Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs 26 für den Brand- und Katastrophenschutz
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 3
- Auftraggeber
- Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 14.08.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 611834-2026
- Verfahrensnummer
- 88258860-e9cf-45c0-b52b-bc7e0f79470d
- CPV-Codes
34139000 · Fahrgestelle; 34139200 · Fahrgestelle mit Karosserieaufbau; 34144210 · FeuerwehrfahrzeugeMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm beschafft ein Wechselladerfahrzeug 26 (WLF 26) für den Brand- und Katastrophenschutz im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Die Ausschreibung umfasst drei Lose: Fahrgestell mit mindestens 28.000 kg zulässigem Gesamtgewicht und mindestens 500 mm Watfähigkeit, feuerwehrtechnischer Aufbau sowie feuerwehrtechnische Beladung nach den genannten DIN-Normen. Angebote können für ein, mehrere oder alle Lose abgegeben werden; die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Beschaffung eines WLF 26 für den Brand- und Katastrophenschutz im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Die Beschaffung ist in 3 Lose aufgeteilt: Los 1: Fahrgestell Beschaffung eines Fahrgestells für ein Wechselladerfahrzeug 26 nach DIN 14505 und DIN EN 1846. Technisch zulässiges Gesamtgewicht mindesten 28.000 kg, Watfähigkeit bis mindestens 500 mm. Los 2: Feuerwehrtechnischer Aufbau Beschaffung des feuerwehrtechnischen Aufbaus eines Wechselladerfahrzeuges mit einer maximalen Fahrzeuglänge von 10.000 mm. Los 3: Beladung Beschaffung feuerwehrtechnischer Beladung nach DIN 14505 für Wechselladerfahrzeuge Bieter können Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abgeben. Nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Leistungen nach Losen (3)
LOT-0001 · Lieferung des Fahrgestells für das WLF 26
Los 1: Fahrgestell Lieferung eines Fahrgestells für ein Wechselladerfahrzeug 26 nach DIN 14505 und DIN EN 1846. Technisch zulässiges Gesamtgewicht mindestens 28.000 kg, Watfähigkeit bis mindestens 500 mm. Weitere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Frist: 30.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Feuerwehrtechnischer Aufbau des WLF 26
Feuerwehrtechnischer Aufbau eines Wechselladerfahrzeuges gemäß Leistungsverzeichnis mit einer maximalen Fahrzeuglänge von 10.000 mm. Weitere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
Frist: 30.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Lieferung der Beladung für das WLF 26
Lieferung der Beladung für das WLF 26 nach DIN 14505 gemäß Leistungsverzeichnis
Frist: 30.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Schwere Verfehlung, Integrität: Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs -StGB- (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e, 108f StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung ----Integrität: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.--- Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.--- Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.--- Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. --- Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. --- Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. --- Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. --- Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. --- Entsprechend § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Lieferung des Fahrgestells für das WLF 26
- Gewichtung 50%
- 50 %
- Erfüllung der im Leistungsverzeichnis als Sollkriterien angegebenen Positionen. Siehe hierzu die Angaben in der Wertungsmatrix. Gewichtung 50%
- 50 %
LOT-0002 · Feuerwehrtechnischer Aufbau des WLF 26
- Gewichtung 50%
- 50 %
- Erfüllung der im Leistungsverzeichnis als Sollkriterien angegebenen Positionen. Siehe hierzu die Angaben in der Wertungsmatrix. Gewichtung 50%
- 50 %
LOT-0003 · Lieferung der Beladung für das WLF 26
- Gewichtung 100%
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Schwere Verfehlung, Integrität: Unternehmen werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen, wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs -StGB- (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e, 108f StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes finden Anwendung ----Integrität: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.--- Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.--- Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial-oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. §§ 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 19 Mindestlohngesetz, 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und 98c Aufenthaltsgesetz finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Konkurs, Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit - Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.--- Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. --- Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte Erfüllung eines früheren Auftrages - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben. --- Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. --- Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. --- Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. --- Entsprechend § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.09.2026Berichtigung 1Verlängerung der Angebots- und Bindefrist
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| JLJosef Lentner GmbH | Hohenlinden | 3 | 0 | 29.06.2026 | 532 Tsd. € | steigend |
| AMAlbert Mahr Feuerwehrbedarf GmbH | Würzburg | 2 | 0 | 03.08.2026 | - | steigend |
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| SFSturm Feuerschutz GmbH | - | 1 | 0 | 26.08.2026 | 247 Tsd. € | steigend |
| GFGiebeler Feuerschutz GmbH & Co. KG | Neunkirchen | 1 | 0 | 24.08.2026 | 576 Tsd. € | steigend |
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| JLJosef Lentner GmbH | Borstel-Hohenraden | 1 | 0 | 11.08.2026 | 1 € | steigend |
| CKC.B. König Feuerschutz GmbH | Hohenlinden | 1 | 0 | 11.08.2026 | 1 € | steigend |
Wer schreibt solche Vergaben aus?
