Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd

Status
Offen
Angebotsfrist
30.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
27.07.2026
Bekanntmachungsnummer
619923-2026
Verfahrensnummer
cf168992-3df2-4e8b-bfcc-1a3947382002
CPV-Codes
71541000 · Projektmanagement im Bauwesen

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Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck vergibt Dienstleistungen für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd in Kirchheim unter Teck. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem die Koordination der Erschließungs- und Tiefbauarbeiten, die Ausschreibung und Vergabe weiterer Leistungen, Anliegerveranstaltungen, die Budgetüberwachung sowie die Abrechnung der Kosten mit der Stadt. Die Frist endet am 30. September 2026 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die im Vergabeleitfaden und dem Vertrag beschriebenen Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd. Hierzu gehört unter anderem die Koordination der Erschließung und des Tiefbaus, die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen, die Durchführung von Anliegerveranstaltungen, die Budgetüberwachung sowie die Abrechnung der Kosten mit der Stadt.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau – Süd in Kirchheim unter Teck

    Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die im Vergabeleitfaden und dem Vertrag beschriebenen Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau-Süd. Hierzu gehört unter anderem die Koordination der Erschließung und des Tiefbaus, die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen, die Durchführung von Anliegerveranstaltungen, die Budgetüberwachung sowie die Abrechnung der Kosten mit der Stadt.

    Frist: 30.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben: • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. • Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). • Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). • Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). • Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). • Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegt. • Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG • Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer. • Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Leistungen relevant sind. • Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung. • Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll • Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll sowie Nachweis, dass dem Bieter die angegebenen Kapazitäten des anderen Unternehmens Im Falle der Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV oder Nachweise zu den Eigenerklärungen nachzufordern (Ermessen der Vergabestelle). Bieter/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.

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LOT-0001 · Bauherrenaufgaben für die Erschließung des Gewerbegebiets Bohnau – Süd in Kirchheim unter Teck

Persönliche Referenzen des Projektleiters
30 %
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70 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Jeder Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) müssen mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen abgeben: • Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen. • Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). • Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB). • Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB). • Eigenerklärung, dass im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). • Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB). • Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i. S. v. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) oder § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegt. • Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG • Angabe des Berufs-/Handelsregisters und der Registernummer. • Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht wird, und Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit Dritten, die für die zu vergebenden Leistungen relevant sind. • Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung. • Nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung mit Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung und Angabe eines bevollmächtigten Vertreters und Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll • Nur, wenn Unterauftragnehmer oder Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) eingesetzt werden sollen: Darstellung, welches Unternehmen/Büro welchen Bereich übernimmt und wie die Zusammenarbeit erfolgen soll sowie Nachweis, dass dem Bieter die angegebenen Kapazitäten des anderen Unternehmens Im Falle der Zuschlagserteilung zur Verfügung stehen. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Angaben und Unterlagen nach Maßgabe von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV oder Nachweise zu den Eigenerklärungen nachzufordern (Ermessen der Vergabestelle). Bieter/Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass fehlende Angaben oder Unterlagen nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 09.09.2026Berichtigung 3Fehler der Veröffentlichung berichtigt
  2. 24.08.2026Berichtigung 2Bekanntmachung 581956-2026
  3. 29.07.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 526104-2026
Vergleichbare Verfahren27vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag18 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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RIR&K Ingenieure GmbHMünchen1011.09.2026 - steigend
KGKhoch3 GmbHMünchen1011.09.2026 - steigend
BSBiGe SSF Ingenieure AGWalow1011.09.2026 - steigend
WIWagner Ingenieure GmbHHaimhausen1011.09.2026 - steigend
INIngenieurbüro NovakWeimar1011.09.2026 - steigend
DIDOST IngenieurleistungenRegensburg1011.09.2026 - steigend
IRIngenieurbüro Reichlmair GmbHMünchen1011.09.2026 - steigend
PGprojekTeam GG Ingenieure GmbHLandshut1011.09.2026 - steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Baden-Württemberg (8) · Hessen (6) · Bayern (6) · Nordrhein-Westfalen (3) · Niedersachsen (1) · Sachsen (1)

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Keine laufenden Rahmenverträge mit gemeinsamem CPV-Code bekannt.

Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck

Aktiv seit 2026 · 2 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2026Spitze KW 31 · 2026 · 1

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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