Baustelleneinrichtung für die Modernisierung einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 07.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 08.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 618408-2026
- Verfahrensnummer
- 550f5da4-0d63-4b5d-bc5f-72ca00a4f568
- CPV-Codes
- 45000000 · Bauarbeiten; 45113000 · Baustelleneinrichtung
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Kurzbeschreibung
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt beschafft Leistungen für die Baustelleneinrichtung zur Modernisierung der überbetrieblichen Ausbildungsstätte der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt in Iden. Die Modernisierung umfasst insbesondere den Neubau eines Bereichs für Milchvieh- und Rinderhaltung mit Anlagen für automatisches und konventionelles Melken sowie weiteren Ausbildungsbereichen. Angebote können bis zum 7. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt möchte für die LLG Iden (Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt) die Überbetriebliche Ausbildungsstätte (im Folgenden "ÜBS") modernisieren, um eine anerkannte überbetriebliche Ausbildungsstätte mit Strahlkraft über die Landesgrenzen des Landes Sachsen-Anhalt hinaus mit Vorbildfunktion für die gesamte Landwirtschaft aufzubauen. Der Bereich der Milchvieh- und Rinderhaltung soll neu errichtet und damit der Grundstock für eine moderne und zukunftsorientierte Milchviehhaltung gelegt werden. Kernstück der Stall-Anlage ist der technologische Prozess der Milchgewinnung und die hierin eingebundene Melktechnologie. Hier werden das automatische und das konventionelle Melken gelehrt. Vermittelt werden in weiteren Bereichen die Tierbehandlung, Tierbeurteilung, Klauenpflege, der Umgang mit Special-needs-Kühen sowie die Fütterung in Theorie und Praxis. Die maximale Gruppenstärke der Ausbildungskurse beträgt 12 Azubis und 1 bis 2 Ausbilder. Die technischen Anlagen sollen tiergerecht, langlebig und servicefreundlich sein. Die Arbeitssicherheit spielt bei der Praxisausbildung in der Vorbildfunktion eine große Rolle. Die hiesige Ausschreibung umfasst die Leistung der Baustelleneinrichtung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Ministerium für Wirtschaft, Touris., Landwirt. und Forsten des Landes S.- A. / Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden, Baustelleneinrichtung
Die genaue Beschreibung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Frist: 07.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung), 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5.ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Die Nachforderung Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt im Rahmen der anzuwendenden Rechtsnormen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Ministerium für Wirtschaft, Touris., Landwirt. und Forsten des Landes S.- A. / Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte in Iden, Baustelleneinrichtung
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- 100 %
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Anschreiben | 110 KB | |
| Anschreiben | 168 KB | |
| Sonstiges | 163 KB | |
| Sonstiges | 69 KB | |
| Sonstiges | 122 KB | |
| Sonstiges | 92 KB | |
| Sonstiges | 119 KB | |
| Sonstiges | 196 KB | |
| Formular | 273 KB | |
| Sonstiges | 713 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 85 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 90 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 505 KB | |
| Vertragsbedingungen | 128 KB | |
| Anschreiben | 209 KB | |
| Vertragsbedingungen | 84 KB | |
| Formular | 637 KB | |
| Vertragsbedingungen | 67 KB |
Anforderungen
vgl. § 124 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt." vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung), 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)" vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)." vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können." vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. der öffentliche Auftraggeber auf geeignete Weise nachweisen kann, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5.ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen bei der Erfüllung einer wesentlichen Anforderung im Rahmen eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erhebliche oder fortdauernde Mängel erkennen lassen hat, die die Erklärung einer vorzeitigen Beendigung dieses früheren Auftrags, die Forderung nach Schadenersatz oder andere vergleichbare Rechtsfolgen nach sich gezogen haben" vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln." Die Nachforderung Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen erfolgt im Rahmen der anzuwendenden Rechtsnormen.
Änderungen und Bieterfragen
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94 % ähnlichBaustelleneinrichtung für den Neubau einer Förderschule in Klein Oschersleben
Oschersleben (Bode) · Offen · Frist 05.10.2026
Der Landkreis Börde, Zentrale Vergabestelle, beschafft die Baustelleneinrichtung für den Neubau einer Förderschule in Klein Oschersleben. Zum Umfang gehören unter anderem Verkehrssicherung, Bauwasser- und Baustromversorgung, Baustellenbeleuchtung, Bauheizung, ein Bauschild, 510 Meter Bauzaun sowie drei beheizbare Bauleitungscontainer. Die Leistung wird im Raum Oschersleben (Bode) im Landkreis Börde erbracht; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 07:00 Uhr UTC.
