Bauhauptarbeiten für den Umbau einer ehemaligen Grundschule zum Kultur- und Bildungszentrum
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 15.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Samtgemeinde Zeven
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 386374-2026
- Verfahrensnummer
- 6241ba68-957f-49e9-bce3-c59ab6c0a206
- CPV-Codes
- 45000000 · Bauarbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Samtgemeinde Zeven beschafft Bauhauptarbeiten für den Umbau der ehemaligen Grundschule Klostergang zu einem Kultur- und Bildungszentrum mit Bibliothek, Volkshochschule, Archiv, Aula und Foyer in Zeven. Der Umfang umfasst unter anderem Abbrucharbeiten, Beton- und Mauerarbeiten, Fassadensanierung sowie Innenputzarbeiten, darunter etwa 830 m² Bodenplattenabbruch, 930 m² neue Bodenplatten, 700 m² Mauerwerkswände und 3.000 m² Innenputz. Die Ausführung erfolgt gemäß Bauzeitenplan; Angebote müssen bis zum 15. Juni 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Bauhauptgewerk. Dieses beinhaltet unter Anderem folgende Leistungen: Material und Mengen (ca.-Angaben): Abbruch Abbruch Bodenplatte ca. 830 m2 Abbruch Außenwandkonstruktion ca. 200 m2 Abbruch tragende Wände ca. 240 m3 Betonarbeiten Bodenplatten ca. 930 m2 Dach- u. Deckenplatten ca. 170 m2 Wände ca. 40 m3 Mauerarbeiten Mauerwerkswände ca. 700 m2 Fassadensanierung Fassadenreinigungsfläche ca. 1.250 m2 Innenputzarbeiten Innenputzfläche ca. 3.000 m2 Ausführungsfristen: gem. Bauzeitenplan
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · SG Zeven - KuBiZ Zeven - Bauhauptgewerk
Die ehemalige Grundschule Klostergang wird zu einem Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) mit Bibliothek, Volkshochschule, Archiv, Aula und zentralem Foyer umgebaut. Ein neuer gemeinsamer Haupteingang führt in das mittig angeordnete Foyer, das beide Gebäude verbindet. Durch große Verglasungen öffnet sich dieser Bereich zum Platz hin und bildet einen hellen, kommunikativen Mittelpunkt des Ensembles. Der Holländertrakt wird zu einer zweigeschossigen Bibliothek umfunktioniert. Die vorhandene Struktur bleibt weitgehend erhalten, die Dachkonstruktion wird erneuert und die Fassade gedämmt und mit einer neuen Klinkerriemchen-WDVS-Fassade versehen. Bodentiefe Fenster schaffen einen direkten Bezug zum Außenraum. Entlang der Fassaden entstehen Lese- und Aufenthaltsbereiche, die den Blick auf die umliegende Umgebung ermöglichen. Eine zentrale Innentreppe mit Luftraum verbindet Erdgeschoss und Souterrain und optimiert die räumliche Nutzung. Im Gebäude der ehemaligen Schule Klostergang entstehen die Räume für die Volkshochschule und das Museumsarchiv. Das bestehende Ziegelmauerwerk wird gereinigt und instandgesetzt. Die alten Fenster werden durch thermisch getrennte Stahlfenster mit schmalen Profilen und einer vertikalen Teilung ersetzt, die die historische Gliederung aufgreifen und zugleich ein zeitgemäßes Erscheinungsbild ermöglichen. Das Treppenhaus wird erweitert, um die brandschutztechnischen Anforderungen zu erfüllen. Ein verglaster Verbindungsgang im Erdgeschoss stellt die direkte Anbindung an das neue Foyer her. Der Außenbereich wird neu gestaltet und zu einem nutzungsorientierten Garten entwickelt, der unmittelbar an Foyer, Aula und Bibliothek anschließt. Ein Lesegarten, ein Schachbereich, Spielflächen und Grünzonen schaffen vielfältige Aufenthaltsmöglichkeiten. Der zentrale Platz zwischen Klosterkirche, Museum, Kindergarten und KuBiZ erhält durch eine neue Baumgruppe eine klar definierte Mitte und stärkt die räumliche Verbindung innerhalb des historischen Umfelds. Gegenstand dieser Ausschreibung ist das Bauhauptgewerk.