Regionen: Nordrhein-Westfalen (11) · Baden-Württemberg (7) · Bayern (6) · Niedersachsen (4) · Hessen (4) · Sachsen (3)| GWGemeinde Weyhe - Der Bürgermeister | - | 1 | 04.09.2026 |
| LGLandratsamt Greiz | Greiz | 1 | 17.08.2026 |
| LOLandkreis Oldenburg | Wildeshausen | 1 | 17.08.2026 |
| SEStadt Eschweiler | Eschweiler | 1 | 14.08.2026 |
| SEStadt Eschweiler | - | 1 | 14.08.2026 |
| SUStadt Ulm - Zentrale Vergabestelle Liefer- und Dienstleistungen | Ulm | 1 | 12.08.2026 |
| MDMagistrat der Stadt Frankenberg (Eder) | Frankenberg | 1 | 12.08.2026 |
| SBStadt Bad Neustadt a. d. Saale | Bad Neustadt a. d. Saale | 1 | 11.08.2026 |
Laufende Rahmenverträge
bundesweit- Lieferung von 12 bis 16 Löschgruppenfahrzeugen LF beziehungsweise HLF 10MAN Truck & Bus Deutschland GmbH +1 weitereHansestadt LübeckLübeck, Deutschland4,2 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet23.12.2024noch 6 Monate23.03.2027
- Waldbrandtanklöschfahrzeuge Typ Brandenburg mit AllradantriebMetallbau und Fahrzeughandel Friedrich GmbH & Co. KGMinisterium des Innern und für Kommunales des Landes BrandenburgPotsdam, Deutschland20,8 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q1 2029 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet11.08.2025noch 35 Monate11.08.2029
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Aktiv seit 2026 · 5 VerfahrenBisherige Auftragnehmer
Zuschläge dieses Auftraggebers, alle LeistungsbereicheLaufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
Letzte Verfahren
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Der Landkreis Germersheim beschafft ein Wechselladerfahrzeug für den Katastrophenschutz, bestehend aus einem Fahrgestell mit Aufbau beziehungsweise Ausbau. Der Auftrag umfasst ein Los und wird ausschließlich nach dem Preis bewertet. Angebote können bis zum 28. September 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
65 % ähnlichLieferung eines Wechselladerfahrzeugs und eines Tragkraftspritzenfahrzeugs
Wyk auf Föhr · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Wyk auf Föhr beschafft über das Amt Föhr-Amrum ein Wechselladerfahrzeug (WLF) für die Stadt Wyk auf Föhr sowie ein Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) für die Gemeinde Süderende. Die Ausschreibung umfasst drei Lose: das WLF mit Fahrgestell und Aufbau, das Fahrgestell mit Aufbau für das TSF sowie dessen feuerwehrtechnische Beladung. Die Leistungen werden in der Region Föhr (NUTS-Gebiet DEF07) ausgeschrieben; je Los ist eine Dauer von 720 Tagen vorgesehen, und die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
64 % ähnlichLöschgruppenfahrzeug LF 10 mit Fahrgestell, Aufbau und Beladung
Eschlkam · Offen · Frist 29.09.2026
Der Markt Eschlkam (Landkreis Cham, Bayern) beschafft ein komplettes Löschgruppenfahrzeug LF 10 bestehend aus Fahrgestell, Aufbau und Beladung nach DIN-Normen. Die Ausschreibung umfasst drei Lose mit einem geschätzten Gesamtwert von etwa 537.000 Euro, wobei Fahrgestell und Aufbau zusammen anzubieten sind. Die Bewertung erfolgt zu 70–100 Prozent nach Preis und zu 20–30 Prozent nach Qualität, mit Abgabefrist Ende September 2026.
62 % ähnlichLieferung von drei Wechselladerfahrzeugen für Feuerwehr und Katastrophenschutz
Mainz · Offen · Frist 19.10.2026
Die Stadtverwaltung Mainz beschafft gemeinschaftlich mit dem Landkreis Mainz-Bingen drei Wechselladerfahrzeuge: zwei für die Feuerwehr Mainz und eines für den Landkreis. Gefordert sind baugleiche Fahrgestelle sowie Aus- und Aufbauten mit maschineller Zugeinrichtung nach DIN 14505:2025-01 (Norm des Deutschen Instituts für Normung); die Beladung ist nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC), die vorgesehene Dauer beträgt 540 Tage.