53 % ähnlichBaustelleneinrichtung und Wiederherstellung einer Lagerfläche für Fassadensanierung
Aalen · Offen · Frist 30.09.2026
Das Landratsamt Ostalbkreis beschafft Arbeiten für die Baustelleneinrichtung im Rahmen der Fassadensanierung des Kreisberufsschulzentrums Aalen. Der Umfang umfasst die Übernahme und Ausbesserung von 500 m² Baustelleneinrichtungsfläche, deren anschließenden Rückbau auf 500 m², den Einbau von 100 m³ Oberboden, die Herstellung von 500 m² Gebrauchsrasen sowie die Bereitstellung eines Sanitärcontainers. Die Leistung ist in Aalen im Ostalbkreis zu erbringen; die Angebotsfrist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
47 % ähnlichHygieneausbau im Säurebau und Weißbereich eines Forschungsgebäudes
Magdeburg · Offen · Frist 07.10.2026
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg, Zentraleinheit Vergabe, beschafft Bauleistungen für den Hygieneausbau im Säurebau und Weißbereich des Forschungszentrums für nachhaltige Lebensmittelproduktion am Standort der Hochschule Anhalt in Köthen. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Baustelleneinrichtung, Werk- und Verlegeplanung, rund 280 Meter Edelstahl-Entwässerungsrinnen sowie Estrich- und Bodenabdichtungsarbeiten auf etwa 829 Quadratmetern; zusätzlich sind Fliesenarbeiten vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 9:30 Uhr deutscher Zeit.
44 % ähnlichPlanungsleistungen für Umbau und Ausbaue einer Scheune in Thale
Magdeburg · Offen · Frist 05.10.2026
Das Amt für Immobilien und Baumanagement Magdeburg sucht Planungsleistungen für den Umbau und Ausbau einer Scheune in Thale (Schmiedestraße 3-4) zu einer modernen Liegenschaft mit Ausbildungsräumen für den Justizvollzugsdienst, Fitness- und Mehrzweckräumen sowie Verwaltungsbüros. Die Ausschreibung umfasst sechs Leistungspakete: Objektplanung mit Nachhaltigkeitskoordination, Tragwerksplanung, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen sowie technische Ausrüstungsplanung. Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 eingereicht werden.
43 % ähnlichLieferung und Montage von Labortechnik für Forschungsneubau in Köthen
Magdeburg · Offen · Frist 01.10.2026
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg, Zentraleinheit Vergabe, beschafft für die Hochschule Anhalt am Standort Köthen die Lieferung und Montage von Labortechnik und -ausstattung. Der Forschungsneubau „Interdisziplinäres Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion“ (InFonaL) umfasst Labore auf drei Geschossen, darunter chemische Labore, einen Sensorikbereich mit Vorbereitungsküche und Verkostungstisch für neun Personen sowie einen Hygienebereich mit Edelstahlmöblierung. Vorgesehen sind unter anderem 19 Tischabzüge, sechs begehbare Abzüge, ein beidseitig begehbarer Abzug, 56 Punktabsaugungen und fünf Sicherheitswerkbänke; Angebote müssen bis zum 1. Oktober 2026 um 9:00 Uhr deutscher Zeit eingereicht werden.
42 % ähnlichBaustelleneinrichtung
Schloss Steinau · Offen · Frist 07.10.2026
Beschafft wird die Einrichtung einer Baustelle. Auftraggeber ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Niederlassung Mitte Zentrale Vergabe, mit Sitz bei Schloss Steinau; der Leistungsort liegt in der Region Hessen. Die Angebotsfrist endet am 7. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
40 % ähnlichBau von Weidezäunen mit Toren, Futterraufen und Weidezelten bei Grimma
Offen · Frist 30.09.2026
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, beschafft in Grimma den Bau von insgesamt 8.300 Metern Weidezaun sowie die Lieferung und den Aufbau von 8 Weidetoren, 2 Futterraufen und 3 Weidezelten. Zusätzlich sind das Entkusseln einer 1.200 Quadratmeter großen Extensivfläche und die Entsorgung von Siedlungsabfällen vorgesehen. Die Leistungen sollen vom 16. November 2026 bis zum 15. November 2027 ausgeführt werden; Angebote müssen bis zum 30. September 2026 um 8:37 Uhr elektronisch eingereicht werden.