Frist: 15.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. § 6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
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Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
§ 6e EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). § 6e EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. § 6e EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte). § 6e EU Abs. 1 Nr. 4 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 5 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 6e EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). § 6e EU Abs. 1 Nr. 7 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern). § 6e EU Abs. 1 Nr. 8 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete). § 6e EU Abs. 1 Nr. 9 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). § 6e EU Abs. 1 Nr. 10 VOB/A: Ausschlussgründe wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 4 EU VOB/A: 1Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann. 2Satz 1 findet keine Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. § 6e EU Abs. 6 Nr. 5 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. § 6e EU Abs. 6 Nr. 8 VOB/A: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Es gilt die Regelung des § 16a EU VOB/A: (1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung), es sei denn, er hat von seinem Recht aus Absatz 3 Gebrauch gemacht. Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren. (2) Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 3 nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von Absatz 1 auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen. Die Sätze 3 bis 5 gelten nicht, wenn der öffentliche Auftraggeber das Nachfordern von Preisangaben gemäß Absatz 3 ausgeschlossen hat. (3) Der öffentliche Auftraggeber kann in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festlegen, dass er keine Unterlagen oder Preisangaben nachfordern wird. (4) Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten. (5) Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. (6) Die Absätze 1, 3, 4 und 5 gelten für den Teilnahmewettbewerb entsprechend.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 23.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 509075-2026
- 05.06.2026Berichtigung 1Das Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen) wurde soeben in den Vergabeunterlagen ausgetauscht. Das Formblatt wurde dahingehend geändert, dass das Kreuz bei "Erfüllung von Mindestanforderungen" unter Punkt 1.4 "sonstige Unterlagen" entfernt wurde. Das Kreuz wurde versehentlich gesetzt.
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Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAbbruch- und Rückbauarbeiten für die Sanierung zweier Schulen in Zeitz
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Zeitz beauftragt Abbruch- und Rückbauarbeiten für die Sanierung der Sekundarschule III und der Grundschule Stadtmitte in Zeitz, Schillerstraße 9 und Pestalozzistraße 5. Der Umfang umfasst unter anderem den Rückbau von 150 Metern elektrischer Leitungen, 3.350 Quadratmetern Kunststoff-Bodenbelägen, 500 Quadratmetern Spanplattenboden, 130 Quadratmetern Leichtbauwänden sowie den Ausbau von 100 Innentüren und 200 Quadratmetern Mineralwolle. Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 7:00 Uhr eingereicht werden.
63 % ähnlichBodenbelagsarbeiten mit Linoleum, Parkett und Teppichbelägen
Zeven · Offen · Frist 22.09.2026
Die Samtgemeinde Zeven beauftragt Bodenbelagsarbeiten für den Umbau einer ehemaligen Grundschule zu einem Kultur- und Bildungszentrum mit Bibliothek, Volkshochschule, Archiv und Aula in Zeven. Vorgesehen sind etwa 1.050 m² Linoleumboden, 1.300 m² Parkettboden und sieben aufgelegte Teppiche. Die Ausführung erfolgt gemäß Bauzeitenplan; die Frist endet am 22. September 2026 um 09:00 Uhr.
62 % ähnlichTrockenbau- und Innenausbauabbruch bei der Sanierung einer Grundschule
Bückeburg · Offen · Frist 08.10.2026
Die Stadt Bückeburg beauftragt Abbrucharbeiten im Rahmen der vierten Bauphase zur Sanierung und Erweiterung der denkmalgeschützten Grundschule am Harrl in Bückeburg. Der Auftrag umfasst unter anderem den Abbruch von etwa 1.250 m² Rasterdecken, 2.200 m² Gipskartonwandverkleidungen, 1.980 m² Trockenestrich und 500 m² Holzunterkonstruktion sowie den Ausbau von Türen, Waschbecken und zwei Kunststofffenstern. Die Arbeiten betreffen das Erdgeschoss, das erste Obergeschoss, Teile des Kellergeschosses und den Fußbodenaufbau im zweiten Obergeschoss; die Angebotsfrist endet am 8. Oktober 2026.
