Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im Polizeiauftrag für die Region Ingolstadt und Umgebung

Status
Offen
Angebotsfrist
22.09.2026, 00:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
412.478 EUR
Lose
8
Auftraggeber
Polizeipräsidium Oberbayern Nord
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.08.2026
Bekanntmachungsnummer
579991-2026
Verfahrensnummer
940ed89f-8889-4834-b97d-ebb34432b352
CPV-Codes
98371200 · Bestattungsunternehmen

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Kurzbeschreibung

Die Polizei des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord vergibt eine Rahmenvereinbarung zur fachgerechten Bergung und zum Transport von Leichen und Leichenteilen in den Zuständigkeitsbereichen mehrerer Polizeiinspektionen. Die Vergabe erfolgt in acht Lose, die jeweils unterschiedliche Gemeinden abdecken, und hat einen geschätzten Gesamtwert von 412.478 EUR. Die Laufzeit jedes Loses beträgt bis zu 1440 Tage, das Angebot muss bis zum 21. September 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung –VGV) über die Durchführung fachgerechter Bergungen und Transporte von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen in den örtlichen Zuständigkeitsbereichen der Polizeiinspektionen Beilngries, Eichstätt, Geisenfeld, Ingolstadt, Neuburg, Pfaffenhofen, Schrobenhausen.

Leistungen nach Losen (8)

  • LOT-0001 · Los 1: Beilngries, nördl. Teil19.597 EUR

    Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im nördlichen Teil des örtlichen Zuständigkeitsbereichs der Polizeiinspektion Beilngries, d.h. in den Gemeindebereichen Stammham, Kipfenberg, Kinding, Denkendorf, Beilngries. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen

    Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Los 2: Beilngries, südl. Teil12.294 EUR

    Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im südlichen Teil des örtlichen Zuständigkeitsbereichs der Polizeiinspektion Beilngries, d.h. in den Gemeindebereichen Altmannstein, Oberdolling, Mindelstetten, Pförring. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen

    Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0003 · Los 3: Eichstätt45.738 EUR

    Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in den Gemeindebereichen Gemeindebereiche Titting, Schernfeld, Pollenfeld, Walting, Mörnsheim, Dollnstein, Eichstätt, Wellheim, Adelschlag, Hitzhofen, Böhmfeld, Nassenfels, Egweil, Buxheim, Eitensheim - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen

    Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0004 · Los 4: Geisenfeld15.807 EUR

    Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in den Gemeindebereichen Vohburg, Münchsmünster, Ernsgaden, Geisenfeld, Wolnzach, Baar- Ebenhausen und Reichertshofen. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen

    Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0005 · Los 5: Ingolstadt182.045 EUR

    Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) im Stadtbereich Ingolstadt und den Gemeindegebieten Gaimersheim, Wettstetten, Hepberg, Lenting, Kösching, Großmehring und Manching. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen

    Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0006 · Los 6: Neuburg a.d. Donau83.952 EUR

    Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in den Gemeindebereichen Rennertshofen, Neuburg, Bergheim, Burgheim, Oberhausen, Weichering, Ehekirchen, Rohrenfels, Königsmoos, Karlshuld. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen

    Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0007 · Los 7: Pfaffenhofen a.d. Ilm27.657 EUR

    Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in den Gemeindebereichen Hohenwart, Pörnbach, Rohrbach, Pfaffenhofen a.d. Ilm, Schweitenkirchen, Gerolsbach, Scheyern, Hettenshausen, Ilmmünster, Reichertshausen, Jetzendorf. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen

    Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0008 · Los 8: Schrobenhausen9.438 EUR

