Architektenleistungen für die Generalsanierung der Abt-Ulrich-Schule in Kaisheim

Status
Offen
Angebotsfrist
13.10.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Landkreis Donau-Ries
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
Bekanntmachungsnummer
631651-2026
Verfahrensnummer
f83bbe1a-9849-4d47-a7fb-fcf0e41f4d9d
CPV-Codes
71000000 · Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen; 71200000 · Dienstleistungen von Architekturbüros; 71210000 · Beratungsdienste von Architekten; 71221000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen; 71250000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste; 71251000 · Dienstleistungen von Architekturbüros und BauabnahmeMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Der Landkreis Donau-Ries beauftragt stufenweise Architektenleistungen für die Generalsanierung der Abt-Ulrich-Schule in Kaisheim, einschließlich der Objektplanung für Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Zum Leistungsumfang gehören außerdem die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist sowie besondere Nachweise für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz; während der Bauphase ist eine Interimslösung vorgesehen. Die Schule in der Schulstraße 6 in 86687 Kaisheim ist ein sonderpädagogisches Förderzentrum des Landkreises Donau-Ries, das aus den 1970er Jahren stammt und unter anderem bei Energieeffizienz, Barrierefreiheit und Brandschutz saniert werden soll; Teilnahmeanträge müssen bis zum 13. Oktober 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Landkreis Donau-Ries plant die Generalsanierung der Abt-Ulrich-Schule in Kaisheim. Während der Bauphase wird eine Interimslösung notwendig werden. Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Beauftragung von Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung und Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 in den Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistung "Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" und "Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung (insb. Angaben nach § 11 Abs. 2 BauVorlV über die Grundleistungen des Erstellens des Nachweises für den vorbeugenden Brandschutz i.S.d. § 11 Abs. 1 BauVorlV nach Nr. 4.1 ZVB hinaus)"

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · TNW_Arch_Landkreis Donau-Ries_Generalsanierung der Abt-Ulrich-Schule in Kaisheim

    Die Abt-Ulrich-Schule in 86687 Kaisheim, Schulstr. 6 befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries. Es handelt sich um eine Sonderpädagogisches Förderzentrum für die Jahrgangsstufen 1-9. Die Schule stammt im Wesentlichen aus den 1970er Jahren. Im Gebäude gibt es diverse Probleme wie Undichtigkeiten, mangelnde Energieeffizienz, keine Barrierefreiheit, Brandschutz usw. Daher sollen einige Gebäudeteile saniert werden. Andere Gebäudeteile sind bereits saniert bzw. sind baulich noch in gutem Zustand. Gemäß Beschluss der Kreisgremien sollen die Unterrichts- und Verwaltungsräume unter weitgehender Beibehaltung der Raumzuschnitte baulich saniert werden. Optional soll im Zuge der Vorplanung einer Variante mit einer Erweiterung um bis zu 200 m² Hauptnutzfläche untersucht werden. Folgende Baumaßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt: - 1999: Neubau Bauteil E - 2009-2010: Energetische Sanierung Bauteil C - 2019-2020: Dachsanierung Bauteil A Aufgabenstellung: Die zweigeschossigen Gebäudeteile A, B und D stammen aus den 70er Jahren und sind sanierungsbedürftig. Der Sanierungsumgriff entspricht den rot umrandeten Gebäudeteilen im Luftbild. Der tieferliegende Pausenhof ist ebenfalls Bestandteil der Sanierung. Die zu sanierenden Gebäudeteile sind zweigeschossig mit Keller- und Erdgeschoss. Insgesamt sollen ca. 2.000 m² Hauptnutzfläche saniert werden. Am Bauteil A wurde das Dach einschl. des höher liegenden Teils über der Aula sowie die aufgehende Wand zwischen den Dächern bereits saniert. Dieses Dach ist bei einer Sanierung unverändert zu erhalten. Alle Gebäudeteile bleiben im Wesentlichen in der Nutzung sowie im Grundriss gleich und somit statisch unverändert. Es besteht Interesse an einer Erweiterung mit bis 200 m² Hauptnutzfläche. Diese Erweiterung könnte beispielsweise als Aufstockung (der Bauteile B und/oder D) oder durch einen Anbau entlang der Schulstraße (mit Anschluss an Gebäude A oder D) errichtet werden. Im Zuge der Vorplanung sind Erweiterungsmöglichkeiten zu prüfen und als Varianten zu planen. Je nach Entscheidung der Kreisgremien wird die Erweiterung auch in den folgenden Leistungsphasen zu bearbeiten sein oder nicht. Die Barrierefreiheit ist im Bestand nicht gegeben und ist planerisch zu beachten. Die Eingänge sind ebenfalls nicht barrierefrei. Ein Aufzugschacht im Bauteil A ist vorhanden. Gegenstand dieser Beauftragung ist auch die Planung der erforderlichen Aufzugsanlagen (KG 460). Die Schule ist an ein Fernwärmenetz angeschlossen. Eine Änderung ist hier nicht geplant. Die Anforderungen des GEG bzw. evtl. nachfolgender Gesetze sind einzuhalten. Falls wirtschaftlich werden für die energetische Sanierung auch Förderprogramme des Bundes in Anspruch genommen. Die Belange der Schule und das pädagogische Konzept sind bei der Planung zu berücksichtigen. Dazu sind in allen Leistungsphasen ständige Abstimmungen mit der Schulleitung und dem Bauherrn notwendig. Die Bauarbeiten könnten in einem oder in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden. Während der Bauzeit ist eine Auslagerung der Unterrichtsräume in Provisorien unumgänglich, die Größe der Provisorien ist abhängig von der Anzahl der Bauabschnitte. Auch diese Provisorien sind Auftragsgegenstand. Die Bauteile C und E bleiben jedoch während der Bauphase in Betrieb. Etwaige Provisorien hierfür sind jedoch auch Auftragsgegenstand. Auch für die Provisorien sind hinsichtlich Standort und Größe Varianten zu planen und die Entscheidung vorzubereiten. Eine Kostenschätzung für die Maßnahme liegt derzeit nicht vor. Ein überschlägiger Haushaltsansatz von 11 Mio. EUR ist für die Sanierung eingeplant. Zeitlicher Ablauf: Planungsbeginn ist unmittelbar nach der Auftragsvergabe (voraussichtlich Februar 2027). Der Baubeginn ist für Mitte 2028 geplant. Die Fertigstellung ist je nach Anzahl der Bauabschnitte und Umfang der Maßnahme noch festzulegen. Vertragsgegenstand Objektplanung: Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Beauftragung von Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung und Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 in den Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen "Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" und "Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung (insb. Angaben nach § 11 Abs. 2 BauVorlV über die Grundleistungen des Erstellens des Nachweises für den vorbeugenden Brandschutz i.S.d. § 11 Abs. 1 BauVorlV nach Nr. 4.1 ZVB hinaus)"