60 % ähnlichUmbau-, Rohbau- und Rückbauarbeiten an einem Schulgebäude in Dachau-Ost
Dachau · Offen · Frist 20.10.2026
Die Große Kreisstadt Dachau vergibt Bauarbeiten an einem Schulgebäude in Dachau-Ost, darunter Abbruch, Entsorgung, Erdarbeiten, Grundleitungen sowie der Rückbau von Decken, Böden, Wänden, Türen und Fenstern. Zum Neubau- und Umbauumfang gehören unter anderem Stahlbetonbodenplatte und -wände, Massivdecken, Mauerwerk, Innenputz, Kabelschutz- und Leerrohre sowie Ringerder; insgesamt sind zahlreiche Arbeiten mit Größenordnungen von etwa 150 bis 3.000 m², 20 bis 1.300 m³ und bis zu 40 Tonnen Betonstabstahl vorgesehen, einschließlich des Ausbaus von rund 450 m² Wandputz mit polychlorierten Biphenylen (PCB). Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
60 % ähnlichZimmererarbeiten für Sanierung und Erweiterung einer Grundschule
Herbolzheim · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Herbolzheim vergibt Zimmererarbeiten für die umfassende Sanierung und Erweiterung der Grundschule Herbolzheim-Wagenstadt in Herbolzheim. Der Leistungsumfang umfasst Schadstoffsanierungs-, Rückbau- und Demontagearbeiten an bestehenden Dachaufbauten sowie Holztragwerke für Sattel-, Pult- und Flachdächer, Giebelwandkonstruktionen, Dämm-, Beplankungs- und Ausbauarbeiten einschließlich Dachaufbauten und Nebenleistungen. Die Ausführung ist für die Kalenderwochen 19 bis 29 im Jahr 2027 vorgesehen; weitere Termine und Einzelfristen werden mit der Bauleitung abgestimmt.
55 % ähnlichBauhauptleistungen für die Sanierung eines Kindergartens und den Bau eines Zwischenbaus
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Oelsnitz/Erzgeb. vergibt Bauhauptleistungen für die Sanierung des Kindergartens Wichtelhaus in der Badstraße 6/7 in Oelsnitz/Erzgeb. Vorgesehen sind unter anderem Abbruch- und Rückbauarbeiten, Erd- und Entwässerungsarbeiten, Fundamente, Bodenplatten, Decken, Mauerwerk, Abdichtungen sowie Putz- und Dämmarbeiten an Haus 1 und Haus 2 und beim neu zu errichtenden Zwischenbau. Die Ausführung ist vom 2. November 2026 bis zum 10. März 2028 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 14:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
54 % ähnlichSchlosserarbeiten für das Kultur- und Bildungszentrum Zeven
Zeven · Offen · Frist 23.09.2026
Die Samtgemeinde Zeven beauftragt Schlosserarbeiten beim Umbau der ehemaligen Grundschule Klostergang zu einem Kultur- und Bildungszentrum in Zeven. Vorgesehen sind etwa 20 m Treppengeländer, 7,5 m Absturzsicherung, 30 m Handlauf und ein Briefkasten. Die Ausführung erfolgt gemäß Bauzeitenplan; Angebote müssen bis zum 23. September 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
53 % ähnlichAbbrucharbeiten beim Umbau der Grundschule Meerdorf
Offen · Frist 23.09.2026
Die Gemeinde Wendeburg vergibt Abbrucharbeiten im Rahmen des Umbaus der Grundschule Meerdorf. Die Schule soll um eine Mensa erweitert und der Sanitärbereich grundlegend saniert werden; außerdem ist die Integration der dort untergebrachten Krippe in den benachbarten Kindergarten mit dessen Erweiterung vorgesehen. Der Standort liegt in Meerdorf im NUTS-Gebiet DE9; die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 08:00 Uhr.
53 % ähnlichErd-, Maurer- und Betonarbeiten für den Umbau von Fachsälen
Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadtverwaltung Pirmasens, Gebäudemanagement, beauftragt Erd-, Maurer- und Betonarbeiten im Untergeschoss des Gebäudes E des Immanuel-Kant-Gymnasiums in Pirmasens. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem Wand- und Türöffnungen, Mauerarbeiten, Stahlstützen, Arbeiten an Stahlbetondecken, Bodenschlitze für Sanitärinstallationen, Kernbohrungen sowie Schutz-, Sicherungs-, Abtransport- und Entsorgungsarbeiten. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.
51 % ähnlichRückbauarbeiten an Sanitär- und Lüftungsanlagen bei der Schulsanierung
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Zeitz, vertreten durch den Oberbürgermeister und den Fachbereich Ordnungswesen, beauftragt Rückbauarbeiten im Rahmen der Sanierung der Sekundarschule III und der Grundschule Stadtmitte in Zeitz. Vorgesehen sind unter anderem die Demontage von 40 Waschbecken, 20 WC-Becken, 10 Urinalen, rund 400 laufenden Metern Rohrleitungen und sechs Lüftungsgeräten sowie der Abbruch von Luftleitungen und die Entsorgung schadstoffbelasteter Mineralwolldämmung. Die Arbeiten betreffen die Standorte Schillerstraße 9 und Pestalozzistraße 5; Angebote müssen bis zum 24. September 2026, 09:00 Uhr, eingereicht werden.