    Durchführung von Bergungen und Transporten von Leichen und Leichenteilen im polizeilichen Auftrag und in unaufschiebbaren Fällen des Art. 14 Abs. 2 S. 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in den Gemeindebereichen Schrobenhausen, Langenmosen, Berg im Gau, Brunnen, Karlskron, Gachenbach, Aresing, Waidhofen. - Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass nach der Benachrichtigung das von ihm eingesetzte Personal zu jeder Zeit bei durchschnittlichen Verkehrs- und Witterungsverhältnissen nach spätestens ca. 60 Minuten an der Einsatzstelle ist. - Jede Bergung und jeder Transport ist mit 2 Personen (Fahrer und Begleitperson) durchzuführen. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter haben mündliche wie schriftliche Weisungen der Polizeibeamten vor Ort zu befolgen. - Die Bergung beinhaltet auch das Aufnehmen von Leichenteilen, soweit dies ohne Spezialgerät möglich ist. - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jede beauftragte Bergung und jeden beauftragten Transport unabhängig vom jeweiligen Zustand der Leiche durchzuführen. - Der Transport hat jeweils zu der Stelle zu erfolgen, die von dem beauftragenden Beamten bestimmt wird. Grundsätzlich wird die Hinterstellung des Leichnams am Firmensitz des Auftragnehmers bevorzugt. Sofern dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, kann eine Hinterstellung bei der nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung erfolgen. - Die Nutzung von Kühleinrichtungen ist nur nach Anordnung des zuständigen Polizeibeamten zulässig, etwa wenn das Fortschreiten der Leichenfäulnis es im Einzelfall erforderlich macht. - Transporte erfolgen grundsätzlich a) vom Auffindeort zur Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung b) vom Auffindeort direkt zum angegebenen Obduktionsort und zurück in die Leichenhalle des Auftragnehmers oder zur nächstgelegenen geeigneten Friedhofshalle bzw. Bestattungseinrichtung c) von einer Leichenhalle bzw. Bestattungseinrichtung zum angegebenen Obduktionsort und zurück. - Der Obduktionsort wird von dem beauftragenden Beamten stets im Einzelfall festgelegt. Möglichkeit 1: Institut für Rechtsmedizin, Nußbaumstraße 26, 80336 München Möglichkeit 2: Institut für Rechtsmedizin, Universitätsstr. 22, 91054 Erlangen

    Frist: 22.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

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Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Los 1: Beilngries, nördl. Teil

Der Zuschlag wird je Los gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, d.h. das nach einer Preisvergleichsrechnung mit dem niedrigsten Preis, das zugleich alle Ausschlusskriterien erfüllt (vgl. Dokument „01 Bewerbungsbedingungen“ Nr. 5.3, und Dokument „02 Vertragsunterlage“, Abschnitt III). Maßgeblich ist der Gesamtangebotspreis für das Los, errechnet anhand der im jeweiligen Mengengerüst (Dokument „02 Vertragsunterlage, Abschnitt I, Nr. 4) angegebenen Stückzahlen: Für die Leistungen/Preispositionen a) bis g) gilt jeweils: Jährliche Anzahl „n“ der Preisposition x Einzelpreis (netto) = Positions-Gesamtpreis (netto), und weiter: (Summe der Positions-Gesamtpreise a) bis g) (netto) x 4 (Jahre Laufzeit) = Gesamtangebotspreis (netto) Ist die jährliche Anzahl der Preisposition im Mengengerüst „0“, wird mit der Menge „1“ gerechnet, damit der Preis dieser Position im Vergleich berücksichtigt werden kann.
100 %

LOT-0002 · Los 2: Beilngries, südl. Teil

Der Zuschlag wird je Los gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, d.h. das nach einer Preisvergleichsrechnung mit dem niedrigsten Preis, das zugleich alle Ausschlusskriterien erfüllt (vgl. Dokument „01 Bewerbungsbedingungen“ Nr. 5.3, und Dokument „02 Vertragsunterlage“, Abschnitt III). Maßgeblich ist der Gesamtangebotspreis für das Los, errechnet anhand der im jeweiligen Mengengerüst (Dokument „02 Vertragsunterlage, Abschnitt I, Nr. 4) angegebenen Stückzahlen: Für die Leistungen/Preispositionen a) bis g) gilt jeweils: Jährliche Anzahl „n“ der Preisposition x Einzelpreis (netto) = Positions-Gesamtpreis (netto), und weiter: (Summe der Positions-Gesamtpreise a) bis g) (netto) x 4 (Jahre Laufzeit) = Gesamtangebotspreis (netto) Ist die jährliche Anzahl der Preisposition im Mengengerüst „0“, wird mit der Menge „1“ gerechnet, damit der Preis dieser Position im Vergleich berücksichtigt werden kann.
100 %

LOT-0003 · Los 3: Eichstätt

Der Zuschlag wird je Los gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, d.h. das nach einer Preisvergleichsrechnung mit dem niedrigsten Preis, das zugleich alle Ausschlusskriterien erfüllt (vgl. Dokument „01 Bewerbungsbedingungen“ Nr. 5.3, und Dokument „02 Vertragsunterlage“, Abschnitt III). Maßgeblich ist der Gesamtangebotspreis für das Los, errechnet anhand der im jeweiligen Mengengerüst (Dokument „02 Vertragsunterlage, Abschnitt I, Nr. 4) angegebenen Stückzahlen: Für die Leistungen/Preispositionen a) bis g) gilt jeweils: Jährliche Anzahl „n“ der Preisposition x Einzelpreis (netto) = Positions-Gesamtpreis (netto), und weiter: (Summe der Positions-Gesamtpreise a) bis g) (netto) x 4 (Jahre Laufzeit) = Gesamtangebotspreis (netto) Ist die jährliche Anzahl der Preisposition im Mengengerüst „0“, wird mit der Menge „1“ gerechnet, damit der Preis dieser Position im Vergleich berücksichtigt werden kann.
100 %

