Bauoberleitung und Bauüberwachung für die Sicherungsmaßnahme an der Theodor-Heuss-Brücke

Status
Offen
Angebotsfrist
21.09.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
10.08.2026
Bekanntmachungsnummer
611077-2026
Verfahrensnummer
5ead172b-ccab-445b-a753-0ccfb1120d4a
CPV-Codes
71521000 · Baustellenüberwachung

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Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Düsseldorf beauftragt Leistungen der Bauoberleitung und Bauüberwachung für Sicherungsarbeiten an der Theodor-Heuss-Brücke in Düsseldorf. Zum Umfang gehören die Ertüchtigung der Kragarme durch den Austausch von Stahlbetonrippenplatten gegen orthotrope Stahlplatten, die Erhöhung der Geländer auf den Vorlandbrücken auf 1,30 Meter sowie die Überwachung der Herstellung und Montage der Stahlbauteile. Die Frist endet am 21. September 2026 um 08:30 Uhr.

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Leistungsbeschreibung

Bauoberleitung / Bauüberwachung Sicherungsmaßnahme Theodor-Heuss-Brücke

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bauoberleitung / Bauüberwachung Sicherungsmaßnahme Theodor-Heuss-Brücke

    Bauoberleitung und Bauüberwachung der Baulose 1 "Kragarmertüchtigung" und 2 "Geländererhöhung" an der Theodor-Heuss-Brücke. Die Stahlbetonrippenplatten auf den Kragarmen der Strombrücke sind durch orthotrope Stahlplatten zu ersetzen. Auf den Vorlandbrücken sind die vorhandenen Geländer auf 1,30 m zu erhöhen. Neben der örtlichen Bauoberleitungs- / Bauüberwachungsaufgabe ist die Überwachung der Werks- und Fertigungsmontage für den Stahlbau zu erbringen.

    Frist: 21.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Bauoberleitung / Bauüberwachung Sicherungsmaßnahme Theodor-Heuss-Brücke

Qualität "Konzept interne Organisation Projektteam", "Konzept Vorgehen und Methiden", "Profile der vorgesehenen Projekt und Teilprojektleitungen"
50 %
Preis
50 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 04.09.2026Berichtigung 1Verschiebung des Abgabetermines sowie der Bindefrist im Zuge einer Bieterfragenbeantwortung.
  2. 11.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 556603-2026
Vergleichbare Verfahren40vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag19 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (8) · Nordrhein-Westfalen (8) · Hessen (5) · Baden-Württemberg (4) · Hamburg (3) · Sachsen (2)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zentrale Vergabestelle

Aktiv seit 2024 · 14 Verfahren
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Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
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RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 14 seit 2024Spitze KW 33 · 2026 · 2

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Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
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