61 % ähnlichLieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 mit Fahrgestell, Aufbau und Beladung
Beilngries · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Beilngries beschafft ein Löschgruppenfahrzeug LF 20, also ein genormtes Feuerwehrfahrzeug mit einer festgelegten Löschwasser- und Ausstattungsleistung, einschließlich Fahrgestell, Aufbau und Beladung. Die Lieferung erfolgt nach DIN 14530-11 sowie den Vorgaben des Zuwendungsbescheids, der Vergabeunterlagen und des Leistungsverzeichnisses. Die Ausschreibung ist in drei Lose gegliedert und betrifft die Region Beilngries. Angebote können bis zum 13. Oktober 2026, 6:00 Uhr, eingereicht werden.
61 % ähnlichLieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 mit Beladung
Mainburg · Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Mainburg schreibt die Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs vom Typ LF 20 inklusive der feuerwehrtechnischen Beladung aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, wobei die Lose für das Fahrgestell und den Aufbau zwingend kombiniert angeboten werden müssen. Das Gesamtvolumen der Beschaffung beläuft sich auf rund 601.000 EUR.
60 % ähnlichHerstellung von zwei baugleichen Einsatzgruppenfahrzeugen
Offen
Die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm beschafft zwei baugleiche Einsatzgruppenfahrzeuge (EGF), die als Kommandowagen hergestellt werden sollen. Die Leistung ist der Region DEB zugeordnet; weitere Angaben zu Umfang, Fristen oder dem Zeitrahmen sind nicht enthalten.
60 % ähnlichLieferung eines Rüstwagens mit feuerwehrtechnischer Beladung
Zweibrücken · Offen · Frist 14.10.2026
Die Stadt Zweibrücken beschafft einen Rüstwagen einschließlich Fahrgestell, Aufbau, Ausbau und feuerwehrtechnischer Beladung. Der Auftrag umfasst fünf Lose mit unter anderem Abstützsystemen, hydraulischen Hebern, Fahrzeugstabilisierungsstützen, akkubetriebenen Werkzeugen, Rettungsgeräten und weiterem Zubehör. Die Lieferung ist für Zweibrücken in Rheinland-Pfalz vorgesehen; Angebote müssen bis zum 14. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
59 % ähnlichLieferung eines Löschgruppenfahrzeugs HLF 20 mit Aufbau und Feuerwehrbeladung
Emsdetten · Offen · Frist 15.10.2026
Die Stadt Emsdetten beschafft für ihre Freiwillige Feuerwehr ein Löschgruppenfahrzeug HLF 20, also ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug, einschließlich Fahrgestell, Fahrzeugaufbau und Beladung. Die Ausschreibung umfasst zwei Lose: Fahrzeug und Aufbau sowie die feuerwehrtechnische Beladung; die Lieferung erfolgt nach den genannten DIN-Normen. Angebote können bis zum 15. Oktober 2026 um 09:30 Uhr eingereicht werden.
58 % ähnlichLieferung eines Wechselladerfahrzeugs (WLF 26) für die Feuerwehr
Gronau · Offen · Frist 29.09.2026
Die Stadt Gronau (Westfalen) beauftragt die Lieferung eines fabrikneuen, dreiachsigen Wechselladerfahrzeugs (WLF 26) inklusive Fahrgestell und aller erforderlichen Aufbauten. Das Fahrzeug soll sofort einsatzbereit sein und den Normen DIN 14505, DIN EN 1846 und DIN 14502 entsprechen. Die Ausschreibung ist als offenes Verfahren mit Frist zum 29. September 2026 veröffentlicht.
58 % ähnlichLieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 mit Fahrgestell, Aufbau und Beladung
Heyerode · Offen · Frist 19.10.2026
Die Gemeinde Südeichsfeld beschafft für die Freiwillige Feuerwehr Wendehausen ein Löschgruppenfahrzeug LF 10. Der Auftrag umfasst ein allradfähiges Lkw-Fahrgestell, den feuerwehrtechnischen Aufbau einschließlich Einbau der erforderlichen Lösch- und Rettungstechnik sowie die feuerwehrtechnische Beladung. Der geschätzte Auftragswert beträgt 400.000 Euro; die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt und in der Region Südeichsfeld im Landkreis Eichsfeld (Thüringen) zu erbringen. Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026 um 7:00 Uhr.
57 % ähnlichLKW-Fahrgestell mit Gerätewagen Dekon [E] Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung
München · Offen · Frist 24.09.2026
Die Landeshauptstadt München beschafft ein komplettes Feuerwehrfahrzeug bestehend aus einem LKW-Fahrgestell (Massenklasse MIII, 16.000 kg zGG), einem feuerwehrtechnischen Kofferaufbau namens Gerätewagen Dekon [E] mit Hygienebereich, Wasserversorgung und Kommunikationstechnik sowie drei Rollcontainern mit feuerwehrtechnischer Beladung. Die Ausschreibung ist in drei separate Lose unterteilt und wird nach dem offenen Verfahren durchgeführt, wobei allein der Preis das Zuschlagskriterium ist. Die Abgabefrist endet am 24. September 2026.