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat im Rahmen einer Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Bei Einsatz anderer Unternehmen (ARGE-Partner oder Nachunternehmer) sind die entsprechenden Erklärungen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Eine Nachforderung der Excel-Tabelle zu den Referenzangaben ("Anlage 3 Bewerbungsbogen_Projektdaten Referenzen") ist ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

10 Dateien laut Portal · Stand 14.09.2026
01_Verfahrensleitfaden inkl. Bewerbungsbedingungen_Arch.pdfAnschreiben312 KB
02_AUS Kaisheim_Aufgabenbeschreibung_Arch.pdfSonstiges212 KB
03a_Teilnahmeantrag_Bewerbungsbogen_Arch.docxAnschreiben124 KB
03b_Anlage 3 Bewerbungsbogen_Projektdaten Referenzen_Arch.xlsxAnschreiben3 B
04_Vertragsdokumente.zipVertragsbedingungen4,3 MB
05_Matrix Stufe 1_Arch.pdfSonstiges137 KB
06_Matrix Stufe 2_Arch.pdfSonstiges215 KB
07_NOCH NICHT AUSZUFÜLLEN_Honorarblatt_Arch.pdfSonstiges169 KB
08_sonstige Unterlagen.zipSonstiges12,5 MB
09_v-c-2_informationen_zur_datenerhebung_0520.pdfSonstiges97 KB

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat im Rahmen einer Eigenerklärung mit dem Teilnahmeantrag anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren -gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder -gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder -gem. § 19 Mindestlohngesetz oder -gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Bei Einsatz anderer Unternehmen (ARGE-Partner oder Nachunternehmer) sind die entsprechenden Erklärungen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklaerung-Russland" auszufüllen und als Teil des Teilnahmeantrages abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der öffentliche Auftraggeber kann gemäß § 56 Abs. 2 S. 1 VgV den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende Unterlagen zu übermitteln oder unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen zu ergänzen, zu erläutern, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Eine Nachforderung der Excel-Tabelle zu den Referenzangaben ("Anlage 3 Bewerbungsbogen_Projektdaten Referenzen") ist ausgeschlossen.

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Landkreis Donau-Ries

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