51 % ähnlichAbbruch- und Rückbauarbeiten für die Generalsanierung einer Schule im Taubertal
Tauberbischofsheim · Offen · Frist 22.10.2026
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis beauftragt Abbruch- und Rückbauarbeiten an einer Schule im Taubertal. Der Umfang umfasst unter anderem den Abbruch eines Flachdachaufbaus von etwa 3.300 m², von Rohbauten, Wänden, Bodenplatten, Fenstern und Türen sowie den Ausbau von Decken und Bodenaufbauten; außerdem sind Schadstoffentsorgung sowie Abbrucharbeiten an Elektro- und Heizungsanlagen vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 729.113,55 Euro, die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026 um 11:00 Uhr; den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach dem alleinigen Kriterium Preis.
51 % ähnlichTrockenbauarbeiten für den Bildungscampus Neue Oberschule in Görlitz
Görlitz · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadtverwaltung Görlitz vergibt Trockenbauarbeiten für den Neubau und Altbau des Bildungscampus mit neuer Oberschule in Görlitz. Zum Umfang gehören unter anderem etwa 2.500 m² abgehängte Mineralfaserdecken, rund 350 m² gelochte Akustikdecken, circa 400 m² abgehängte Gipskartondecken mit Brandschutzanforderungen sowie WC-Trennwände im Neubau; im Altbau sind weitere Mineralfaser- und Gipskartondecken vorgesehen. Angebote müssen bis zum 21. September 2026 eingereicht werden, wobei ausschließlich der Preis als Zuschlagskriterium gilt.
50 % ähnlichFliesen- und Plattenarbeiten für den Neubau des Schulzentrums Emmerthal
Hameln · Offen · Frist 13.10.2026
Der Landkreis Hameln-Pyrmont beschafft Fliesen- und Plattenarbeiten für den zwei- bis dreigeschossigen Neubau eines Schulzentrums mit Mensa in Emmerthal. Das Gebäude umfasst drei Schulhäuser mit gemeinsamer Schulstraße und rund 9.735 m² Bruttogeschossfläche; vorgesehen sind unter anderem Bodenfliesen für Sanitär- und Küchenbereiche sowie Feinsteinzeugbeläge für einen Balkon in einer Größenordnung von mindestens etwa 517 m². Die Angebotsfrist endet am 13. Oktober 2026 um 9:30 Uhr.
50 % ähnlichRohbauarbeiten für den Umbau von Küche und Mehrzweckraum einer Grundschule
Offen · Frist 21.09.2026
Die Gemeinde Gohrisch beauftragt Rohbauarbeiten für den Umbau der Küche und des Mehrzweckraums an der Grundschule Papstdorf in Gohrisch, Ortsteil Papstdorf. Die Bauleistungen sollen vom 8. Februar bis zum 2. April 2027 ausgeführt werden; Planungsleistungen sind nicht erforderlich. Angebote müssen bis zum 21. September 2026 um 8:55 Uhr schriftlich eingereicht werden, das Zuschlagskriterium ist der Preis.
49 % ähnlichAbbrucharbeiten für die Fassadensanierung eines Kreisberufsschulzentrums
Aalen · Offen · Frist 22.09.2026
Das Landratsamt Ostalbkreis, Zentrale Vergabestelle in Aalen, schreibt Abbrucharbeiten im Rahmen der Fassadensanierung des Kreisberufsschulzentrums Aalen aus. Vorgesehen sind unter anderem der Rückbau von 176 Fassadenelementen, rund 1.510 Metern Estrichstreifen, rund 1.490 Metern Innenbekleidung an Brüstungen sowie rund 1.450 Metern Raffstores. Die Angebotsfrist endet am 22. September 2026 um 08:00 Uhr (koordinierte Weltzeit, UTC).
49 % ähnlichTrockenbauarbeiten für Umbau Grundschule Kestnerstraße zu barrierefreier Ganztagsschule
Hannover · Offen · Frist 01.10.2026
Die Landeshauptstadt Hannover schreibt umfangreiche Trockenbauarbeiten für den Umbau der Grundschule Kestnerstraße aus. Das Projekt umfasst Arbeiten in einem denkmalgeschützten Altbau, darunter Ständerwände, Installationswände, Deckenarbeiten, Akustikdecken, Brandschutzertüchtigung und zahlreiche weitere Trockenbaumaßnahmen im Gesamtumfang von mehreren tausend Quadratmetern. Die Schule soll zu einer barrierefreien, inklusiven Ganztagsschule umgebaut werden. Bewerbungsfrist ist der 1. Oktober 2026.
