfahrensnummer
- f694843f-999f-4fca-9f98-08ebf77e33c7
- CPV-Codes
48000000 · Softwarepaket und Informationssysteme; 48100000 · Branchenspezifisches Softwarepaket; 72263000 · Software-ImplementierungMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH beschafft und führt ein Lade- und Lastmanagementsystem für die schrittweise Elektrifizierung ihrer Busflotte ein. Das System soll Ladevorgänge zentral steuern und überwachen, die Netzlast begrenzen sowie Fahrzeugdaten, Batterieladezustände, Abfahrtszeiten und verfügbare Ladepunkte berücksichtigen; zunächst ist die Ladeinfrastruktur für 11 Fahrzeuge vorgesehen, deren Ausbau bis 2027 geplant ist. Der geschätzte Auftragswert beträgt 100.000 Euro, die Leistung wird im Raum Gifhorn erbracht und die Teilnahmefrist endet am 5. Oktober 2026 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG) beabsichtigt, ihre Busflotte im Rahmen der Anforderungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes schrittweise auf Elektromobilität umzustellen. Hierzu sollen Elektrobusse sowie die für deren Betrieb erforderliche Ladeinfrastruktur beschafft und in die betrieblichen Abläufe integriert werden. Die VLG plant, bis zum Jahr 2027 zunächst Ladeinfrastruktur für zunächst 11 Fahrzeuge bereitzustellen. Zur zentralen Steuerung und Überwachung der Ladevorgänge, zur Begrenzung der Netzlast sowie zur Unterstützung der betrieblichen Fahrzeugdisposition und Fahrzeugaufstellung soll ein Lade- und Lastmanagementsystem eingeführt werden. Mit der Einführung der Elektromobilität entstehen zusätzliche Anforderungen an die Planung und Steuerung des Fahrzeugeinsatzes, der Ladevorgänge und der verfügbaren elektrischen Leistung. Fahrzeugverfügbarkeit, Batterieladezustand, Energiebedarf, geplante Abfahrtszeiten, Ladepunktbelegung und verfügbare Netzleistung müssen zukünftig systemgestützt zusammengeführt und berücksichtigt werden. Das initiale Ausbaustadium umfasst die Ladeinfrastruktur für 11 Fahrzeuge. Die genaue Anzahl und Ausprägung der Ladepunkte, deren technische Eigenschaften sowie die einzubindenden betrieblichen Systeme und Datenquellen werden im Mengengerüst, in den Schnittstellenbeschreibungen und in den Anlagen zu diesem Lastenheft verbindlich beschrieben. Die steigenden Anforderungen im Zuge der fortschreitenden Elektrifizierung der Busflotte sowie der Ausbau der Ladeinfrastruktur erfordern ein leistungsfähiges Lade-, Last- und Energiemanagement. Mit der Einführung eines LMS sollen die Ladeprozesse unter Berücksichtigung der Randbedingungen aus Ladeinfrastruktur, Fahrzeugdaten, Batterieladezuständen und Reichweitenanforderungen gesteuert werden. Das LMS muss die Ladevorgänge so steuern, dass die für den geplanten Fahrzeugeinsatz erforderlichen Ladezustände rechtzeitig erreicht werden. Die Ladeinfrastruktur ist in das LMS zu integrieren, sodass der Status der Ladeeinheiten zentral überwacht und gesteuert werden kann.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Beschaffung und Einführung eines Lade-Management-Systems100.000 EUR
Die Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH (VLG) beabsichtigt, ihre Busflotte im Rahmen der Anforderungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes schrittweise auf Elektromobilität umzustellen. Hierzu sollen Elektrobusse sowie die für deren Betrieb erforderliche Ladeinfrastruktur beschafft und in die betrieblichen Abläufe integriert werden. Die VLG plant, bis zum Jahr 2027 zunächst Ladeinfrastruktur für zunächst 11 Fahrzeuge bereitzustellen. Zur zentralen Steuerung und Überwachung der Ladevorgänge, zur Begrenzung der Netzlast sowie zur Unterstützung der betrieblichen Fahrzeugdisposition und Fahrzeugaufstellung soll ein Lade- und Lastmanagementsystem eingeführt werden. Mit der Einführung der Elektromobilität entstehen zusätzliche Anforderungen an die Planung und Steuerung des Fahrzeugeinsatzes, der Ladevorgänge und der verfügbaren elektrischen Leistung. Fahrzeugverfügbarkeit, Batterieladezustand, Energiebedarf, geplante Abfahrtszeiten, Ladepunktbelegung und verfügbare Netzleistung müssen zukünftig systemgestützt zusammengeführt und berücksichtigt werden. Das initiale Ausbaustadium umfasst die Ladeinfrastruktur für 11 Fahrzeuge. Die genaue Anzahl und Ausprägung der Ladepunkte, deren technische Eigenschaften sowie die einzubindenden betrieblichen Systeme und Datenquellen werden im Mengengerüst, in den Schnittstellenbeschreibungen und in den Anlagen zu diesem Lastenheft verbindlich beschrieben. Die steigenden Anforderungen im Zuge der fortschreitenden Elektrifizierung der Busflotte sowie der Ausbau der Ladeinfrastruktur erfordern ein leistungsfähiges Lade-, Last- und Energiemanagement. Mit der Einführung eines LMS sollen die Ladeprozesse unter Berücksichtigung der Randbedingungen aus Ladeinfrastruktur, Fahrzeugdaten, Batterieladezuständen und Reichweitenanforderungen gesteuert werden. Das LMS muss die Ladevorgänge so steuern, dass die für den geplanten Fahrzeugeinsatz erforderlichen Ladezustände rechtzeitig erreicht werden. Die Ladeinfrastruktur ist in das LMS zu integrieren, sodass der Status der Ladeeinheiten zentral überwacht und gesteuert werden kann.