40 % ähnlichStahlbauarbeiten für den Forschungsbau zur nachhaltigen Lebensmittelproduktion in Köthen
Magdeburg · Offen · Frist 06.10.2026
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg, Zentraleinheit Vergabe, beschafft Stahlbauarbeiten für das interdisziplinäre Forschungszentrum für eine nachhaltige Lebensmittelproduktion (InFonaL) der Hochschule Anhalt am Standort Köthen. Zum Umfang gehören unter anderem zwei Stahlkonstruktionen für Vordächer, Gitterrostebenen mit Unterkonstruktionen, eine Steigleiter sowie die Sicherung nicht belegter Flächen, Aussparungen und Luken; die Angebotsfrist endet am 6. Oktober 2026 um 7:30 Uhr.
40 % ähnlichPlanungsleistungen für die Modernisierung einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte
Recklinghausen · Offen · Frist 14.10.2026
Die Innung für Elektrotechnik Recklinghausen vergibt Planungsleistungen für die bauliche Modernisierung und den Umbau eines zweigeschossigen Schulungsgebäudes in Recklinghausen. Vorgesehen sind unter anderem ein neuer Werkstattraum mit Lagerflächen, die Anpassung von Umkleiden und Sanitärbereichen, ein Aufzug, die energetische Modernisierung des Daches sowie die Erneuerung der Wärmeversorgung und der Hausanschlüsse; beauftragt werden sollen Gebäude- und Innenraumplanung von der Grundlagenermittlung bis zur Objektüberwachung sowie optional ein Konzept zur Barrierefreiheit. Die Baukosten werden auf rund 2,55 Millionen Euro brutto geschätzt, die Fertigstellung ist bis zum dritten Quartal 2028 vorgesehen; die Frist endet am 14. Oktober 2026 um 8:00 Uhr.
39 % ähnlichEntsorgungsanlagen für die Interim-Sektion des Instituts für Pathologie
Dresden · Offen · Frist 23.10.2026
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement, beschafft Entsorgungsanlagen für die Interim-Sektion im Rahmen der Grundsanierung des Instituts für Pathologie der Veterinärmedizin an der Universität Leipzig. Zum Umfang gehören unter anderem etwa 165 Meter doppelwandige Grundleitungen, neun Messanschlüsse, zehn Sicherheitsbodeneinläufe, Leitungen für Absaugung und Messung mit einer Länge von etwa 130 Metern sowie ein Vakuum-Leckageanzeigesystem und weitere Rohranschlüsse, Rinnen und Brandschutzschottungen. Der Leistungsort liegt in Leipzig; die Frist endet am 23. Oktober 2026.
38 % ähnlichBaustelleneinrichtung für den Erweiterungsbau der Grundschule Hohnstädt
Grimma · Offen · Frist 05.10.2026
Die Stadtverwaltung Grimma beauftragt die Baustelleneinrichtung für den Erweiterungsbau der Grundschule Hohnstädt in Grimma. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem 230 Meter Bauzaun, einen Sanitärcontainer für 21 bis 30 Beschäftigte, einen Besprechungsraum-Doppelcontainer, Reinigung und Entleerung, Bauwasseranschlüsse, eine Bauschildkonstruktion sowie Verkehrszeichen und Verkehrssicherungsanlagen. Angebote müssen bis zum 5. Oktober 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden; Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Preis.
37 % ähnlichSicherheitstechnische Anlagen für den Forschungsbau der Hochschule Anhalt in Köthen
Magdeburg · Offen · Frist 06.10.2026
Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg, Zentraleinheit Vergabe, beschafft sicherheitstechnische Anlagen für den Forschungsbau der Hochschule Anhalt am Standort Köthen. Der Auftrag umfasst unter anderem sechs Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, eine Brandmeldeanlage mit Zentrale und Feuerwehr-Informations- und Bediensystem, eine Einbruchmeldeanlage, sechs Gaswarnanlagen, 900 Meter Lichtwellenleiter sowie rund 12.000 Meter Innen- und Außenkabel. Angebote müssen bis zum 6. Oktober 2026, 9:00 Uhr (Ortszeit), eingereicht werden.
36 % ähnlichMöblierung für 12 Lehrsaalcontainer der Hochschule für den öffentlichen Dienst
Offen · Frist 23.10.2026
Die Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern beschafft im Auftrag der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern (HföD), Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung, die vollständige Möblierung für 12 Lehrsaalcontainer. Die Ausstattung soll entsprechend dem Baufortschritt geliefert werden, damit der Lehrbetrieb zeitnah aufgenommen werden kann. Die Lieferfrist beginnt ab der 17. Kalenderwoche 2027; der Leistungsort liegt in Bayern (Region DE2).