LOT-0004 · Los 4: Geisenfeld

Der Zuschlag wird je Los gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, d.h. das nach einer Preisvergleichsrechnung mit dem niedrigsten Preis, das zugleich alle Ausschlusskriterien erfüllt (vgl. Dokument „01 Bewerbungsbedingungen“ Nr. 5.3, und Dokument „02 Vertragsunterlage“, Abschnitt III). Maßgeblich ist der Gesamtangebotspreis für das Los, errechnet anhand der im jeweiligen Mengengerüst (Dokument „02 Vertragsunterlage, Abschnitt I, Nr. 4) angegebenen Stückzahlen: Für die Leistungen/Preispositionen a) bis g) gilt jeweils: Jährliche Anzahl „n“ der Preisposition x Einzelpreis (netto) = Positions-Gesamtpreis (netto), und weiter: (Summe der Positions-Gesamtpreise a) bis g) (netto) x 4 (Jahre Laufzeit) = Gesamtangebotspreis (netto) Ist die jährliche Anzahl der Preisposition im Mengengerüst „0“, wird mit der Menge „1“ gerechnet, damit der Preis dieser Position im Vergleich berücksichtigt werden kann.
100 %

LOT-0005 · Los 5: Ingolstadt

Der Zuschlag wird je Los gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, d.h. das nach einer Preisvergleichsrechnung mit dem niedrigsten Preis, das zugleich alle Ausschlusskriterien erfüllt (vgl. Dokument „01 Bewerbungsbedingungen“ Nr. 5.3, und Dokument „02 Vertragsunterlage“, Abschnitt III). Maßgeblich ist der Gesamtangebotspreis für das Los, errechnet anhand der im jeweiligen Mengengerüst (Dokument „02 Vertragsunterlage, Abschnitt I, Nr. 4) angegebenen Stückzahlen: Für die Leistungen/Preispositionen a) bis g) gilt jeweils: Jährliche Anzahl „n“ der Preisposition x Einzelpreis (netto) = Positions-Gesamtpreis (netto), und weiter: (Summe der Positions-Gesamtpreise a) bis g) (netto) x 4 (Jahre Laufzeit) = Gesamtangebotspreis (netto) Ist die jährliche Anzahl der Preisposition im Mengengerüst „0“, wird mit der Menge „1“ gerechnet, damit der Preis dieser Position im Vergleich berücksichtigt werden kann.
100 %

LOT-0006 · Los 6: Neuburg a.d. Donau

Der Zuschlag wird je Los gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, d.h. das nach einer Preisvergleichsrechnung mit dem niedrigsten Preis, das zugleich alle Ausschlusskriterien erfüllt (vgl. Dokument „01 Bewerbungsbedingungen“ Nr. 5.3, und Dokument „02 Vertragsunterlage“, Abschnitt III). Maßgeblich ist der Gesamtangebotspreis für das Los, errechnet anhand der im jeweiligen Mengengerüst (Dokument „02 Vertragsunterlage, Abschnitt I, Nr. 4) angegebenen Stückzahlen: Für die Leistungen/Preispositionen a) bis g) gilt jeweils: Jährliche Anzahl „n“ der Preisposition x Einzelpreis (netto) = Positions-Gesamtpreis (netto), und weiter: (Summe der Positions-Gesamtpreise a) bis g) (netto) x 4 (Jahre Laufzeit) = Gesamtangebotspreis (netto) Ist die jährliche Anzahl der Preisposition im Mengengerüst „0“, wird mit der Menge „1“ gerechnet, damit der Preis dieser Position im Vergleich berücksichtigt werden kann.
100 %

LOT-0007 · Los 7: Pfaffenhofen a.d. Ilm

Der Zuschlag wird je Los gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, d.h. das nach einer Preisvergleichsrechnung mit dem niedrigsten Preis, das zugleich alle Ausschlusskriterien erfüllt (vgl. Dokument „01 Bewerbungsbedingungen“ Nr. 5.3, und Dokument „02 Vertragsunterlage“, Abschnitt III). Maßgeblich ist der Gesamtangebotspreis für das Los, errechnet anhand der im jeweiligen Mengengerüst (Dokument „02 Vertragsunterlage, Abschnitt I, Nr. 4) angegebenen Stückzahlen: Für die Leistungen/Preispositionen a) bis g) gilt jeweils: Jährliche Anzahl „n“ der Preisposition x Einzelpreis (netto) = Positions-Gesamtpreis (netto), und weiter: (Summe der Positions-Gesamtpreise a) bis g) (netto) x 4 (Jahre Laufzeit) = Gesamtangebotspreis (netto) Ist die jährliche Anzahl der Preisposition im Mengengerüst „0“, wird mit der Menge „1“ gerechnet, damit der Preis dieser Position im Vergleich berücksichtigt werden kann.
100 %