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen von den Bewerbern nachzufordern oder korrigieren zu lassen, soweit eine Gleichbehandlung der Bewerber gewahrt bleibt. Zur Nachforderung von Unterlagen ist der Auftraggeber nicht verpflichtet. Bewerber, deren Teilnahmeantrag auch nach gegebenenfalls erfolgter Nachforderung die formellen Anforderungen nicht erfüllt, werden ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Beschaffung und Einführung eines Lade-Management-Systems
- Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Neben dem Preis wird auch die Qualität bewertet. Einzelheiten werden den Bietern zu Beginn der Angebotsphase mitgeteilt
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die genannten Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft ergriffen hat. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen von den Bewerbern nachzufordern oder korrigieren zu lassen, soweit eine Gleichbehandlung der Bewerber gewahrt bleibt. 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31 % ähnlichFahrbetrieb und Software für On-Demand-Verkehrsangebot Schaddel
Königstor 3-13 · Offen · Frist 21.09.2026
Die Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG vergibt den Fahrbetrieb und die Softwarebereitstellung für das etablierte On-Demand-Verkehrsangebot Schaddel im Nachtverkehr in Kassel. Der Auftragnehmer übernimmt den Fahrbetrieb mit 14 vollelektrischen Kleinbussen, die Disposition und Ridepooling-Software sowie Fahrgast- und Fahrer-Apps für einen flexiblen, fahrplanfreien Service zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Die maximale Betriebsleistung beträgt 16.200 Fahrerstunden pro Jahr, Zuschlag erfolgt zu 80 Prozent nach Preis und zu 20 Prozent nach Betriebskonzept.
31 % ähnlichBeschaffung von bis zu 3 Elektro-Niederflursolobussen
Vechta · Offen · Frist 16.10.2026
Die Gerhard Wilmering GmbH & Co. KG schreibt die Lieferung von bis zu drei Elektro-Niederflursolobussen für den öffentlichen Personennahverkehr aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung, die im Zeitraum zwischen Dezember 2027 und Oktober 2028 abgewickelt werden soll. Die Beschaffung dient der Elektrifizierung der bestehenden Busflotte.
31 % ähnlichBeschaffung von bis zu 2 Niederflursolobussen mit Elektroantrieb
Vechta · Offen · Frist 16.10.2026
Die Verkehrsbetriebe Diepholz Süd (VDS) GmbH & Co. KG schreiben die Lieferung von bis zu zwei Elektro-Niederflurbussen aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung, die im Zeitraum zwischen Dezember 2027 und Oktober 2028 abgewickelt werden soll. Die Beschaffung dient der schrittweisen Elektrifizierung der bestehenden Busflotte.
31 % ähnlichBeschaffung von bis zu 2 Niederflur-Elektrobussen
Vechta · Offen · Frist 16.10.2026
Die Verkehrsbetriebe Diepholz Nord (VDN) GmbH & Co. KG schreiben die Lieferung von bis zu zwei Niederflur-Elektrobussen im Rahmen einer Rahmenvereinbarung aus. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die Fahrzeuge, deren Lieferung im Zeitraum zwischen Dezember 2027 und Oktober 2028 erfolgen soll. Die Beschaffung dient der Elektrifizierung der bestehenden Busflotte für den öffentlichen Personennahverkehr.