36 % ähnlichBaustelleneinrichtung und Verkehrssicherung für eine Komplexsanierung in Leipzig
04103 Leipzig · Offen · Frist 18.09.2026
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH beschafft Leistungen für die Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung bei einer Komplexsanierung in Leipzig. Zum Umfang gehören unter anderem die Beweissicherung öffentlicher Flächen, die Beantragung von etwa 11 Sondernutzungs- und verkehrsrechtlichen Anordnungen, die Verkehrssicherung, ein Bauzaun von etwa 100 Metern, ein Sanitär- und Waschcontainer sowie fünf asphaltierte Gehwegüberfahrten. Die Ausführung ist vom 1. Februar bis zum 8. Dezember 2027 an mehreren Wohnanlagen in 04329 Leipzig vorgesehen; Angebote müssen bis zum 18. September 2026 um 08:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
35 % ähnlichFachplanung der technischen Ausrüstung für die Sanierung eines Internats in Leipzig
Dresden · Offen · Frist 30.09.2026
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement beauftragt die Fachplanung der technischen Ausrüstung für die Sanierung des bestehenden Internats am Landesgymnasium für Sport in Leipzig. Die Planung umfasst die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8; vorgesehen sind unter anderem die vollständige Sanierung von Dach und Fassade sowie eine Teilsanierung im Innenbereich und die Einrichtung von 40 Plätzen für über 18-jährige Schülerinnen und Schüler. Die Vertragslaufzeit beträgt 1.500 Tage, die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.
35 % ähnlichInfrastrukturarbeiten für innovative Sitzungssaalausstattung am Finanzgericht Cottbus
Offen · Frist 18.09.2026
Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB), Zentrale Vergabestelle, beschafft Infrastrukturarbeiten für eine innovative Sitzungssaalausstattung am Finanzgericht Cottbus. Der Leistungsumfang umfasst Starkstromanlagen, informationstechnische Anlagen, Klimatechnik und Trockenbau. Der Ausführungsort liegt in der Region Brandenburg; ein konkreter Ausführungszeitraum oder Auftragswert ist nicht angegeben. Die Frist endet am 18. September 2026 um 07:00 Uhr.
34 % ähnlichAufbau, Vermietung und Rückbau einer Raumcontaineranlage als Ausweichquartier
Braunschweig · Offen · Frist 30.10.2026
Die Stadt Braunschweig, Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle, beschafft eine Raumcontaineranlage als Ausweichquartier für die Grundschule Bebelhof. Vorgesehen sind Erdarbeiten für rund 1.500 m² Bearbeitungsfläche sowie der Aufbau einer eingeschossigen Anlage aus 62 Raummodulen in zwei Gebäudegruppen. Die Anlage soll 2027 errichtet, 24 Monate gemietet und 2029 zurückgebaut und abtransportiert werden; der Einsatzort liegt in Braunschweig. Die Angebotsfrist endet am 30. Oktober 2026.
34 % ähnlichGebäudeplanung für die Sanierung eines Internats in Leipzig
Dresden · Offen · Frist 18.09.2026
Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement, beauftragt die Gebäudeplanung für die Sanierung des bestehenden Internats am Landesgymnasium für Sport in Leipzig. Vorgesehen sind die vollständige Sanierung von Dach und Fassade sowie eine Teilsanierung im Innenbereich; in einer angrenzenden Gebäudehälfte sollen 40 Plätze für Schülerinnen und Schüler über 18 Jahren eingerichtet werden. Der Neubau erfolgt in einer getrennten Maßnahme. Die Vertragsdauer beträgt 1.500 Tage, die Frist endet am 18. September 2026 um 08:00 Uhr.
34 % ähnlichBaustelleneinrichtung mit Bauzaun und Sanitärcontainer
Berlin · Offen · Frist 01.10.2026
Das Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin, vertreten durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH, beschafft eine äußere Baustelleneinrichtung für die Sanierung von Innenräumen im Altbau des Technikmuseums Berlin. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Abtrennung des Baustellenbereichs mit einem Bauzaun sowie die Bereitstellung eines Sanitärcontainers einschließlich der erforderlichen Unterhaltsleitungen. Der Ausführungsort liegt in Berlin; die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026 um 7:50 Uhr UTC.
34 % ähnlich
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
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- Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und Tiefbauarbeiten
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Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
39104 · Magdeburg
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Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenabante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de+49 34123820-300
TED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49228996100
Geschäftsstelle der Vergabekammern
vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de+49 3455141529
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