LOT-0008 · Los 8: Schrobenhausen

Der Zuschlag wird je Los gemäß § 127 Abs. 1 GWB i.V.m. § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, d.h. das nach einer Preisvergleichsrechnung mit dem niedrigsten Preis, das zugleich alle Ausschlusskriterien erfüllt (vgl. Dokument „01 Bewerbungsbedingungen“ Nr. 5.3, und Dokument „02 Vertragsunterlage“, Abschnitt III). Maßgeblich ist der Gesamtangebotspreis für das Los, errechnet anhand der im jeweiligen Mengengerüst (Dokument „02 Vertragsunterlage, Abschnitt I, Nr. 4) angegebenen Stückzahlen: Für die Leistungen/Preispositionen a) bis g) gilt jeweils: Jährliche Anzahl „n“ der Preisposition x Einzelpreis (netto) = Positions-Gesamtpreis (netto), und weiter: (Summe der Positions-Gesamtpreise a) bis g) (netto) x 4 (Jahre Laufzeit) = Gesamtangebotspreis (netto) Ist die jährliche Anzahl der Preisposition im Mengengerüst „0“, wird mit der Menge „1“ gerechnet, damit der Preis dieser Position im Vergleich berücksichtigt werden kann.
100 %

Vergabeunterlagen

6 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
01 Bewerbungsbedingungen Bereich IN, Stand 28.07.2026.docAnschreiben406 KB
02 Vertragsunterlage Bereich IN, Stand 28.07.2026.docVertragsbedingungen419 KB
03 ZAVB BayPol 2021 - Stand 19.02.2021.pdfSonstiges662 KB
04 Erklärungen Bereich IN, Stand 23.07.2026.docFormular279 KB
05 Information und Erklärung Zuverlässigkeitsüberprüfung;.docxFormular32 KB
06 Karte IN.pdfSonstiges428 KB

Anforderungen

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Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren41vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag172 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 9 Vergaben

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Full-Service-Logistikdienstleistung für Dienst- und Sonderbekleidung der Bayerischen Polizei und JustizPräsidium der Bayer. BereitschaftspolizeiBamberg, Deutschland06.07.20261 €
Grünpflege- und Grauflächenreinigungsleistungen für Wohnliegenschaften in Stuttgart und UmgebungBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn, Deutschland15.09.2026 -

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
RIR&K Ingenieure GmbHMünchen1011.09.2026 - steigend
IRIngenieurbüro Reichlmair GmbHMünchen1011.09.2026 - steigend
BSBiGe Steinbrecher Ingenieurgesellschaft mbHMünchen1011.09.2026 - steigend
BGBERNARD Gruppe ZT GmbHStuttgart1011.09.2026 - steigend
DIDOST IngenieurleistungenRegensburg1011.09.2026 - steigend
INIngenieurbüro NovakWeimar1011.09.2026 - steigend
BIBBI INGENIEURE GMBHMünchen1011.09.2026 - steigend
D&Drees & Sommer SEOberschleißheim1011.09.2026 - steigend
PGprojekTeam GG Ingenieure GmbHLandshut1011.09.2026 - steigend
KGKhoch3 GmbHMünchen1011.09.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (17) · Nordrhein-Westfalen (5) · Berlin (4) · Sachsen (4) · Baden-Württemberg (3) · Hessen (2)
BSBayerische Staatsforsten AöRRegensburg308.07.2026
PDPräsidium der Bayer. BereitschaftspolizeiBamberg218.08.2026
BFBundesanstalt für ImmobilienaufgabenBonn231.07.2026
LMLandeshauptstadt München, BaureferatMünchen223.07.2026
DADie Autobahn GmbH des Bundes - NL OstHalle (Saale)209.07.2026
PBPolizei BerlinBerlin209.07.2026
LHLandkreis HelmstedtHelmstedt113.08.2026
SMStadt Moers - 111.08.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Polizeipräsidium Oberbayern Nord

Aktiv seit 2026 · 1 Verfahren
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Verfahren pro Jahr1Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 1 seit 2026Spitze KW 34 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

Letzte Verfahren

neueste zuerst · Zuschlagsempfänger, wo veröffentlicht
21.08.2026Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im Polizeiauftrag für die Region Ingolstadt und UmgebungOffen - 412 Tsd. €

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