30 % ähnlichKauf von 17 batterie-elektrischen Transportern für die Landeshauptstadt München
München · Offen · Frist 23.09.2026
Die Landeshauptstadt München beschafft 17 fabrikneue batterie-elektrische Transporter in drei Losen: sechs Fahrzeuge mit mindestens fünf Sitzplätzen, acht Fahrzeuge mit drei Sitzplätzen und drei Fahrzeuge mit mindestens fünf Sitzplätzen sowie langem Laderaum. Die Fahrzeuge werden für den Einsatz in München (Region DE212) mit einer vorgesehenen Lieferfrist von 245 Tagen ausgeschrieben; je Los ist ausschließlich der Preis maßgeblich. Angebote können bis zum 23. September 2026 eingereicht werden.
30 % ähnlichBeschaffung von bis zu 2 Niederflursolobussen mit Elektroantrieb
Vechta · Offen · Frist 16.10.2026
Die Verkehrsbetriebe Oldenburg Land (VOL) GmbH & Co. KG schreiben die Lieferung von bis zu zwei Elektro-Niederflurbussen für den öffentlichen Personennahverkehr aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung, bei der die Fahrzeuge zwischen Dezember 2027 und Oktober 2028 geliefert werden sollen. Die Beschaffung dient der schrittweisen Elektrifizierung der bestehenden Busflotte.
29 % ähnlichBis zu sechs Niederflur-12-Meter-Batterie-Linienbusse mit Ladeinfrastruktur
Kelheim · Offen · Frist 30.09.2026
Heinrich Hierl e. K. aus Kelheim beschafft bis zu sechs zwölf Meter lange Niederflur-Linienbusse mit Batterieantrieb einschließlich schlüsselfertiger Ladeinfrastruktur. Die Lieferung erfolgt gemäß Lastenheft für die Region Kelheim. Angebote können bis zum 30. September 2026 um 9:00 Uhr eingereicht werden.
29 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
9 vergleichbare Verfahren, davon 4 mit erfasstem Zuschlag · 5 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 792.666,67 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 90 % aus 2 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
AMCON GmbH · Cloppenburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ingérop Deutschland GmbH · Essen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AREP · Paris
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
AREP Architectes · Paris
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
PAYONE GmbH · Frankfurt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvereinbarung für Microsoft-Softwarelizenzen und Supportleistungen
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V. · Dresden
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 01.10.2026
Auftragnehmer: SoftwareOne Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 01.10.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Zeitlich befristete Überlassung des Grafana Enterprise Stacks und Betriebsleistungen
Bundesdruckerei Gruppe GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 12.11.2026
Auftragnehmer: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Vertragsschluss: 12.11.2024
Zuschlagswert: 1.470.000 EUR
- Rahmenvereinbarung über Microsoft BMI Select Plus-Lizenzen und zugehörige Dienstleistungen
KDN - Dachverband kommunaler IT Dienstleister · Köln
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 22.12.2026
Auftragnehmer: SoftwareONE Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 22.12.2025
Zuschlagswert: 40.800.000 EUR
- Webbasiertes Testsystem für psychologische Eignungsdiagnostik der Polizei
Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Inneres und Sport - Polizei Hamburg · Hamburg
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 10.06.2027
Auftragnehmer: ELIGO Psychologische Personalsoftware GmbH
Vertragsschluss: 10.06.2024
Zuschlagswert: 1 EUR
- Miete, Wartung, Support und Weiterentwicklung von Audiomining-Software
Westdeutscher Rundfunk Köln · Köln
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 22.12.2027
Auftragnehmer: Frauenhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. für ihr Frauenhofer-Institut für IAIS
Vertragsschluss: 22.12.2025
Zuschlagswert: 1 EUR
- Technische, IT- und Projektmanagement-Unterstützung für Sicherheits- und Serviceleitstellen
Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2028
Auftragnehmer: TÜV NORD IT Secure Communications GmbH & Co. KG +5 weitere
Vertragsschluss: 09.02.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Softwareplattform zur Verwaltung mobiler Endgeräte mit ergänzenden Dienstleistungen
ekom21 - Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen · Gießen
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.03.2028
Auftragnehmer: Bechtle GmbH & Co. KG +2 weitere
Vertragsschluss: 28.03.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Microsoft-Lizenzen und Handelspartnerleistungen im Enterprise Agreement
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.05.2028
Auftragnehmer: Crayon Deutschland GmbH
Vertragsschluss: 09.05.2025
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Verkehrsgesellschaft Landkreis Gifhorn mbH
38518 · Gifhorn
Christian.Geymeier@vlg-gifhorn.de+4953719498551 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 413115-1334
Dipl. Ing. Matthias Behring
info@evakon.de+49 4514 86 81 52 0
Kontakt laut Bekanntmachung
Christian.Geymeier@vlg-gifhorn.de+495371949855
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:27 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 07.09.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 14.09.2026, 23:50 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
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- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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