56 % ähnlichLieferung eines Einsatzleitwagens ELW 1 mit feuerwehrtechnischer Ausstattung und Wärmebildkamera
Ottweiler · Offen · Frist 02.10.2026
Die Stadt Ottweiler im Saarland beschafft für ihre Feuerwehr einen neuen Einsatzleitwagen (ELW) 1 nach DIN SPEC 14507-2. Der Auftrag umfasst das Fahrgestell und den feuerwehrtechnischen Ausbau, die feuerwehrtechnische Beladung sowie eine Wärmebildkamera. Die Lieferung erfolgt in der Region Ottweiler im Landkreis Neunkirchen; für die Lose ist eine Dauer von 900 Tagen angegeben, die Angebotsfrist endet am 2. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
56 % ähnlichLieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-L nach Baurichtlinie
Erbendorf · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Erbendorf beauftragt die Lieferung eines Tragkraftspritzenfahrzeuges TSF-L nach Baurichtlinie. Die Beschaffung ist in drei Lose aufgeteilt: Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnische Beladung. Die jeweiligen Vertragslaufzeiten betragen 360, 900 bzw. 780 Tage. Der Zuschlag erfolgt nach Preis- und Qualitätskriterien.
55 % ähnlichLieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 10 mit Fahrgestell, Aufbau und Beladung
Maxhütte-Haidhof · Offen · Frist 14.10.2026
Die Stadt Maxhütte-Haidhof im Landkreis Schwandorf beschafft ein Löschgruppenfahrzeug LF 10, also ein Feuerwehrfahrzeug für eine Löschgruppe, einschließlich Fahrgestell, Aufbau und vollständiger Beladung. Die Beschaffung ist in drei Lose aufgeteilt und hat einen geschätzten Gesamtwert von 516.500 Euro. Fahrgestell und Aufbau müssen gemeinsam angeboten werden; die Lieferung erfolgt in der Region Maxhütte-Haidhof (NUTS-Region DE239). Angebote können bis zum 14. Oktober 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden.
55 % ähnlichLieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 mit Fahrgestell, Aufbau und Ausrüstung
Roetgen · Offen · Frist 16.10.2026
Die Gemeinde Roetgen beschafft ein Löschgruppenfahrzeug LF 20, also ein Feuerwehrfahrzeug mit einer festgelegten Löschwasserleistung von 2.000 Litern pro Minute. Die Ausschreibung umfasst vier Lose für Fahrgestell, Aufbau, Beladung und eine Tragkraftspritze und ist für den Raum Roetgen vorgesehen. Angebote können bis zum 16. Oktober 2026 eingereicht werden.
55 % ähnlich
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Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
41 vergleichbare Verfahren, davon 22 mit erfasstem Zuschlag · 23 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 365.111 EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Rosenbauer Deutschland GmbH · Luckenwalde
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Albert Ziegler GmbH · Giengen
4 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Josef Lentner GmbH · Hohenlinden
3 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Albert Mahr Feuerwehrbedarf GmbH · Würzburg
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG · Mühlau
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Sturm Feuerschutz GmbH
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Giebeler Feuerschutz GmbH & Co. KG · Neunkirchen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH · Mühlau
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Josef Lentner GmbH · Borstel-Hohenraden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
C.B. König Feuerschutz GmbH · Hohenlinden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Lieferung von 12 bis 16 Löschgruppenfahrzeugen LF beziehungsweise HLF 10
Hansestadt Lübeck · Lübeck
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 23.03.2027
Auftragnehmer: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH +1 weitere
Vertragsschluss: 23.12.2024
Zuschlagswert: 4.165.824 EUR
- Waldbrandtanklöschfahrzeuge Typ Brandenburg mit Allradantrieb
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg · Potsdam
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 11.08.2029
Auftragnehmer: Metallbau und Fahrzeughandel Friedrich GmbH & Co. KG
Vertragsschluss: 11.08.2025
Zuschlagswert: 20.798.319,15 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
54634 · Bitburg
vergabestelle@bitburg-pruem.de+49 6561 15-05 erfasste Verfahren, davon 0 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenKontakt laut Bekanntmachung
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Kontakt laut Bekanntmachung
vergabestelle@bitburg-pruem.de+49 6561 15-0
TED eSender
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Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 03:15 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 14.08.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 15.09.2026, 05:38 (Europe/Berlin)
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- Auftraggeber und Marktüberblick
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