49 % ähnlichFassaden-, Dämm- und Klempnerarbeiten für einen Schulneubau
Senftenberg · Offen · Frist 15.10.2026
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz beauftragt Arbeiten für den Neubau einer Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt im Bereich geistige Entwicklung sowie zugehörigen Freianlagen. Zum Umfang gehören unter anderem Sockelabdichtung und -dämmung, rund 2.285 Quadratmeter Fassadendämmung aus Mineralwolle, eine Aluminium-Unterkonstruktion sowie hinterlüftete Fassaden- und Deckenbekleidungen aus Faserzementplatten mit etwa 2.040 Quadratmetern Fläche. Die Leistung wird im Landkreis Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg erbracht; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026.
48 % ähnlichAbbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten am Schulzentrum in Gundelfingen
Freiburg im Breisgau · Offen · Frist 22.09.2026
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beauftragt am Schulzentrum in Gundelfingen Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten. Der Umfang umfasst unter anderem temporäre Wände, Decken, Bodenbeläge, Türen, Fassaden- und Stahlbauteile, technische Leitungen, Sanitär- und Heizungsanlagen sowie den Rückbau schadstoffhaltiger Bauteile und künstlicher Mineralfasern (KMF) auf rund 2.000 m². Angebote können bis zum 22. September 2026, 7:30 Uhr koordinierter Weltzeit, eingereicht werden; den Zuschlag erhält ausschließlich das preislich günstigste Angebot.
48 % ähnlichMöbeltischlerarbeiten für Grundschule, Hort und Einfeldsporthalle
Neukirchen /Erzgebirge · Offen · Frist 22.09.2026
Die Gemeinde Neukirchen im Erzgebirge beschafft Möbeltischlerarbeiten für den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Hort und Einfeldsporthalle in Neukirchen/Erzgebirge. Der Umfang umfasst unter anderem vier ausgebaute Lerninseln mit Podesten und Wandverkleidungen, vier Garderobenräume für insgesamt 150 Kinder, eine Bibliothek mit Regalen und Podesten sowie Einbauten und Podestanlagen für Hort- und Gruppenräume. Angebote können bis zum 22. September 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
47 % ähnlichErweiterter Rohbau für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule
Kottmar · Offen · Frist 21.09.2026
Die Gemeinde Kottmar beauftragt Arbeiten des erweiterten Rohbaus im Altbau der Wilhelm-Tempel-Grundschule in Niedercunnersdorf. Der Umfang umfasst unter anderem Gerüste, etwa 217 m² Kalksandsteinmauerwerk, etwa 55 m² Hochlochziegelmauerwerk, das Herstellen und Schließen von Öffnungen in Bestandswänden sowie den Ausbau von etwa 620 m² Holzbalkendecken mit Ersatz. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
47 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: B. Kathmann Bauunternehmung GmbH u. Co. KG
Zuschlagswert: 2.785.012,89 EUR · Vertragsschluss: 20.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Letzter dokumentierter Abruf: 14.09.2026, 16:16 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
37 vergleichbare Verfahren, davon 18 mit erfasstem Zuschlag · 17 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 140.039,85 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 51 % aus 2 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Hochbau Engel GmbH · Hanau
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
EHB Beckum GmbH & Co. KG · Beckum
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Arslan Estrichboden GmbH · Merzig
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
ARI Yildiz GmbH · Hamburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Kram Möbelwerkstätte e.K. · Burgebrach
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Schottler GmbH Energie- und Umwelttechnik · Salmtal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
RYMA Systembau GmbH · Duderstadt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
DERICHS u KONERTZ Baugesellschaft mbH u Co. KG · Aachen
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Fliesen Röhlich GmbH · Wendelstein
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Ruben Peter Ausbau GmbH · Floh-Seligenthal
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Zeitvertragsarbeiten für Hoch- und Tiefbauarbeiten
Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover Stiftung Öffentlichen Rechts/ Dezernat 3, Gebäudemanagement Sachgebiet 36 Vergabe- und Vertragswesen · Hannover
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.03.2027
Auftragnehmer: Frerking +1 weitere
Vertragsschluss: 30.03.2026
Zuschlagswert: 3.000.752,5 EUR
- Rahmenvereinbarung für Tiefbau- und Pflasterarbeiten im Nationalpark Bayerischer Wald
Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald · Grafenau
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2027
Auftragnehmer: Matthias Bauer GmbH
Vertragsschluss: 10.03.2026
Zuschlagswert: 0 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Samtgemeinde Zeven
27404 · Zeven
samtgemeinde@zeven.de+49 428171603 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Vergabekammer Niedersachsen
vergabekammer@mw.niedersachsen.de+49 4131-15-3308
Vergabestelle
vergabestelle@bbt-kanzlei.de0511 220074-51
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 01:31 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 12.05.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 14.09.2026, 16:16 (Europe/Berlin)
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